Donnerstag, 28. März 2024

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Kohleausstiegsgesetz
"Letzten Endes ist das Ganze ein Subventionsgesetz"

Das Kohleausstiegsgesetz sei das "Gegenteil von Klimaschutz", sagte Professor Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig, im Dlf. Es gebe zudem verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, weil es dazu beitrage, die physischen Grundlagen künftigen Entscheidens zu untergraben.

Felix Ekardt im Gespräch mit Britta Fecke | 14.07.2020
Ein Aktivist mit Schild "2038? Schande!" protestiert gegen das Kohleausstiegsgesetz.
Spätestens 2038 soll das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland vom Netz gehen, Kritiker halten das für zu spät (www.imago-images.de)
Heute wendet sich ein breites Bündnis aus Klimaschützern und Erneuerbaren-Energien-Verbänden an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit der Aufforderung, das Kohleausstiegsgesetz nicht zu unterschreiben – nicht nur, weil es die deutsche Klimapolitik konterkariert, sondern auch, weil es nach Ansicht der Verbände eklatante Rechtsmängel aufweist. Über die Vorwürfe haben wir mit Professor Felix Ekardt gesprochen. Er ist Jurist und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und zudem Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen.
Britta Fecke: Herr Ekardt, welche verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Aktionsbündnis denn?
Felix Ekardt: Die bisherige deutsche Klimapolitik, einschließlich des Mitwirkens Deutschlands auf EU-Ebene, ist grundrechtswidrig. Das Recht auf Leben und Gesundheit wird durch den bisherigen mangelnden Klimaschutz verletzt. Es ist zwar so, dass Politik insgesamt immer eine Abwägung verschiedener Belange ist oder, grundrechtlich gesprochen, verschiedener Freiheitssphären. Natürlich haben Konsumenten und Unternehmen auch Grundrechte und dürfen ihre Sachen verkaufen und sich Dinge kaufen, arbeiten gehen. Arbeitnehmer beispielsweise haben auch Grundrechte. Aber es gibt äußere Grenzen für die parlamentarische Mehrheit und eine davon verläuft dort, wo ich die physischen Grundlagen künftigen Entscheidens untergrabe, und genau das droht beim Klimaschutz. Deswegen hat ein Klagebündnis im November 2018 eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht gebracht, die genau darauf abzielt festzustellen, das ist bisher zu wenig.
Ein Stoppschild zeichnet sich in der Abenddämmerung vor dem Kohlekraftwerk Boxberg ab.
Worum es beim Kohleausstiegsgesetz geht
Bis spätestens 2038 soll in Deutschland auch das letzte Kohlekraftwerk stillgelegt sein. Mehr als 50 Milliarden Euro wird das Ende der Kohleverstromung voraussichtlich kosten. Ein Überblick.
Fecke: Nun soll ja heute ein Brief Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erreichen. Hat er denn überhaupt die Befugnisse, um dieses Kohleausstiegsgesetz noch zu verhindern?
Ekardt: Der Brief an den Bundespräsidenten steht im Zusammenhang mit der genannten Klage, der sich, nebenbei bemerkt, inzwischen einige weitere Umweltverbände neben SFV und BUND und den Einzelklägern angeschlossen haben. Der Bundespräsident hat die Aufgabe, bevor ein Gesetz veröffentlicht wird im Bundesgesetzblatt, zumindest zu prüfen, ob es formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist, ob das Gesetzgebungsverfahren okay war und Ähnliches. Darum geht es jetzt hier allerdings weniger. Hier geht es darum, ob das Ganze gegen Grundrechte verstößt, und da darf der Bundespräsident zumindest dann einschreiten, wenn die Verstöße offensichtlich sind, und unseres Erachtens sind die hier offensichtlich.
"Das ist das ganze Gegenteil von Klimaschutz."
Fecke: Neben den juristischen Einwänden gibt es ja vor allem die klimapolitischen. Was bedeutet dieses Kohleausstiegsgesetz für die deutsche Energiewende, die CO2-Bilanz und auch die Verpflichtung Deutschlands gegenüber dem Pariser Klimaabkommen?
Ekardt: Zunächst mal ist zu konstatieren, dass das Pariser Klimaabkommen häufig unterschätzt wird. Dessen Ziel, auch wenn das Abkommen als Ganzes recht vage ist, ist verbindlich und sehr ambitioniert statuiert eine 1,5-Grad-Grenze bei der globalen Erwärmung, was impliziert, dass weltweit in allen Staaten bei allen Sektoren in ungefähr zwei Jahrzehnten bei null Emissionen rauskommen muss. 2050 reicht dann nicht, wenn ich das sicher erreichen will. Gemessen daran ist das Kohleausstiegsgesetz ein Witz, weil der Stromsektor der ist, der sich am leichtesten dekarbonisieren lässt. Wärme oder der Agrarbereich, Kunststoffe, Zement und Mobilität sind sehr viel schwieriger zu dekarbonisieren. Also müsste man sehr viel früher aus der Kohle komplett raus als 2038, im Grunde vor 2030, zumal Deutschland auch ein relativ wohlhabendes Land ist, es da sehr viel leichter hat als, sagen wir mal, Länder in Afrika mit der Dekarbonisierung, die auch erfasst sind vom Paris-Abkommen.
Vor Trockenheit rissige Erde während einer Dürre im Sudan.
WMO-Klimareport 2019 - Erreichen der Pariser Klimaziele immer unwahrscheinlicher
Der Klimawandel schreitet nach einem Bericht der Weltorganisation für Meteorologie voran. Das Ziel des Pariser Klimaabkommens, könnte bald Makulatur sein.
Das Kohleausstiegsgesetz macht in dieser Situation was total Paradoxes. Das beschleunigt den Kohleausstieg nicht. Im Grunde verlangsamt es den Kohleausstieg sogar gegenüber einem normalen Marktgeschehen. Denn wenn ich einfach gar nichts machen würde, gar kein Kohleausstiegsgesetz machen würde, würde die Kohle wahrscheinlich auch in ein paar Jahren vom Markt gehen, weil sie betriebswirtschaftlich nicht mehr rentabel ist. Letzten Endes ist das Ganze damit ein Subventionsgesetz, um bestimmte fossile Industrien noch länger am Markt zu halten, und das ist das ganze Gegenteil von Klimaschutz.
Fecke: Gilt das für die Braunkohle genauso wie für die Steinkohle?
Ekardt: Das gilt für die Braunkohle genauso wie für die Steinkohle. Die Braunkohle ist besonders klimaschädlich und man muss insgesamt auch an der Stelle sagen: Die Kohle ist nicht nur ökologisch schädlich; sie ist auch ökonomisch ein verheerender Energieträger. Denn wenn ich tatsächlich die volkswirtschaftlichen, jetzt nicht nur betriebswirtschaftlichen, sondern volkswirtschaftlichen Perspektiven sehe, wenn ich die Folgeschäden sehe für das Klima, oder auch Gesundheitsschäden, weil nämlich Kohlestaub oder allgemein die Verbrennungsprodukte fossiler Brennstoffe zum Beispiel Gesundheitsschäden wie Krebserkrankungen verursachen, wenn ich das alles berücksichtige, dann kann ich in EU-Kommissionsdokumenten nachlesen, dass die Kohle der bei weitem unwirtschaftlichste Energieträger ist, den wir bisher nutzen. So gesehen handelt die Große Koalition, auch wenn sie das genaue Gegenteil sagt, schon wirtschaftlich irrational mit ihrer Kohlepolitik.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.