Mittwoch, 24. April 2024

Archiv

Klage gegen Videoüberwachung
Erfolg für Dortmunds Rechtsextremisten

Vor Gericht haben sich Bewohner des sogenannten Nazis-Kiezes im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld erfolgreich gegen Videoüberwachung gewehrt und sich als Opfer inszeniert. Eine bittere Niederlage für die Dortmunder Polizei im Kampf gegen Rechtsextremismus.

Von Moritz Küpper | 04.06.2020
Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
Der Rechtsextremist Michael Brück will die erfolgreiche Klage gegen Videoüberwachung propagandistisch "ausschlachten" (Deutschlandradio / Moritz Küpper)
Michael Brück steht im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld, am Eingang der Straße zu seinem Wohnhaus. Er zeigt auf das Straßenschild.
"Ja, hier beginnt der Bereich, der überwacht werden soll. Am Anfang wollte die Polizei auch die Thusneldastraße überwachen. Allerdings wurde dann zurückgerudert, der Vorschlag beschränkt sich dann darauf, die komplette Emscherstraße zu überwachen. Das sind 150 Meter. Wenn wir einen Schritt vorgehen, sehen wir das Ganze."
Brück zeigt in die Straße. "Bis dort hinten zu dem weißen Haus, diese 150 Meter sollten sechs verschiedene Kameras überwacht werden. Da kann man sich vorstellen, dass da jeder Zentimeter überwacht ist. Und das Haus, um das es vor allem in der Klageschrift auch ging, ist dieses Haus: Emscherstraße 2, dessen Bewohner dann quasi rund um die Uhr bewacht worden wären."
Schatten von Menschen, Text: Rechtsextremismus
Rechtsextremismus (dpa / Martin Schutt)
Brück ist einer von ihnen. Vor über 30 Jahren in Bergisch Gladbach, nahe Köln geboren, ist er ein bundesweit bekannter Rechtsextremist, stellvertretender NRW-Landesvorsitzender der Kleinpartei Die Rechte, für die er auch im Rat der Stadt Dortmund sitzt. Und Brück ist Teil einer rechten Gruppierung, die seit Jahren im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld wohnt. Er betreibt hier einen Internet-Versandhandel für Nazidevotionalien und Zubehör für den Straßenkampf.
Klage von Rechtsextremisten stattgegeben
Als "Nazi-Kiez" hat die Ecke Bekanntheit erlangt. Immer wieder gibt es von hier Aufmärsche der Rechten. Laut Polizei werden Bürgerinnen und Bürger in Dorstfeld von Rechtsextremisten eingeschüchtert, bedroht oder angegriffen. Daher die Pläne, hier eine Videoüberwachung zu installieren. Brück dagegen bestreitet all diese Vorwürfe. Der Stadt, den Sicherheitsbehörden, sei dieser Ort einfach ein Dorn im Auge. Daher reichte er Klage ein:
"Insgesamt haben mit mir drei weitere Anwohner geklagt, weil wir halt unsere Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen haben. Wir wohnen in dem Haus dort vorne und die Videoüberwachung sollte ab der Türschwelle einsetzen. Wie man sieht. Auf dem Gehweg quasi. Es gibt nicht mal einen Vorgarten, es gibt keine Möglichkeit, der Überwachung zu entkommen. Und das Gericht hat auch sehr klar gesagt, dass es ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (ist), weil sich die Überwachung explizit gegen die Partei Die Rechte richten soll."
Kein Beleg für einen Kriminalitätsschwerpunkt
Am 1. September sollten die Kameras in Betrieb gehen – doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen schob den Plänen der Dortmunder Polizei einen Riegel vor:
"Die Kammer hat anerkannt, dass es ein berechtigtes Anliegen der Polizei ist, der Schaffung sogenannter Angsträume zu begegnen."
Stellt Klaus Weisel, Pressesprecher am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, in der Begründung dieses Urteils immerhin zugunsten der Dortmunder Polizei fest. Aber:
"Sie hat allerdings festgestellt, dass die polizeirechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung das in diesem Fall nicht hergeben, weil es der Polizei nicht gelungen ist zu belegen, dass es sich um einen Kriminalitätsschwerpunkt handelt, im Vergleich zu anderen vergleichbaren Stadtteilen. Und sie hat auch keine belastbaren Unterlagen dafür gesehen, dass dort erhebliche Straftaten drohen."
Bittere Niederlage der Dortmunder Polizei
Nach einem Verzicht auf einen Einspruch im Eilverfahren ist diese Entscheidung nun rechtskräftig. Und zwar, bis ein mögliches Hauptsacheverfahren, das Jahre in Anspruch nehmen kann, vielleicht zu einem anderen Schluss kommt. Die Dortmunder Polizei jedenfalls reagiert nur schriftlich auf den Urteilsspruch:
"Das Verwaltungsgericht erkennt in seiner Entscheidung ausdrücklich das berechtigte Interesse der Polizei an, mit Präsenz- und Schutzmaßnahmen gegen einen Angstraum im Bereich der Emscherstraße in Dortmund-Dorstfeld vorzugehen", heißt es da in dem – nach Niederlagen – üblichen begrüßenden Duktus. "Für die Dortmunder Polizei ist nun entschieden, dass sie das Instrument der Videobeobachtung derzeit nicht in Anspruch nehmen kann. Auch mit Blick auf die angesichts rechtsextremer Entwicklungen bundesweit besorgniserregende Entwicklung unter anderem mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten und den Anschlägen in Halle und Hanau war für die Dortmunder Polizei wichtig, gerichtlich klären zu lassen, welche Instrumente sie zur Abwehr von rechtsextremen Gefahren einsetzen kann."
Dennoch: Es ist eine eindeutige, eine bittere Niederlage für die Dortmunder Sicherheitsbehörden.
Die Rechten profitieren
Und das in einem Kampf, in dem es auch und gerade um öffentliche Botschaften geht. Brück als rechtsextremistischer Politiker weiß das: "Propagandistisch ist es für uns gut, das auszuschlachten, dass wir sagen können: Seht ihr, der Staat überwacht hier eine Nebenstraße mit Kameras, während wir Stadtteile haben, wo wirklich massive Straftaten begangen werden, wo überhaupt keine Überwachung stattfindet."
Dazu kann er auf die – nun gerichtlich festgestellten – Fakten verweisen: "Hinzu kommt, das stand auch alles im Urteil drin, dass die Straße kein Hotspot ist. Es gibt dort kaum Kriminalität. Also, im Schnitt wurde dort alle zwei Monate eine Straftat begangen, und da hat es sich in der Regel um Graffiti gehandelt. Und hinzu kommt, dass das Gericht auch klar gesagt hat, dass die Überwachung von Straßen, um einem ‚rechten Angstraum‘ vorzubeugen, eben kein Grund ist nach dem Polizeigesetz."
Regelmäßig gibt es hier jedoch Fackelaufmärsche der Rechten, die Neonazi-Szene gilt als hervorragend vernetzt, versteht schnell und umfassend zu mobilisieren. Im März 2005 erstach ein 17-jähriger Nazi einen Punk. Die Dortmunder Polizei hält im Nachgang zu dem Urteil auch dagegen:
"Das Urteil zur Videobeobachtung bedeutet nicht, dass die Polizei im Einsatz gegen den Rechtsextremismus auch nur einen Deut nachlässt. Sie hält den Druck in Dorstfeld mit einem über mehrere Jahre ausgebauten Präsenzkonzept weiterhin hoch. Das Konzept zielt vorrangig darauf ab, Straftaten zu verhindern."
Doch im Ergebnis kann Brück sich nun als Opfer inszenieren. Er behauptet, die Dortmunder Polizei sei ohnehin gerade dabei, Videoüberwachungen in der Stadt einzurichten.
"Da dachte man sich wahrscheinlich: Ach komm, wenn wir eh die ganze Technik einrichten, dann machen wir doch mal was gegen die Rechten und versuchen es in Dorstfeld."
Linke kritisieren "Fahrlässigkeit"
Für manchen war das eine Niederlage mit Ansage. Zumindest ein naiver Versuch, den sogar ein Jurastudent wie eben Brück in eine öffentlichkeitswirksame Niederlage für die Behörden umwandeln konnte.
"Aus meiner Sicht ist es schon absehbar, wenn man wenig Tatsachenmaterial hat, dass das durchaus riskant ist. Gerade, wenn ich eigentlich damit rechnen muss – und das muss man bei den Rechtsextremisten in Dortmund doch durchaus –, dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung kommt. Dann soll ich zumindest ein bisschen was in der Hand haben. Wenn ich aber keine Pfeile im Köcher habe, kann ich auch nicht treffen."
Sagt Jasper Prigge. Der Rechtsanwalt mit Sitz Düsseldorf beschäftigt sich mit Medienrecht, auch mit Videoüberwachungen. Und: Prigge sitzt im Landesvorstand der Partei Die Linke.
"Wenn die Rechtsgrundlagen das nicht hergeben, dann halte ich auch derartige Versuche für fahrlässig, weil es die rechte Szene ja immer noch bestärkt, wenn man letztlich vor Gericht unterliegt. Und dann auch deutlich unterliegt vor allen Dingen."
Prigge hat einschlägige Erfahrungen gemacht:
"Ich habe das öfter mal erlebt, dass man bei der Frage, welche Tatsachen hat die Polizei, auf denen die Gefahrenprognose - es geht ja meistens um Prognose - welche Gefahren drohen, wenn die Polizei jetzt nicht tätig wird? Da habe ich schon häufiger die Erfahrung gemacht, dass das nicht ganz so substantiiert ist."
Sein Rat lautet:
"Weniger von so allgemeinen Stereotypen leiten zu lassen, sehr konkret zu sagen: Das ist passiert, an diesem Tag, mit den Beteiligten. Wenn ich das nicht mache, wenn ich nur so mit allgemeinen Schlagworten operiere, dann wird das am Ende ein Verwaltungsgericht nicht überzeugen. Und dann ist eine Niederlage auch vorprogrammiert."
NRW-Innenminister steht hinter Dortmunder Polizei
"Gerichtsentscheidungen werden akzeptiert. Gerichte entscheiden und dann war’s das. Bedauern tun ich das."
Sagt Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul von der CDU. Reul, einst Studienrat, hat die politische Gabe, ein Empfinden mitunter kreativ auf den Punkt zu bringen:
"Es ist eine Frage, was man unter Kriminalitätsschwerpunkt oder so versteht. Wenn das heißt: Da muss einer ermordet werden oder fünf Leichen müssen auf dem Tisch liegen, dann kann ich das Urteil verstehen. Aber es gibt auch geistige Kriminalitätsschwerpunkte. Und das ist ein solcher. Ich glaube, dass wir verstärkt auch in den Blick nehmen müssen, dass Orte auch geistige Kriminalitätsschwerpunkte sein können."
Juristisch ist dies – bisher zumindest – keine Kategorie. Dennoch stellt der Innenminister sich klar hinter die Dortmunder Polizei, gibt die Devise vor: "Wir haben benannt und festgestellt und auch festgelegt, dass Rechtsextremismus eine der größten Gefahren ist, die wir im Moment haben. Und deshalb muss da mit aller Entschlossenheit gegen vorgegangen werden und da müssen auch alle Mittel, die der Rechtsstaat bietet, eingesetzt werden."
Aber eben nur diese.