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Klein, aber gefährlich?

Nanopartikel sind nur ein bis 100 millionstel Millimeter groß, sie machen Autolack kratzfest und filtern UV-Licht in Sonnencremes. Ihre Risiken für Umwelt und Gesundheit sind kaum erforscht. Verbraucherschützer fordern deshalb eine Kennzeichnungspflicht.

Von Ralph Ahrens | 14.03.2012
    Chemische Partikel in Nanogröße - sie sind winzig klein und längst Teil unseres Alltags. Manche Kosmetikprodukte enthalten Nanotitanoxid - es schützt vor UV-Strahlen. Einige Kleidungsstücke sind mit Nanosilber behandelt - es tötet Bakterien. Aber für Verbraucher ist meist unklar, welche Produkte Nanopartikel enthalten und welche Funktion sie erfüllen. Eine Pflicht zur Kennzeichnung gibt es nicht. Wie sicher also sind solche Teilchen für Menschen und Tiere? Jurek Vengels vom BUND, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, gibt eine ausweichende Antwort:

    "Das Risiko ist heute noch sehr schwer zu fassen. Es gibt immer wieder einzelne Studien, die Risiken aufzeigen. Das sind vor allen Dingen Tierversuche und Versuche mit Zellkulturen. Für den Menschen ist es noch sehr schwer einzuschätzen. Aber aufgrund der Warnsignale sehen wir schon Anlass zur Vorsicht."

    Vengels gibt ein Beispiel:

    "Eine aktuelle Studie hat zum Beispiel gezeigt, dass Nanotitandioxid bei Wasserflöhen dazu führt, dass sie in einer gewissen Entwicklungsphase absterben, weil sie sich nicht mehr häuten können. Dieses Titandioxid ist ein Stoff, der schon sehr häufig in Kosmetik eingesetzt wird. Wenn man daran denkt, man geht im Sommer an einen Badesee und planscht fröhlich darin rum, dann spült sich natürlich das ganze Titandioxid aus der Sonnencreme aus und gelangt dann letztlich auch in die Gewässer. Und da befürchten wir, dass es bei einem verstärkten Einsatz zu Umweltproblemen kommen könnte."

    Laborversuche zeigten zudem, so Jurek Vengels, dass manche Nanopartikel aufgrund ihrer Winzigkeit die Barriere zwischen Blut und Gehirn überwinden und somit ins Gehirn gelangen können. Andere Nanopartikel können möglicherweise wie Asbest Krebs auslösen.

    Doch die Industrie weist solche Schreckensszenarien zurück: Es gebe keine Studien, die auf ernsthafte Gefahren mit synthetisch hergestellten Nanopartikeln hinweisen, betont der Verband der Chemischen Industrie. Neu sei die tägliche Belastung mit kleinsten Teilchen auch nicht. In Autoreifen werden etwa seit Jahrzehnten Rußpartikel in Nanogröße eingesetzt.

    Dennoch, ein fader Beigeschmack bleibt: Denn die Vielzahl an Nanopartikeln wurde systematisch bislang weder erfasst, noch auf ihre Gefahren und Risiken getestet. Christian Hey, Generalsekretär des Sachverständigenrates der Bundesregierung für Umweltfragen:

    "Ja, und genau das ist das Problem. Wir haben eine ungeheure Vielzahl von Anwendungen von neuen Materialien, und wir wissen noch nicht hinreichend, wo die Probleme liegen könnten und wo wir Entwarnung geben können."

    Ein Produktregister sei daher überfällig, meint Christian Hey. Zumindest Behörden müssten wissen, welche Partikel in welchen Produkten vorkämen. Denn nur dann könnten sie bei Problemen mit Nanopartikeln gezielt eingreifen. Zudem sieht der Generalsekretär des Umweltrats Änderungsbedarf bei der europäischen Chemikalienverordnung, REACH genannt. Das Gesetz soll zwar sicherstellen, dass auch Chemikalien in der Form von Nanopartikeln sicher eingesetzt werden, aber:

    "Praktisch ist das Netz von REACH aber so lose geknüpft, dass sicherlich sehr viele Nanomaterialien, die möglicherweise besorgniserregend sind, durch dieses Netz hindurchfallen. Das heißt, dass es keine Anforderung gibt, genauer zu untersuchen, ob ein Problem da sein könnte oder nicht. Das muss dringend im Hinblick auf die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien nachgebessert werden."

    Bis Gefahren und Risiken von Nanopartikeln durch die Chemikalienverordnung besser erfasst werden, können aber noch Jahre vergehen. BUND-Mann Jurek Vengels will darauf nicht warten. Er fordert, dass Verbraucher schon jetzt frei wählen können, ob sie Produkte mit Nanopartikeln kaufen wollen - oder nicht. Dieser Wunsch wird langsam erhört. Die EU zurrte die ersten Regeln fest.

    "Wir haben jetzt für den Bereich Lebensmittel und Kosmetik Kennzeichnungspflichten, die dann ab 2013 und 2014 in Kraft treten werden. Und jetzt gerade ist für die neue Biozidverordnung beschlossen worden, dass es dort eine eigene Risikobewertung geben wird und Kennzeichnung."

    Das sind für Jurek Vengels jedoch nur erste Schritte. Letztlich müsse garantiert sein, dass Nanopartikel wenn überhaupt nur so eingesetzt werden, dass für Mensch und Umwelt kein Risiko besteht.