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Kolat: Man hat den Paragrafen 175 nach 1945 im Geiste aufrechterhalten

Der Bundesrat stimmt über eine Initiative zur Rehabilitierung von strafverfolgten Homosexuellen in der BRD und der ehemaligen DDR ab. Es gehe dabei nicht nur um finanzielle Entschädigung, sondern auch um eine Geste, sagt die Berliner Arbeitssenatorin Dilek Kolat.

Dilek Kolat im Gespräch mit Friedbert Meurer | 12.10.2012
    Friedbert Meurer: Deutschland sieht sich heute gerne als ein liberales und weltoffenes Land. Aber das war es beileibe nicht immer. Die Intoleranz zu spüren bekamen zum Beispiel Männer, die schwul waren - in der Bundesrepublik und auch in der DDR. Mittels des berüchtigten Paragrafen 175 StGB wurden sexuelle Handlungen unter Männern strafrechtlich verfolgt. Der Druck war enorm, durch die Gesellschaft, die Justiz. Etliche landeten im Gefängnis, verloren ihre Arbeit und nahmen sich in ihrer Verzweiflung das Leben.

    Heute gibt es im Bundesrat eine Initiative, gestartet vom Bundesland Berlin, um Beitrag über vom Paragrafen 175 verfolgte Schwule Männer wie Karl-Heinz Scherer oder Manfred Bruns zu rehabilitieren. Dilek Kolat ist in Berlin die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen von der SPD. Guten Tag, Frau Kolat. Wie wollen Sie denn den Männern helfen?

    Dilek Kolat: Ja. Es ist ganz wichtig, wie wir auch vorhin gehört haben, dass hier eine Rehabilitierung auf den Tisch kommen muss, und zwar sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich. Die Zeit drängt. Die Menschen, die damals betroffen worden sind, sind heute 60, 70, 80, 90, sodass eigentlich auch gar nicht mehr Zeit bleibt, hier auch als heute politisch handelnde Menschen, aber auch ist hier Bundesrat und auch Bundestag gefragt, zu handeln und auch zu prüfen - so haben wir unseren Antrag aus Berlin formuliert -, dass eben auch die Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten Männern eingeleitet wird.

    Meurer: Bedeutet Rehabilitierung, dass die Urteile aus der Zeit der Bundesrepublik, von bundesdeutschen oder auch DDR-Gerichten verhängt, dass die kassiert werden sollen?

    Kolat: Ja. Wir haben ja zurzeit eine ungleiche Behandlung und auch einen Widerspruch, was im Raum steht, und diesen Widerspruch aufzulösen, ist jetzt Aufgabe von Bundesrat und Bundestag, denn für die Männer, die in dem Zeitraum des Nationalsozialismus verurteilt worden sind, hat ja der Bundestag reagiert, hat gehandelt, die Urteile wurden aufgehoben 2002 und es wurde auch eine Entschädigungsregelung eingeführt. Aber es gibt Menschen in Deutschland, die aufgrund des gleichen Paragrafen dann ab 1945 verurteilt worden sind. Für diese Menschen gibt es weder eine Rehabilitierung, noch eine Entschädigung, und deswegen ist es jetzt wirklich sehr dringend und drängt die Zeit, jetzt auch für diese Menschen zu handeln.

    Meurer: Da sagen Juristen auch in Ihrer Partei und bei der CDU, das geht so einfach nicht. Es ist das eine, NS-Urteile wieder aufzuheben, aber Sie sind ja dafür, dass Urteile aufgehoben werden, die in der Bundesrepublik gemäß damals gültiger Gesetze gesprochen wurden. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Lambrecht, sagt zum Beispiel, das geht nicht. Warum soll es denn doch gehen?

    Kolat: Ja, das ist eine sehr diffizile juristische Debatte. Wir haben im Land Berlin auch eine juristische Expertise zu diesem Thema erstellt, was die Argumentation vereinfachen soll. Ja, da wird eben auch darauf hingewiesen, dass Gewaltenteilung, das Grundprinzip, aufgehoben wird, und auch andere juristische Bedenken stehen da im Raum. Aber auch für Nichtjuristen, denke ich, ist es sehr eindeutig, wenn man sich den Paragrafen 175 anschaut und auch danebenstellt, dass seit 1949 im Grundgesetz ja die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert ist, dass dieser Paragraf damals schon eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen hat, und inzwischen gibt es auch europäische Gerichtsurteile, die eindeutig feststellen, dass die sexuelle Identität Teil der Persönlichkeit ist. Damit ist es eigentlich unbenommen, dass dieser Paragraf hier grundgesetzwidrig ist. 1957 wurde - und darauf beziehen sich viele Juristen ja - durch das Bundesverfassungsgericht der Paragraf 175 bestätigt, aber ich denke, wir müssen wirklich die historische Wahrheit dazu hinzuziehen. Wir wissen alle, dass damals sowohl die Staatsanwälte, als auch die Richter noch aus der Nazizeit in ihren Funktionen waren, dass alles im Zeitgeist von damals passiert ist. Man hat einfach den Paragrafen 175 nach 1945 im Geiste aufrecht erhalten wollen und aus heutiger Sicht ist das alles nicht zu vertreten. Und das ist die grundlegende Frage. Kann man aus heutiger Sicht, also als heute handelnde Politik, das alles hinnehmen, dieses Unrecht, was in der Vergangenheit passiert ist, oder ...

    Meurer: Also das Juristische ist das eine, Frau Kolat, das andere ist die Entschädigung, vielleicht nur eine symbolische Geste, vielleicht mehr. Üblich ist es in Deutschland, dass jemand, der unschuldig im Gefängnis saß, 25 Euro am Tag bekommt. Wenn man das multipliziert, aufs Jahr hochrechnet, 9000 Euro für ein Jahr Gefängnis. Ist das so der Rahmen, der Ihnen vorschwebt?

    Kolat: Die Entschädigung, die finanzielle Entschädigung ist natürlich wichtig für die Menschen als eine Geste auch. Wir wissen, dass das jetzt nicht so viel Geld sein wird. Wenn ein Mensch schon 90 Jahre alt ist und diese Denunziation, Verfolgung erlitten hat, das bürgerliche Leben aufgeben musste, so viel Leid ertragen musste, für die ist das natürlich eine kleine Summe. Aber mir geht es neben der finanziellen Entschädigung auch um die gesellschaftliche Entschädigung. Wir müssen in der Politik, auch in der Öffentlichkeit viel stärker über die Zeit nach 1945 reden und die Zeitzeugen sind leider nicht so stark vorhanden, deswegen möchte ich mit dieser Bundesratsinitiative auch zwei weitere Dinge erreichen: Zum einen Menschen wirklich ermutigen, die betroffen waren, sich zu melden, dass sie auch mithelfen, diese Geschichte aufzuarbeiten. Wir haben in Berlin einen Koordinierungstisch einberufen. Das heißt, neben der Bundesratsinitiative sind wir in Berlin auch tätig. Wir wollen die Geschichte von damals erforschen und auch dokumentieren, sehr hochrangige Historiker und Wissenschaftler sind an einen Tisch gekommen in Berlin und ich glaube, es ist an der Zeit, hier insgesamt Licht in ein dunkles Kapitel unserer deutschen Geschichte zu bringen.

    Meurer: Wir haben über die Vergangenheit geredet, Frau Kolat. Ist der Paragraf 175, Schwule gehören bestraft, in unserem Denken heute wirklich überwunden?

    Kolat: Gesellschaftlich haben wir auf jeden Fall noch große und erhebliche Probleme. Auch heute stellen wir fest, dass in vielen Teilen der Gesellschaft die Vorurteile vorhanden sind, dass Menschen, die homosexuell sind oder transsexuell oder bisexuell - es gibt ja verschiedene Facetten der Sexualität - auch diskriminiert werden, im Alltag heute auch in Deutschland diskriminiert werden. Deswegen reichen Gesetze da natürlich nicht aus, sondern man muss da gesellschaftlich vorgehen. Wir haben in Berlin eine breite Initiative zur Akzeptanz von sexueller Vielfalt aufgestellt und wollen zum einen natürlich Menschen helfen, die betroffen sind, und auf der anderen Seite die gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen. Und da hilft - das ist unsere Strategie in Berlin -, die sexuelle Vielfalt, die es in der Gesellschaft gibt, auch so oft und so gut wie möglich auch sichtbar zu machen und auch öffentlich zu machen.

    Meurer: Das Land Berlin will heute einen Anstoß geben im Bundesrat, um Opfer des sogenannten Paragrafen 175, homosexuelle Männer, für Haft- oder andere Strafen in den 50er-, 60er-Jahren zu entschädigen. Danke schön an Dilek Kolat, die zuständige Berliner Senatorin für Arbeit. Auf Wiederhören, Frau Kolat.

    Kolat: Auf Wiederhören!

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