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Keine "rückwirkende Rehabilitation"

Nach der Selbstanzeige, die Claudia Pechstein im September dieses Jahres erstattete, wird die Nationale Antidoping Agentur (NADA) kein sportrechtliches Verfahren gegen die Eisschnellläuferin eröffnen.

Von Robert Kempe | 01.12.2011
    Dabei betont die NADA, dass die von Pechstein vorgelegten Blutwerte in keinem Zusammenhang mit dem auf Blutdopingverdacht basierenden Verfahren von 2009 stünden. Pechsteins Werte begründen, laut NADA-Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer, keinen aktuellen Verstoß gegen die Antidoping-Regularien.

    "Ja, es ist halt so, dass wir alle, die für uns relevanten Daten gewichtet haben. Und es keinen Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen Antidoping Bestimmungen in einem Zeitraum gab, den wir zu prüfen hatten - sprich den Zeitraum der Selbstanzeige von Frau Pechstein unmittelbar dann im September und zurückgehend auf den Zeitpunkt des Comebacks im Jahr 2011."

    Mortsiefer verweist auch darauf, dass einige von Pechstein eingebrachte Werte, nicht in WADA-akkreditierten Kontrolllaboren gemessen wurden. Formal konnten sie daher nicht in das Prüfverfahren mit eingebracht werden.

    Entgegen einiger Medienberichte hebt Mortsiefer, der die Rechtsabteilung der NADA leitet, daher hervor, dass Claudia Pechstein mit dieser Entscheidung in Bezug auf ihre Dopingsperre von 2009 nicht als rehabilitiert gelten könne.

    "Deshalb ist es uns auch unheimlich wichtig zu sagen, dass man hier nicht von einer rückwirkenden Rehabilitation sprechen kann, weil wir ja eben nur einen anderen Zeitraum zu prüfen hatten."

    Einige Unterstützer von Claudia Pechstein sehen diese Entscheidung dennoch als Wende in ihrem Dopingfall.