Dienstag, 16. April 2024

Archiv

Katholische Kirche in Polen
Hohes Schmerzensgeld an Missbrauchsopfer

Die katholische Kirche wird auch in Polen immer öfter in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch genannt. Bislang weigerten sich die Kirchenoberen, die Opfer zu entschädigen. Nun ist ein Urteil rechtskräftig geworden, das eine katholische Institution zu Schmerzensgeld verurteilt. Es könnte zum Präzedenzfall werden.

Von Florian Kellermann | 04.12.2020
Darstellerin sitzt mit Maske, blutverschmiertem Kittel und Teddybär auf dem Asphalt vor dem Bischofspalast in Krakau am 22. November
Protest gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche vor dem Bischofspalast in Krakau (imago-images / Eastnews)
Das Berufungsgericht in Danzig hat dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet knapp 70.000 Euro zugesprochen. Der Anwalt des heute 24-Jährigen sagte zu polnischen Medien:
"Dieses Zivilverfahren war sehr lange und erschöpfend für meinen Mandanten. Aber es war ein sehr sachliches, ein sehr objektives Verfahren. Das Urteil bedeutet eine moralische und eine finanzielle Genugtuung für meinen Mandanten. Aber nicht die Summe ist entscheidend, sondern dass alte Prinzipien aufgebrochen und Standards gesetzt wurden, die in die Zukunft weisen."
Schatten bei der Vorstellung der Missbrauchsleitlinien der katholischen Kirche.
Sexualisierte Gewalt - Das Schweigen der Laien
Täterschutz war wichtiger als Opferfürsorge – so lautet ein Ergebnis eines Gutachtens für das Bistum Aachen. Im Erzbistum Köln bleibt ein Gutachten derselben Kanzlei unter Verschluss.
"Opfer des Systems Kirche"
Denn laut Urteil haften die Erzdiözese Breslau und eine weitere Diözese nicht nur deshalb, weil der schuldige Geistliche dort beschäftigt war. Das Gericht stellte auch fest, dass diese kirchlichen Institutionen eine Mitverantwortung tragen. Die Klägerseite hatte dargelegt, dass die Vorgesetzten des Geistlichen nicht adäquat reagierten, als Vorwürfe wegen Kindesmissbrauch gegen den Pfarrer laut geworden waren.
Marta Laudanska, eine Vertraute des Opfers, erklärte in einem Dokumentarfilm, der in diesem Jahr im Internet veröffentlicht wurde: "Arek ist nicht nur Opfer dieses Pfarrers, des Menschen, der ihn physisch vergewaltigt hat. Er ist ein Opfer des Systems Kirche. Dieses erlaubt es, einen pädophilen Pfarrer von einer Diözese in die andere zu versetzen. Als es zur Vergewaltigung kam, ermittelte schon die Staatsanwaltschaft gegen den Pfarrer, wegen Kindesmissbrauch."
Erzdiözese Breslau lehnte Wiedergutmachung ab
Die Breslauer Erzdiözese lehnte die Wiedergutmachung dennoch ab. Deren Sprecher sagte dem öffentlichen Radio: "Wir haben uns nicht darum gedrückt, den Geschädigten des ehemaligen Pfarrers Hilfe anzubieten – und diese Hilfe haben wir auch erteilt. Im Gerichtsverfahren ging es jedoch um die Verantwortung für die Tat. Hier ist unser Standpunkt, dass die Verantwortung der Täter selbst trägt, nicht die Diözese."
Ein Rechtsstandpunkt, auf den sich die katholische Kirche in Polen grundsätzlich zurückzieht. Im gegebenen Fall argumentierte sie außerdem: Der damalige Ministrant habe ja nicht mit dem Pfarrer auf die Reise kommen müssen, bei der es zur Vergewaltigung kam. Deshalb verlangte die Kirche nicht nur, die Klage abzuweisen, sondern ihrerseits vom Opfer umgerechnet 15.000 Euro – für Anwaltskosten.
Als Vorlage für weitere Verfahren
Das Urteil könnte erhebliche Folgen haben für die katholische Kirche in Polen, meinen Experten. Denn ähnlich gelagerte Fälle sind schon wiederholt ans Tageslicht gekommen. Weitere Opfer könnten das Verfahren als Vorlage nehmen, um selbst Ansprüche geltend zu machen.
Polnische Soziologen beobachten zudem seit Jahren, dass die Bindung der Polinnen und Polen an die katholische Kirche schwindet, vor allem unter Jugendlichen. Verfahren wie das vor dem Danziger Berufungsgericht könnten diesen Prozess noch beschleunigen.