"Morde? Sie sind ja ein schäbiger Lump!"

Von Annette Wilmes · 01.08.2009
Seit dem 1. August 1934 war der Volksgerichtshof zuständig für die Aburteilung politischer Straftaten. Nachdem Roland Freisler 1942 Präsident wurde, diente das Gericht nur noch als Terrorinstrument der Nazis, das Gegner des NS-Regimes ausschalten sollte. Ungefähr jeder Dritte, der hier vor Gericht stand, wurde zum Tode verurteilt. Insgesamt waren das mehr als 5.000 Menschen.
"Welche zoologische Charakterisierung hätten Sie denn als die richtige angesehen für das, was Sie getan haben? Denn Esel ist eine Sache des Intellekts, Schweinehund ist eine Sache des Charakters!"
Roland Freisler, der Hinrichter, der Tausende durch das Fallbeil oder den Strang sterben ließ, war bekannt für seine Hasstiraden gegenüber den Angeklagten.
"Morde? Sie sind ja ein schäbiger Lump!"
Freisler wurde erst 1942 Präsident des Volksgerichtshofs. Die ersten Verhandlungen verliefen ruhiger.

"Zuchthaus- und Gefängnisstrafen für Hochverrat"

schrieb der "Völkische Beobachter" über den ersten Prozesstag am 1. August 1934. Das neue Sondergericht war jetzt anstelle des Reichsgerichts zuständig für die Aburteilung von politischen Straftaten: Hoch- und Landesverrat, Spionage und Wehrkraftzersetzung. Denn die Nationalsozialisten wollten ein schärferes Instrument, um die politischen Gegner auszuschalten. Die Verhandlungen fanden zunächst im früheren Preußischen Landtag statt, der im Oktober 1933 aufgelöst worden war.

"Der frühere Preußische Landtag bot das Bild wie alle Tage. Das Aufgebot zu diesen Verhandlungen war verhältnismäßig klein. Auch der Publikumsbesuch war gering."

Zwei Kommunisten wurden wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt, der eine zu einem Jahr und neun Monaten Zuchthaus, der andere zu zwei Jahren Gefängnis.

"Schaut man sich die ersten Urteile an, so kann man nicht feststellen, dass sie ungewöhnlich, völlig anders und überzogen hart gewesen sind. Wir hatten Todesstrafen, die gab es aber vorher auch schon. Aber die Todesstrafenpraxis, wie wir sie in den späten Kriegsjahren haben, die weicht von der Praxis der ersten Jahre ganz deutlich ab."

Klaus Marxen, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Berliner Humboldt-Universität.

"Der Volksgerichtshof versucht in der ersten Phase, sich zu verhalten wie vorher das Reichsgericht. Es werden auch Urteile veröffentlicht, es werden Urteile wissenschaftlich kommentiert. Also man kann keinesfalls sagen, dass dieser Gerichtshof von vorneherein als reines Terrorinstrument agierte, mit dem Ziel, die politischen Gegner jetzt radikal zu beseitigen."

"Wir haben zum Teil unter sehr schwierigen Bedingungen eigene Flugblätter gemacht."

Der engagierte Metallarbeiter Alfred Hausser gehörte als Kommunist zum linken Widerstand. Anfang 1935 wurden er und einige Mitstreiter verhaftet, erzählt er in einer Rundfunksendung in den 80er Jahren.

"Wir sind etwa vier Wochen bei der Gestapo gewesen und saßen dann in Untersuchungshaft."

Im Juli 1936 begann der Prozess vor dem Volksgerichtshof, den inzwischen ein Gesetz in ein ordentliches Gericht mit eigenem Etat umgewandelt hatte. Der Strafsenat war mit drei Berufsrichtern und vier Laien besetzt, die von der NSDAP bestimmt worden waren. Dann kam das Urteil. Rechtsmittel waren nicht zulässig.

"15 Jahre Zuchthaus wegen Vorbereitung zum Hochverrat unter erschwerten Umständen und zehn Jahre Ehrverlust."

Vor allem Angeklagte aus dem linken Widerstand wurden in den ersten Jahren vor Gericht gestellt. Dann waren es viele Ausländer aus den besetzten Gebieten; zum Schluss die so genannten Defätisten, die Zweifel am Kriegsausgang äußerten. Das Gericht verhängte zahlreiche Todesurteile gegen Mitglieder des zivilen und militärischen Widerstands, zum Beispiel der "Roten Kapelle", der Weißen Rose, des Kreisauer Kreises. Die Schauprozesse gegen die Hauptangeklagten in den Verfahren wegen des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 fanden im Plenarsaal des Berliner Kammergerichts statt. Mit versteckten Kameras wurde gefilmt, wie Gerichtspräsident Freisler die Angeklagten verhöhnte.

"Feines Früchtchen! Ja, ja, ja, feines Früchtchen!"

"Wie ein Gerichtskörper, der zunächst in großem Umfang Züge der Normalität aufweist, an dem auch Juristen arbeiten mit normaler juristischer Ausbildung auch zum Teil mit hervorragenden juristischen Examensergebnissen, wie ein solcher Gerichtskörper im Laufe der Zeit immer funktionstüchtiger wird in politischer Hinsicht und schließlich zum Terrorinstrument wird. Diese Entwicklung, die müssen wir uns genau anschauen."

Insgesamt wurden vom Volksgerichtshof 18.000 Angeklagte verurteilt, ungefähr jeder dritte zum Tode. Roland Freisler kam im Februar 1945 im Bombenhagel um. Am 20. Oktober 1945 löste der Alliierte Kontrollrat den Volksgerichtshof gesetzlich auf.