Samstag, 20. April 2024

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Kinderpornografie
Edathy-Prozess eingestellt

Nachdem der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy im Prozess den Besitz von kinderpornografischem Material eingeräumt hat, wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Die Parteispitze der SPD erwartet nun den Parteiaustritt Edathys.

02.03.2015
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy am 02.03.2015 im Landgericht in Verden.
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy beim Prozessauftakt im Landgericht in Verden. (picture alliance / dpa - Julian Stratenschulte)
    Dem 45-jährigen Edathy wird der Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein eindeutiges Geständnis als Voraussetzung dafür gefordert, den Prozess gegen eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro einzustellen. Edathy ließ zu Beginn des zweiten Verhandlungstages seinen Verteidiger eine Erklärung abgeben, in der er zugab, kinderpornografische Videos und Bilder mit seinem dienstlichen Laptop aus dem Internet besorgt zu haben.
    "Die Vorwürfe treffen zu", erklärte Verteidiger Christian Noll im Namen Edathys. "Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich habe dazu lange gebraucht", hieß es in der Erklärung weiter. Edathy bestätigte auf Nachfrage des Gerichts, dass es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte. Darüber hinaus äußerte er sich nicht. Daraufhin beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Die 5.000 Euro muss Edathy an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen.
    Auf Facebook wies Edathy darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft mit seiner Erklärung einverstanden gewesen sei, es sich dabei aber nicht um ein "Geständnis" handle. Die Ermittler waren auf Sebastian Edathy aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.
    SPD-Spitze erwartet Parteiaustritt Edathys
    Die SPD-Spitze verlangt inzwischen den Parteiaustritt Edathys. Nach einer Sitzung des Vorstands der Sozialdemokraten in Berlin erklärte der stellvertretende Vorsitzende, Thorsten Schäfer-Gümbel, es herrsche nach wie vor Fassungslosigkeit darüber, dass Edathy keinerlei Reue erkennen lasse. Zudem habe er sich mit keinem Wort an die Opfer gewandt. Zur Zeit läuft bereits ein Ausschlussverfahren der SPD gegen den 45-Jährigen.
    Paragraf 153a:
    Ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafprozess kann mit Zustimmung aller Beteiligten gemäß den Paragrafen 153 und 153a der Strafprozessordnung unter anderem wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt werden. Wenn die Klage erhoben ist, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren unter anderem dann einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre.
    Neben einer Wiedergutmachung des Schadens gehört zu den möglichen Auflagen unter anderem die Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Wenn ein Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten ein Verfahren gegen Auflagen einstellt, ist dieser Beschluss nicht anfechtbar und damit rechtskräftig. Die Angeklagten gelten dann als unschuldig.
    (vic/tgs/tzi)