Freitag, 19. April 2024

Archiv

Korruptionsprozess
Revision gegen Wulffs Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob der Korruptionsprozess gegen Wulff neu aufgerollt werden muss.

05.03.2014
    Christian Wulff im Gerichtssaal in Hannover. Er steht hinter einem Stuhl.
    Der frühere Bundespräsident Christian Wulff im Gerichtssaal (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Die Staatsanwaltschaft reichte am Morgen den Revisionsantrag beim Landgericht Hannover ein, das den früheren Bundespräsidenten Chistian Wulff freigesprochen hatte. Das Landgericht begründete den Freispruch damit, dass die Ermittler "schlicht keine schlagkräftigen Beweise" vorgelegt hätten. Damit eine Revision Erfolg hätte, müsste die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen.
    Bereits im Verfahren hatten sich Staatsanwaltschaft und der Vorsitzenden Richters Frank Rosenow wiederholt gegenseitig kritisiert. Die Ermittlungsbehörde verlangte etwa, die Beweisaufnahme fortzuführen, was der Richter ablehnte. Sie sah die Korruptionsvorwürfe nicht eindeutig widerlegt. Zeugen, die Wulff entlasteten, hätten sich in Widersprüche verwickelt, auf die der Richter nicht eingegangen sei. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer betonte in seinem Plädoyer, das Gericht habe nicht alle vorliegenden Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt. Eine inhaltliche Begründung für den Revisionsantrag muss die Staatsanwaltschaft erst vorlegen, wenn ihr das Gericht eine schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung zugestellt hat.
    Neuer Prozess oder Freispruch
    Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft, ob das Strafgesetzbuch richtig ausgelegt oder Beweise in der Urteilsbegründung stimmig gewürdigt wurden. Beanstandet der BGH den Freispruch, wird dadurch eine neue Beweisaufnahme notwendig. Dann wird der Fall neu verhandelt - im Normalfall von einer anderen Kammer des Landgerichts Hannover. Vor der Eröffnung des Korruptionsprozesses hatten Beobachter kritisiert, dass der Prozess vor dem Landgericht Hannover und nicht bei den korruptionserfahrenen Kollegen in Hildesheim geführt wurde. Bestätigt der BGH Wulffs Freispruch, ist er rechtskräftig.
    Christian Wulff beim Prozessauftakt in Hannover
    Christian Wulff beim Prozessauftakt in Hannover (picture alliance / dpa / Jochen Lübke)
    Wulff war Vorteilsannahme im Amt als niedersächsischer Regierungschef vorgeworfen worden. Nach mehreren Beschuldigungen - Gratisurlaube bei befreundeten Unternehmern, ein verbilligter Baukredit, kostenlose Flug-Upgrades - ging es im Prozess letztlich lediglich um die Übernahme von rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten für einen Oktoberfestbesuch im Jahr 2008.