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Koalition schließt Kompromiss

Die strafrechtliche Verfolgung von Dopern wird jetzt in Österreich Wirklichkeit. Damit konnte SPÖ-Sportminister Norbert Darabos eine seiner Vorhaben durchsetzen, für die er in den vergangenen Monaten gekämpft hatte. Bisher scheiterte er jedoch am Widerstand der anderen politischen Parteien.

Von Heinz Peter Kreuzer | 08.11.2009
    "Ich bin der Meinung, das man durch strafrechtliche Verfolgung eher an die Hintermänner kommen kann. Es geht mir nicht um den nasivin-sprayenden Marathonläufer oder Triathleten oder Schwimmer. Sondern es geht mir um jene, die bewusst Blutdoping und Gendoping setzen."

    Selbst der SPÖ-Koalitionspartner ÖVP hatte sich bisher gegen eine so genannte Kriminalisierung von Dopern gewehrt. Erst ein Kompromiss weichte die harten Fronten auf. Statt eines wie von Darabos gewünschten Doping-Paragraphen wird jetzt der Paragraph 147, der den schweren Betrug sanktioniert, auf die Anwendung bei Sportbetrügern ausgedehnt. Norbert Darabos im ORF.

    "Es wird klar herausgehoben, dass der Tatbestand des Sportbetrugs ein eigener ist, und dass ein Sportler mit einer hohen Geldstrafe rechnen kann und theoretisch sogar mit Haftstrafe rechnen muss, wenn er einen gewissen Betrag überschreitet, was den Betrug betrifft."

    Darabos argumentiert damit, dass sich Dopingsünder nicht nur im sportlichen Wettbewerb, sondern auch in finanzieller Hinsicht einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen würden. Was im Strafrecht verankert sei, sei gesellschaftspolitisch unerwünscht. Dieser Argumentation konnte sich auch ÖVP-Sportsprecher Peter Haubner anschließen.

    "Bei Betrug geht es um Bereicherung und im Sport wollen wir auch einen Riegel vorschieben und mit dem Begriff des Sportbetruges eine Präzisierung schaffen, damit wir hier effektiver verfolgen können."

    Bei schweren Vergehen drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren. Die Gesetzesnovelle soll nun mit dem Justizministerium ausgearbeitet und im Parlament beraten werden. Denn schon am 1. Januar kommenden Jahres soll das novellierte Gesetz in Kraft treten. Ein ähnliches Gesetz hatte sich auch die bayrische Justizministerin Beate Merk für Deutschland immer gewünscht.

    "Wir brauchen auch ein Gesetz, der ganz klar sagt, dass der Sportler, der sich dopen lässt oder der sich selbst dopt, um gegen andere einen Vorteil zu haben. Dieser Sportler betrügt andere Sportler, er betrügt die Zuschauer, er betrügt die Sponsoren, und er muss deswegen auch dafür gerade stehen. Es kann nicht sein, dass immer das Umfeld des Sportlers bestraft und der Sportler der letztlich aus seinen Gewinnen auch Vorteile zieht, über lukrative Sponsorenbeispiele oder ähnliches, der bleibt außen vor."

    Stattdessen gibt es in Deutschland nur einen butterweichen Kompromiss. Sportler dürfen nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie mit Dopingmitteln handeln.