Archiv


Kompromiss im Microsoft-Kartellverfahren ist in Sicht

Im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft zeichnete sich in der vergangenen Woche eine Einigung ab. Nach der ersten Vermittlungsrunde legte Richter Thomas P. Jackson einen Schlichtungsplan vor, der dem Softwareunternehmen drei Pflichten auferlegt, um eine Ausnutzung der Monopolstellung zu verhindern.

Armin Amler |
    Microsoft könnte verpflichtet werden, bereits beim Kauf neuer Computer die Installation anderer Internetbrowser als dem eigenen zuzulassen. Das käme vor allem dem Navigator von Netscape zugute. In Sachen Preisgestaltung sieht Richter Jackson vor, dass Microsoft seine Betriebssysteme allen Computer-Herstellern zum gleichen Preis anbieten muss. Nachteile für Microsoft-kritische Kunden dürften nicht mehr entstehen. Hier soll Microsoft sogar eine offizielle Unterlassungserklärung abgeben, Prozessbeobachter werten das als einen Meilenstein. Die Entwickler von Software für die Windows-Betriebssysteme sollen ebenfalls nicht mehr behindert werden. Microsoft müsse sich unter anderem verpflichten, so genannte Groupware-Produkte von anderen Herstellern zu unterstützen und Betriebssystemerweiterungen zur Sprachsteuerung und Spracherkennung von beliebigen Entwicklern zuzulassen.

    Die Frage ist nun, ob Microsoft mit diesen Vorschlägen einverstanden ist. In diesem Fall könnte eine Zerschlagung des Unternehmens in kleinere Teilbetriebe umgangen werden, wie das Gericht ausdrücklich betonte. Eine Ausarbeitung konkreter Bestimmungen könnte, so vermuten Experten, noch in diesem Jahr erfolgen. Das könnte auch bedeuten, dass man das Unternehmen nicht zwingt, den Windows-Quelltext offenzulegen - bei Verstößen gegen die Vereinbarungen behält sich das Gericht diese drastische Maßnahme allerdings vor.