Freitag, 19. April 2024

Archiv


Kein Patent auf Leben

Schon lange versuchen Saatgut- und Biotechnologiekonzerne nicht nur wirkliche Erfindungen patentrechtlich zu schützen, sondern auch vermeintliche oder tatsächliche Entdeckungen, die die Natur bereit hält. Gestern Abend hat sich der Bundestag einstimmig gegen die Patentierung von konventionell gezüchteten Tierrassen und Nutzpflanzen ausgesprochen.

Von Britta Fecke | 10.02.2012
    Einstimmig hat sich der Bundestag gegen die Patentierung von konventionell gezüchteten Tierrassen und Nutzpflanzen ausgesprochen. Damit sendet er ein parteiübergreifendes Signal Richtung Brüssel: Kein Patent auf Leben, die Züchter, die Landwirte sollen auch weiter den ungehinderten Zugriff auf die genetischen Ressourcen behalten. Den wollten sich nämlich große Agrarkonzerne mit einem Trick sichern.

    Die hatten sich schon so gewöhnliche Kohlsorten wie zum Beispiel den Brokkoli patentieren lassen. Das war möglich, weil Agrarriesen wie Monsanto oder Syngenta ein technisches Verfahren, dass sie bei der Zucht verwand haben, erfolgreich zum Patent angemeldet haben. Und über dieses Zuchtverfahren haben sie sich - quasi durch die Hintertür - auch gleich noch das Patent auf die ganze Pflanze gesichert. So können die Konzerne vom Samen der Pflanze bis zum verarbeiteten Produkt - also vom Brokkoli-Sämling bis zum Brokkoliröschen auf der Pizza - alle Schritte der Lebensmittelproduktion kontrollieren und weil sie Inhaber des Patentes sind auch Lizenzansprüche geltend machen, das bedeutet eine Verteuerung des Produktes und eine Verknappung der natürlichen zugängigen Ressourcen.

    Um es noch einmal klar zu sagen: Es geht nicht um gentechnisch veränderte Organismen, die ja im Sinne des Patentrechtes eine Neuerung und damit eine Erfindung darstellen, sondern um konventionell gezüchtete Rassen und Sorten, die also über Jahrhunderte durch die Auswahl zum Beispiel des Bauern entstanden sind, indem er die eine Kuh, die viel Milch gibt mit dem besten Zuchtbullen paart. Damit der Landwirt auch weiterhin frei entscheiden kann welchen Bullen er mit welcher Kuh kreuzt, setzt sich der Bundestag mit diesem Antrag dafür ein, dass diese konventionellen Züchtungsverfahren nicht unter das Patentrecht fallen und das europäische Patentgesetz solche Hintertüren in Zukunft schließt.