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Krankenversicherung
Bundestag verabschiedet Krankenkassenreform

Der Bundestag hat grünes Licht für die Reform der Krankenkassenbeiträge gegeben. Mit dem beschlossenen Gesetz gelten ab Januar 2015 für Millionen gesetzlich Versicherte veränderte Beitragssätze. Kritik kam von Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbänden.

05.06.2014
    Krankenkassen-Karten liegen neben Euro-Scheinen.
    Der Beitragssatz sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent ( picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Auf die rund 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland kommen nach der Verabschiedung der schwarz-roten Gesundheitsreform im Bundestag wohl Zusatzbeiträge zu. Zunächst sinkt zwar der Beitragssatz Anfang 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Im Gegenzug wird den Kassen aber die Möglichkeit gegeben, vom Einkommen abhängige Aufschläge zu erheben.
    Gesundheitsminister Hermann Gröhe sagte nach der Verabschiedung, das Gesetz mache die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest. Ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen werde sichergestellt und die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt.
    "Umverteilung von unten nach oben"
    Die Opposition im Bundestag kritisierte hingegen, dass der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent eingefroren werden soll. Kostensteigerungen etwa durch die Alterung der Gesellschaft würden so allein den Versicherten aufgebürdet. Der Linken-Politiker Harald Weinberg sprach von einer "klassischen Umverteilung von unten nach oben" und einem Raubzug durch die Geldbörsen kleiner und mittlerer Einkommen. Die Grünen monierten, die Versicherten trügen pro Jahr zehn Milliarden Euro allein.
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem eklatanten Bruch mit dem Solidarprinzip. Den Versicherten drohe schon bald die finanzielle Überlastung, warnte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Gewerkschaften wollten dafür kämpfen, dass die Reform eine kurze Halbwertszeit habe. Auch der Sozialverband VdK forderte eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Arbeitnehmer und Rentner müssten vor Zusatzbeiträgen geschützt werden.
    Erste Debatte über Mindestlohn
    Der Bundestag verlängerte außerdem die deutsche Beteiligung an der sogenannten KFOR-Mission. Damit bleibt die Bundeswehr ein weiteres Jahr im Kosovo stationiert.
    Erstmals debattierten die Abgeordneten über das Gesetz zur Einführung von 8,50 Euro Mindestlohn. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte das Vorhaben: "Mit dem Mindestlohn setzt die Große Koalition ein klares Zeichen: Arbeit hat in Deutschland ihren Wert." Die Opposition kritisierte die geplanten Ausnahmeregelungen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose.
    Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das den Mindestlohn enthält, soll am 4. Juli vom Bundestag verabschiedet werden und ab 1. Januar 2015 gelten. Ausnahmen in einzelnen Branchen sollen aber bis Ende 2016 erlaubt bleiben.
    (pg/wes)