
Wer als Richter Recht erkennen soll, muss selber klar als Demokrat zu erkennen sein. Ein Rechtsextremer darf nicht Richter sein.
Das klingt banal. Und doch war das Verfahren um den früheren AfD-Abgeordneten Jens Maier rechtliches Neuland, durchzogen von juristischen Fallstricken: Richterinnen und Richter sind gegen politische Einflussnahme geschützt – und das ist gut so. Abgeordnete dürfen für ihre politischen Aussagen nicht bestraft werden und genießen zusätzlich den Anspruch, in ihren Beruf zurückzukehren.
Das Sächsische Justizministerium konnte Maier nicht einfach von seinem Dienst freistellen, all seiner öffentlichen Verfehlungen zum Trotz.
Und doch: Ein Politiker, der bei Pegida auftritt und dann wieder als Richter Urteile spricht, hätte das Vertrauen in den Rechtsstaat schwer geschädigt. Dabei ist unerheblich, ob Maier vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden darf oder ob seine dagegen laufende Klage das am Ende verbietet.
Das Bild eines autoritär denkenden Anti-Demokraten
Ein Richter muss die Demokratie verkörpern. Jens Maier ist ein wandelnder Widerspruch dazu: Er spricht rassistisch von „Mischvölkern“, bezeichnet die Erinnerung an den Nationalsozialismus als „Schuldkult“, lobt die NPD, verharmlost Rechtsterrorismus und diffamiert Migranten.
Maiers Aussagen der vergangenen Jahre prägen das Bild eines autoritär denkenden Anti-Demokraten. Diesen Eindruck wollte Maiers Anwalt in der Verhandlung zwar wegbügeln, aber zu behaupten, einen Facebook-Post habe man nicht selbst geschrieben, sondern ein Mitarbeiter - ohne sich dafür zu entschuldigen -, ist eine fade Ausrede, passen die Aussagen doch alle ins Gesamtbild, von dem sich jeder bei Maiers Auftritten überzeugen kann. Ob er im Einzelfall als Abgeordneter, als Politiker oder als Richter spricht, ist unerheblich. Es zählt der Gesamteindruck. Das sah auch das Gericht so.
Das Urteil des Sächsischen Dienstgerichts ist ein Erfolg für den Rechtsstaat. Weil damit ein extremistischer Richter aus dem Dienst entfernt wird. Und weil damit juristische Klarheit geschaffen wird, dass Richter sich auch als gewählte Abgeordnete nicht völlig von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung lösen dürfen, wenn sie danach wieder ihr Amt ausüben wollen.
Dieses Urteil wird voraussichtlich noch höhere Gerichtsinstanzen beschäftigen. Genau studiert werden wird es in jedem Fall – ganz besonders in der AfD.
[Anmerkung der Redaktion:] Die auf dem Bild ursprünglich abgebildete Gesetzessammlung wurde am 27.07.2021 nach dem Juristen Habersack umbenannt. Wir haben daher das Foto ausgetauscht.