Donnerstag, 28. März 2024

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Justizreformen in Polen 
Richter auf der Anklagebank

Während in der EU über einen Rechtsstaats-Mechanismus verhandelt wird, hält Polen an seinen Justizreformen fest. In einer umstrittenen Entscheidung wurde diese Woche einer regierungskritischen Richterin die Immunität entzogen. Jetzt soll sie strafrechtlich verfolgt werden.   

Von Florian Kellermann | 16.10.2020
Der Oberste Gerichtshof in Warschau im Vordergrund das Denkmal des Warschauer Aufstandes am Krasiński-Platz
Der Oberste Gerichtshof in Warschau (Imago / Marc Rasmus)
Seit langem kritisiert die EU-Kommission die polnischen Justizreformen. Im April dieses Jahres konnte die Kommission einen Sieg für sich verbuchen. Auf ihren Antrag hin hat der Europäische Gerichtshof in einer einstweiligen Verfügung klargemacht: Die neu geschaffene Disziplinarkammer am polnischen Obersten Gerichtshof muss ihre Arbeit bis zu einem Endurteil vorerst einstellen. Der Vorwurf der Kommission, diese sei nicht unabhängig, sei begründet.
Die Disziplinarkammer kann gegen Richter und Staatsanwälte vorgehen und sie entlassen. Aber sie setzt – trotz der Verfügung des Europäischen Gerichtshofes – ihre Arbeit fort. Das wurde erst diese Woche wieder deutlich.
Umstritten: Richterin soll wegen Korruption angeklagt werden
In einer umstrittenen Entscheidung entzog die Kammer der Richterin Beata Morawiec die Immunität. Schon im Vorfeld sagte Morawiec, die am Krakauer Kreisgericht arbeitet, dem Fernsehsender TVN24:
"Ich bin schockiert über den Unsinn, den man mir vorwirft. Das sprengt alle Grenzen. Hier geht es darum, die Richter einzuschüchtern. Sitz still, lautet die Botschaft, sonst zerstören wir deine Karriere."
Die Staatsanwaltschaft will Beata Morawiec wegen Korruption anklagen. Sie soll für eine bestimmte Gerichtsentscheidung ein Mobiltelefon geschenkt bekommen haben. Dafür gebe es Zeugen.
Die Regierung bekräftigt die Vorwürfe. Michal Wojcik, bis vor kurzem Vize-Justizminister, erklärte: "Die Richterin kann sich ja verteidigen, wenn sie vor Gericht steht. Niemand steht über dem Gesetz. Es muss Schluss sein damit, dass sich die Richter als eigene Kaste fühlen."
Disziplinarkammer arbeitet weiter – trotz EuGH-Entscheidung
Kritiker der Regierung sehen in dem Vorgang indes ein Paradebeispiel dafür, wie die Regierung Richter gefügig machen oder unliebsame Richter sogar loswerden möchte.
Denn Beata Morawiec kritisiert schon lange die Justizreform der rechtskonservativen Regierungspartei PiS lautstark. Der Richter der Disziplinarkammer, der über sie befand, gilt dagegen als Anhänger der PiS. Er entzog Beata Morawiec nicht nur die Immunität. Er verbot ihr auch gleich bis auf weiteres, als Richterin zu arbeiten und halbierte ihre Bezüge.
Ein Skandal ist nach Ansicht von Regierungskritikern nicht nur das Urteil an sich, sondern auch, dass die Disziplinarkammer überhaupt noch arbeitet – trotz der Entscheidung des EuGH. Der Jurist Lukasz Chojniak erklärte im Radiosender TOK FM:
"Wir haben die einstweilige Verfügung des Europäischen Gerichtshofs. Die Disziplinarkammer interpretiert das nun in einem ganz engen Sinn – dahingehend, dass sie im Moment nur keine Richter ihres Amtes entheben darf. Alles andere dürfe sie, meint die Kammer. Also etwa Richter suspendieren oder ihnen die Immunität entziehen. Ich glaube, das ist eine falsche Interpretation."
EU-Kommission könnte finanziellen Druck auf Polen erhöhen
Dass die Kammer nun einfach weiterarbeitet, ist auch in Brüssel nicht unbemerkt geblieben. Kommissionssprecher Christian Wigand sagte am Dienstag bei einem Briefing:
"Wir kommentieren zwar keine Einzelfälle, aber wir verfolgen die Tätigkeiten der Disziplinarkammer mit Sorge. Wir warten auf das abschließende Urteil des Europäischen Gerichtshofs, damit die Rolle der Disziplinarkammer klarer wird. Denn wie wir immer wieder festgestellt haben: Richter sollten keinem politischen Druck ausgesetzt sein."
Viele Verfassungsrechtler meinen hingegen, die EU-Kommission sollte nicht mehr nur beobachten, sondern handeln. Professoren aus aller Welt brachten das Ende September in einem offenen Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Ausdruck. Die Forderung: Die EU-Kommission solle beim Europäischen Gerichtshof beantragen, dass Polen finanziell bestraft werde, solange die Disziplinarkammer weiterarbeitet.
"Polnische Regierung testet, wie weit sie gehen kann"
Danach sieht es aktuell aus. Tomasz Bielecki, Korrespondent der regierungskritischen Zeitung "Gazeta Wyborcza" in Brüssel:
"Die polnische Regierung testet die EU-Kommission unter von der Leyen. Sie testet, wie weit sie gehen kann, wo die roten Linien sind. Die Frage, ob die Kommission eine Geldstrafe beantragt dafür, dass die Disziplinarkammer nicht komplett eingefroren wurde, ist für die polnische Regierung wichtig."
So eine Strafe, wenn der EuGH sie bestätigt, würde Warschau erheblich unter Druck setzen. Denn die Summe würde mit jedem Tag, an dem die Disziplinarkammer weiter urteilt, anwachsen.
Warum die EU-Kommission dennoch zögert? Beobachter in Warschau spekulieren, sie wolle die ohnehin kontroversen Verhandlungen um den EU-Haushalt und den damit verbundenen Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus nicht noch zusätzlich belasten.