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Karlsruhe persönlich

Die Hauptdarsteller in Karlsruhe sind der Verfassungsrichter Udo di Fabio und der Anwalt der Bundesregierung, Bernhard Schlink. Di Fabio ist so etwas wie der Mediendarling des Gerichts und hat gerade ein populäres konservatives Traktat vorgelegt, in dem er Markt, Wettbewerb, Religion, Familie und Nation preist. Schlink schreibt nicht nur wissenschaftliche Titel, sondern auch Krimis. Der Ausgang des Autorenduells ist also noch offen.

Von Wolfgang Stenke | 09.08.2005
    Die einen sagen, es war Herbert Wehner. Die anderen behaupten, es sei Horst Ehmke gewesen, der den rüpelhaften Satz prägte, man lasse sich seine Politik nicht durch die "acht Arschlöcher in Karlsruhe" kaputtmachen. Fest steht nur, dass es ein Sozialdemokrat war, der die Beschimpfung in Umlauf setzte, und dass sie auf das Bundesverfassungsgericht zielte, das seinerzeit über die Rechtmäßigkeit der sozialliberalen Ostpolitik zu entscheiden hatte.

    In der Wortwahl dezenter, aber auch nicht ohne Wut, formulierte Konrad Adenauer Anfang der 50er Jahre seine Enttäuschung über die Hüter der Verfassung: "Dat ham wir uns so nich vorjestellt..." - Kanzlerkommentar zur ablehnenden Entscheidung über den Beitritt der Bundesrepublik zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.

    Der ewige Dualismus zwischen Regierung und rechtsprechender Gewalt. Also nichts Neues unter der Sonne, wenn man heute, am ersten Tag der mündlichen Verhandlung über die Klagen gegen die Auflösung des Bundestages und die geplanten Neuwahlen, auf das Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsorganen blickt? Vielleicht doch. Nur muss man, um die Novität zu entdecken, den Blickwinkel entschlossen an der Sache vorbei auf das Personal richten, das die Karlsruher Bühne betritt. Dann wird aus einem Streit um die Frage, ob Deutschland denn nun eine Parlaments- oder eine Kanzlerdemokratie ist, ein Duell unter Schriftstellern. Denn sowohl der Rechtsvertreter der Bundesregierung als auch der Sprecher des Gerichts sind nicht allein Hochschullehrer und Kapazitäten im Fach "Öffentliches Recht", sondern auch profilierte Autoren.

    Verfassungsrichter Udo di Fabio ist so etwas wie der Mediendarling des Gerichts. Ein Konservativer in der roten Robe, aufgestiegen über den zweiten Bildungsweg vom Stadthauptsekretär in Dinslaken zum doppelten Doktor und Rechtsprofessor. Nicht wenige halten den stoppelbärtigen Richter mit dem italienischen Namen für ein Gastarbeiterkind – dabei kam der Großvater schon 1920 nach Duisburg und wurde Stahlarbeiter. Der Enkel, gestählt im systemtheoretischen Denken des Soziologen Niklas Luhmann, hat - wie es sich für einen Professor gehört - viel juristische Fachliteratur publiziert. Und gerade ein populäres konservatives Traktat vorgelegt - "Die Kultur der Freiheit" -, in dem er Markt, Wettbewerb, Religion, Familie und Nation preist. In di Fabios Augen die Merkmale einer Wertorientierung, mit denen allein der Bundesrepublik die "Wende zur vitalen Gesellschaft" gelingen kann. – Kurzum: vorwärts zu Adenauer und Erhard.

    Anwalt der Bundesregierung ist in diesem Verfahren Professor Bernhard Schlink von der Berliner Humboldt-Universität. Spezialitäten: öffentliches Recht und Rechtsphilosophie. Studenten kennen das Lehrbuch "Staatsrecht II: Grundrechte", das Schlink gemeinsam mit dem Kollegen Pieroth geschrieben und auf 20 Auflagen gebracht hat. Doch es war nicht dieses Buch, das den Professorensohn auf die Bestsellerlisten gebracht hat, und seinen Status als Paradiesvogel in der grauen Juristenzunft begründete. Schlinks Erfolgstitel heißt "Der Vorleser" und ist eine verstörende Geschichte, in der sich die Schuld an NS-Verbrechen mit einer Liebesaffäre vermischt. Und dann gibt es ja noch jene Krimis aus Schlinks Feder, in denen ein Privatdektektiv namens Gerhard Selb die Abgründe der bundesdeutschen Gegenwart auslotet.

    Als Leser dürfen wir darüber spekulieren, ob der eigensinnige Gerhard Selb sich im wirklichen Leben wie sein literarischer Erzeuger Bernhard Schlink vom gelernten Rechtsanwalt Gerhard Schröder hätte engagieren lassen. Und gleichfalls erlaubt ist die Frage, wieviel konservative Wertorientierung aus di Fabios "Kultur der Freiheit" einfließen wird in die Entscheidung des 2. Karlsruher Senats. In Berlin haben sich bis auf die beiden Kläger alle auf Neuwahlen eingestellt – sozusagen in der breitesten aller denkbaren Koalitionen. Aber der Ausgang des Autorenduells ist offen. Wie hieß es seinerzeit in Bonn? – "Dat ham wir uns so nich vorjestellt..."