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Konsequenzen der NSU-Mordserie
V-Leute sind unverzichtbar

Der Einsatz von V-Leuten ist für die erfolgreiche Arbeit der Ermittlungsbehörden in Hessen unverzichtbar. Zu dieser Einschätzung kommt eine Expertenkommission. Mit der bloßen Auswertung offener Quellen könne man Straftaten nicht aufklären.

Von Ludger Fittkau | 12.10.2015
    Ein Schild mit der Aufschrift "Nebenkläger - Nebenklägervertreter" steht im Oberlandesgericht in München
    Was muss noch geschehen, damit fremdenfeindliche Serientaten künftig eher erkannt und möglicherweise auch Morde verhindert werden können? (picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Wie haben die NSU-Verbrechen Polizei, Justiz und Verfassungsschutz schon verändert? Und: Was muss noch geschehen, damit fremdenfeindliche Serientaten künftig eher erkannt und möglicherweise auch Morde verhindert werden können?
    Diese Fragen beschäftigten die prominent besetzte Expertenkommission in Hessen rund ein Jahr lang. Die Kommission schaute sich einerseits die heutige Praxis der Ermittlungsbehörden an und blickte andererseits kritisch auf noch anstehende Gesetzgebungsverfahren.
    Die Kommission stellt fest, dass Polizei, Justiz und Verfassungsschutz in Hessen schon viele der Reform-Empfehlungen umgesetzt haben, die der NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag gegeben hatte.
    V-Leute unverzichtbar
    Die Expertengruppe empfiehlt dem Land Hessen allerdings dem Beispiel des Nachbarlandes Thüringen nicht zu folgen und V-Leute oder verdeckte Ermittler aus der Ermittlungsarbeit des Verfassungsschutzes abzuziehen, wie es die dortige Landesregierung beschlossen hat. Hans-Joachim Jentsch, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und Vorsitzender der Kommission:
    "Die Kommission ist überzeugt, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen für eine effektive Arbeit der Behörde unverzichtbar ist. Mit der bloßen Auswertung von offenen Quellen kann man hochgefährliche Bestrebungen, die häufig konspirativ agieren, nicht allein aufklären."
    Dieser Meinung ist auch die ehemalige Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin, die die SPD in der Expertenkommission vertrat. Zwar bestehe immer das Problem, dass V-Leute sich mit aktiver Beteiligung an sogenannter "szeneüblicher Kriminalität" zum Teil in rechtliche Grauzonen begeben, aber grundsätzlich will auch Däubler-Gmelin am Einsatz von V-Leuten beim Polizei und Verfassungsschutz festhalten. Sie hofft allerdings, dass die Kontrolle der Ermittlungspraktiken durch parlamentarische Untersuchungskommissionen künftig noch gestärkt wird:
    "Wir haben ja auch Schwerpunkte gebracht, die unter anderem Mitgliedern von parlamentarischen Kontrollgremien stark am Herzen lagen. Einfach deshalb, weil man da die Erfahrung gemacht hat, dass im Grunde genommen die Behörde bestimmt hat, was Parlamentarier wissen und kontrollieren dürfen. Wir möchten gerne haben, dass das Initiativrecht um in die Akten zu schauen in der Kommission und bei den einzelnen Mitgliedern verankert wird."
    Mehr Personal und bessere Vergütung
    Ein großes Problem sieht sie die Kommission auch darin, geeignetes Personal für die Ermittlungsarbeit von Verfassungsschutz und Polizei zu finden. Hans-Joachim Jentsch, der ehemalige Bundesverfassungsrichter:
    "Da ist natürlich die Polizei auf den Markt des infrage kommenden Personals in einer ziemlichen Konkurrenz auch mit Wirtschaft und mit ähnlichen Interessenten. Das ist jetzt eine persönliche Nebenbemerkung, die steht jetzt nicht im Bericht drin. Man darf natürlich die Vergütung nicht zu weit reduzieren, wenn man gutes Personal haben will."
    Der hessische Innenminister Hans-Peter Beuth (CDU) sicherte bei der Vorstellung des Kommissionsberichts heute zu, dass sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei der Polizei zusätzliche Stellen geschaffen werden. Außerdem unterstütze er die Forderung der Kommission, das Personal für die Ermittlungsarbeit künftig noch besser auszubilden als bisher. Hans-Peter Beuth:
    "Seit dem 1. Oktober bilden wir hessische Anwärter an der Hochschule des Bundes im Bereich Nachrichtendienste aus. Das ist für eine Landesbehörde bisher einzigartig, schafft das vielfach geforderte Berufsbild des Verfassungsschützers und setzt damit die Forderungen des Bundestagsausschusses nach einer Öffnung der Berufswege um."
    Informelles Trennungsprinzip nicht gewährleistet
    Kritik musste sich der hessische Innenminister von der Expertengruppe allerdings zu einem geplanten Gesetzesvorhaben zum Landes-Verfassungsschutz anhören. Im geplanten Gesetz sei das vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geforderte sogenannte informationelles Trennungsprinzip nicht gewährleistet.
    Das heißt konkret, dass Informationen von Verfassungsschutz und Polizei nicht schlichtweg in einen Topf geworfen werden dürften, weil sie auf sehr unterschiedlichen Wegen beschafft werden. Der Verfassungsschutz dürfe bestimmte Informationen nur "ausgedünnt" an die Polizei weitergeben. Doch auch dazu gäbe es schon gute Ansätze bei den hessischen Behörden, lobte heute die NSU-Expertenkommission.