Dienstag, 23. April 2024

Kastenstandhaltung
Was sich bei der Schweinehaltung ändern soll

Der Bundesrat hat einen Kompromiss zur umstrittenen Kastenstandhaltung gebilligt. Das dauerhafte Halten von Sauen in engen Gitterboxen wird damit weitgehend abgeschafft. Das Gesetz soll für mehr Tierwohl sorgen - allerdings erst nach Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren.

03.07.2020
    Zwei Sauen liegen mit ihren Ferkel in einer Schweinebucht.
    Manche Sauen verbringen den Großteil ihres Lebens in solchen Kastenständen (dpa / picture alliance / Friso Gentsch)

    Was ist Kastenstandhaltung?
    Viele Sauen in der konventionellen Schweinehaltung werden zur Besamung, zum Teil während sie trächtig sind, bei der Geburt und dem Stillen ihrer Ferkel in Metallkäfigen gesperrt. Diese so genannten Kastenstände sind etwa zwei Meter lang und maximal 70 Zentimeter breit. Den Sauen ist dort nur möglich auf den Bauch einzuknicken, aber nicht sich entspannt auf die Seite zu legen.
    Verschiedene Sorten Wurst liegen in einer Fleischtheke in einem Supermarkt. 
    Wie Fleischkonsum und sozialer Status zusammenhängen
    Ist Fleisch essen out? Der Bildungsgrad und Geldbeutel spielen eine wichtige Rolle bei den Ernährungsgewohnheiten.

    Da Schweine zwei- bis dreimal im Jahr Ferkel werfen, kann es passieren, dass die Sauen mehr als die Hälfte ihres Lebens in solchen Kastenständen verbringen.
    Eigentlich gibt es bereits seit 1988 ein Gesetz, welches festschreibt, dass Sauen in Kastenständen sich austrecken können müssen, wenn sie sich auf die Seite legen wollen. Dieses Gesetz wurde aber größtenteils, auch von der Regierung, ignoriert, um den Export von günstigem Fleisch anzukurbeln.
    Worüber hat der Bundesrat entschieden?
    Im Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, welches die Haltung von Sauen in besonders engen Metallkäfigen verbieten soll. Demnach wird die Kastenstandhaltung im Deckbereich nur noch sehr kurz während der Besamung zulässig, danach sollen die Sauen in Gruppen gehalten werden. Dafür gelten Übergangsfristen von acht Jahren (*). Für die Umstellung des Abferkelbereichs räumt die Novelle sogar 15 Jahre Übergangsfrist ein.
    Die Bundesregierung will Landwirte mit insgesamt 300 Millionen Euro unterstützen, sollten sie die Kastenstandhaltung früher aufgeben wollen. Die Gelder sollen aus dem Konjunkturpaket des Bundes kommen.
    Bereits 2015 hatte das Oberverwaltungsgerichts Magdeburg geurteilt, dass die Kastenstandhaltung in Deutschland gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstoße, da den Sauen kaum Platz für Bewegung bleibt.
    Gerig (CDU): "Wertschätzung bei Lebensmitteln ist verloren gegangen"
    Nur zehn Prozent ihres Einkommens geben die Deutschen für Lebensmittel aus. "Das ist viel zu wenig", sagte CDU-Politiker Alois Gerig im Dlf.

    Was sagen Schweinehalter?
    Für Konventionelle Schweinehalter bedeutet die Haltung von Sauen in Gruppen deutlich mehr Arbeit.
    Matthias Quaing von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands hofft aber auf das Ende der Debatte: "Der vorliegende Kompromiss ist ohne Frage ein dicker Brocken, der für die allermeisten Betriebe schwierig umzusetzen sein wird, dennoch gibt er eine gewissen Planungssicherheit, wie es denn weitergehen kann."
    Den Ausstieg aus dem Kastenstand mitzutragen, dazu sind die Ferkelproduzenten bereit. Probleme sehen sie jedoch noch bei dem neu definierten Platzbedarf von fünf Quadratmetern pro Sau in der Gruppe. Denn dafür könne man den Stall nicht einfach erweitern. Man müsse vielmehr ein neues Gebäude anbauen.
    Wie beurteilen Tierschützer das Gesetz?
    Miriam Goldschalt vom Deutschen Tierschutzbund begrüßt das künftige Ende eines tierschutzwidrigen Zustandes: "Wir haben ja als Deutscher Tierschutzbund schon sehr lange das Ende der Kastenstandhaltung gefordert. Es ist aus Tierschutzsicht ein Erfolg, dass das Ende des Kastenstands für den Deckbereich zumindest jetzt mal in Aussicht gestellt wurde."
    Nicht zufrieden sind die Tierschützer allerdings mit der Übergangsfrist. Bis die Sauen unter besseren Bedingungen ihre Ferkel bekommen können, werde es 15 Jahre bis maximal 17 Jahre dauern. Damit werde ein nicht artgerechter Zustand noch verlängert, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit elf anderen Tierschutzverbänden.
    Kritik kommt auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und dem Deutschen Tierschutzbund: "Die Sau darf beim Ausstrecken der Gliedmaßen nicht an Einrichtungsgegenstände wie Metallstangen oder ähnliches stoßen", so Miriam Goldschalt, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. "Dass aber die benachbarte Sau, die im Urteil ganz klar auch als Hindernis ausgeschlossen wurde, zugelassen ist in der Übergangsfrist - das ist aus Tierschutzsicht nicht in Ordnung so."
    (*) Wir haben an dieser Stelle die Zeitangaben zu den Übergangsfristen präzisiert.
    Redaktion: Jule Reimer, Marius Gerads