Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


Koch-Mehrin kämpft um Doktortitel

Die EU-Abgeordnete Silvana Koch-Mehrin ist die erste betroffene Politikerin, die gegen die Aberkennung des Doktortitels vorgeht. Nach Eingang des Widerspruchs wartet die Universität Heidelberg nun auf eine inhaltliche Begründung der FDP-Politikerin.

Von Michaela Dymski | 18.07.2011
    Der gestern eingelegte Widerspruch von Silvana Koch-Mehrin ging heute bei der Universität Heidelberg ein, das bestätigte die Pressesprecherin Mariette Fuhrmann-Koch. Allerdings handele es sich hierbei um einen formalen Widerspruch:
    "Der formale Widerspruch bedeutet, dass es noch keine Begründung gibt für diesen Widerspruch. Auf diese inhaltliche Begründung warten wir also noch, weil sich auf der Grundlage dieser inhaltlichen Begründung der Promotionsausschuss noch mal mit dem Widerspruch beschäftigen und befassen muss. Denn es geht darum zu prüfen, ob gegen die Entscheidung, die der Promotionsausschuss gefällt hat, begründete Gegenargumente aufgeführt worden sind. Das nennt man Abhilfe."

    Falls diese Abhilfe nicht geschaffen werden kann, weil der Promotionsausschuss an seinem Votum festhält, geht der Widerspruch an das Rektorat der Universität:

    "Sollte das Rektorat zu dem Schluss kommen, dass an der Aberkennung des Doktorgrades festgehalten wird, dann hat Frau Koch-Mehrin die Möglichkeit, den Gerichtsweg über das Verwaltungsgericht einzuschlagen."

    Die Universität Heidelberg hat Silvana Koch-Mehrin im Juni den Doktortitel entzogen. Ihre Doktorarbeit sei zu großen Teilen ein Plagiat. Die Universität hat die Titelaberkennung mit 120 Stellen auf 80 Seiten begründet, die als Plagiate zu klassifizieren seien. Durch den formalen Widerspruch, den die FDP-Politikerin eingelegt hat, muss sich die Hochschule erneut mit den Plagiatsvorwürfen Koch-Mehrins beschäftigen, so Mariette Fuhrmann-Koch:

    "Es gibt keine engen zeitlichen Begrenzungen für Frau Koch-Mehrin. Es ist allerdings so, dass die Universität sicherlich jetzt eine angemessene Zeit vergehen lassen wird und dann eine Begründung anmahnen wird, weil es in unserem Interesse liegt, das Verfahren so zügig wie möglich abzuschließen."