Dienstag, 16. April 2024

Archiv

Kachelmann und Springer-Verlag
Medienanwalt: Entschädigung erscheint angemessen

Das Landgericht Köln hat den Springer-Konzern zu einer Schadenersatzzahlung an den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt. Die zahlreichen Veröffentlichungen über einen längeren Zeitraum und die Addition der Verletzungen sowie Eingriffe in die Intimsphäre von Kachelmann würden die hohe Summe von 635.000 Euro erklären, sagte der Medienanwalt Christian Schertz.

Christian Schertz im Gespräch mit Dirk Müller | 30.09.2015
    Dirk Müller: Mehr als vier Jahre nach seinem Freispruch prozessiert Jörg Kachelmann noch immer gegen die Medien, denn aus Sicht des früheren Wettermoderators haben zahlreiche Zeitungen, TV-Sender und auch viele Online-Portale äußerst unfair über die damaligen Vergewaltigungsvorwürfe berichtet. So sieht das jetzt auch das Landgericht in Köln. Die Richter haben den Springer-Verlag zu einer Entschädigungszahlung von 635.000 Euro verurteilt.
    635.000 Euro für Jörg Kachelmann, weit mehr als eine halbe Million. Viele Beobachter halten diese Summe für maßlos, für völlig übertrieben, für nicht nachvollziehbar. Darüber wollen wir nun mit dem Berliner Medienanwalt Christian Schertz sprechen. Guten Abend.
    Christian Schertz: Guten Abend.
    Müller: Herr Schertz, wer viel zu verlieren hat, kann auch viel gewinnen?
    Schertz: Na ja, ich sage mal so: Das Schmerzensgeld, um das es hier geht, das kriegen überhaupt nur Menschen, die durch tiefste Täler und Stahlbäder gegangen sind, und ich glaube, das selbst diese Summe nicht das ausgleicht, was Herr Kachelmann an medialer Vorverurteilung und Stigmatisierung erfahren hat. Insofern ist das tatsächlich nur der Ausgleich einer erlittenen seelischen Unbill, wie wir Juristen sagen. Die Summe ist auch, offen gesagt, dadurch zu erklären, dass es hier nicht um eine Veröffentlichung geht - das sind die Fälle, die kennen wir sonst so aus den Medien, irgendein Foto vom Strand und so weiter -, sondern hier geht es um sehr, sehr viele Veröffentlichungen in "Bild" und "Bild.de" über einen längeren Zeitraum, und die Addition der verschiedenen Verletzungen und Eingriffe in die Intimsphäre, die erklärt diese sehr hohe Summe.
    Müller: Ich muss da noch mal nachfragen. Wenn Herr Kachelmann, ist jetzt meine Frage, meine These, ein kleineres Portemonnaie gehabt hätte, hätte er jetzt auch weniger bekommen?
    Schertz: Das glaube ich nicht. Ich habe selber schon Menschen vertreten, die überhaupt keiner kannte und die auch durch einen Schicksalsschlag plötzlich in die Medien kamen und dann massive Verletzungen erfahren haben, nicht in der Länge und der Intensität wie Herr Kachelmann, und auch da sind wir teilweise für zwei, drei Veröffentlichungen schon auf Summen von 80.000 Euro gekommen.
    "Präventiveffekt bei den Medien"
    Müller: Es gibt aber auch Körperverletzungen, die mit 20, 30.000, Unfälle, Verkehrsunfälle beispielsweise, hinterher abgespeist werden. In welcher Relation steht das?
    Schertz: Das ist ein Riesenproblem, was wir auch bei deutschen Gerichten haben, das Nebeneinander von Unfallopfern und Leuten, die in ihrer persönlichen Ehre verletzt worden sind. Da muss man irgendwie einen Ausgleich finden, da haben Sie völlig recht. Es ist schwer zu vermitteln, dass jemand, der seinen Arm verloren hat oder einen schweren bleibenden Schaden durch einen Unfall erfahren hat, dass der mitunter nicht so hohe Summen bekommt. Das erklärt sich dadurch, dass der Bundesgerichtshof bei Medienopfern gesagt hat, die Summe muss auch einen Präventiveffekt bei den Medien hervorrufen. Mit anderen Worten: Der kalkulierte Rechtsbruch des Boulevards darf sich nicht lohnen, auch durch die Höhe der Summe. Das erklärt möglicherweise die vermeintliche Ungerechtigkeit.
    Müller: Können die Medien jetzt noch unbefangen, wie auch immer das jetzt definiert sein mag, mit Prominenten umgehen, wenn die in die Bredouille kommen?
    Schertz: Selbstverständlich. Man darf nicht vergessen, der Kachelmann ist ja einer von vielen Fällen, wo Menschen einfach einem Vorwurf ausgesetzt waren, aber gerade die Boulevard-Medien in einer Wucht und in einer Dynamik die Menschen ihn praktisch vorverurteilt haben und auch massive Übergriffe, eben Dinge gemacht haben, die nicht zulässig sind. Jeder kann über öffentliche Vorwürfe berichten, man muss es nur sauber tun, man muss es richtig tun und man darf nicht Grenzen überschreiten, die bei keinem Menschen überschritten werden sollten, auch nicht bei Prominenten.
    "Richter in Deutschland sind zögerlich mit sehr hohen Geldentschädigungen"
    Müller: Reden wir noch einmal über die Summe, Herr Schertz. Sie haben eben gesagt, im Grunde ist das noch viel zu wenig. Kachelmann selbst hatte über zwei Millionen Euro Entschädigung, Schmerzensgeld, wie Sie gesagt haben, verlangt. Jetzt sind es 635.000. Beide Seiten, also Jörg Kachelmann wie auch der Springer-Verlag, wollen in Berufung gehen. Wie viel hat er verdient?
    Schertz: Das kann man eigentlich, offen gesagt, nur seriöserweise sagen, wenn man die Aktenlage genau kennt. Das tue ich ungern. Ich sage mal so: Über den Daumen erscheint mir die Summe doch angemessen, weil es offenbar über 30 Verletzungen waren, die die Richter festgestellt haben, und dann ergibt die Addition tatsächlich so eine Summe. Das heißt, ich glaube, das wird ungefähr so auch über alle Instanzen ausgeurteilt werden. Ich glaube nicht, dass das jetzt sehr viel geringer wird. Ich glaube aber auch nicht, dass es sehr viel höher wird. Wie gesagt, die Richter in Deutschland sind auch sehr zögerlich mit sehr hohen Geldentschädigungen, anders als es etwa in Amerika der Fall ist.
    Müller: 30 Verletzungen, sagen Sie. Ich bin jetzt schlecht im Kopfrechnen. 635.000 Euro. Das heißt 20 SMS veröffentlicht von einem Prominenten, was sich hinterher als problematisch herausstellt, kostet 600.000 Euro?
    Schertz: Das ist ein bisschen zu pauschal formuliert. Die Richter haben auch ein sehr weites Ermessen bei der Bemessung von Schmerzensgeldern. Aber in der Tat wird man sagen können, pro Veröffentlichung mit einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung muss man immer so 20 bis 30 taxieren, und wenn Sie das dann addieren, kommen sie auf diese Summe.
    Müller: Die "Bild"-Zeitung, muss die vieles ändern jetzt?
    Schertz: Ach wissen Sie, die "Bild"-Zeitung wird sich davon, wie ich vermute, nicht besonders beeindrucken lassen. Die "Bild"-Zeitung rechnet einfach damit, das ist beim Boulevard üblich, was machen wir an Auflage, an Klickzahlen mit spektakulären Geschichten, die auch übergriffig sind und vielleicht auch Rechtsverletzungen darstellen, und was kostet uns das im Endeffekt. Ob sich das hier bei der Summe noch gelohnt hat, weiß ich nicht. Ich bin kein Kalkulator in einem Medienhaus. Aber ich sage mal so: Sie ist zumindest mal ausnahmsweise in der Höhe geeignet, für die Zukunft dafür zu sorgen, dass man bestimmte Übergriffe einfach mal lässt.
    Müller: Der Medienanwalt Christian Schertz. Vielen Dank für dieses Gespräch.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.