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Kriminalität
Deutschlands Problem mit der Geldwäsche-Bekämpfung

Lasche Gesetze und löchrige Überwachung: Der deutsche Immobilienmarkt lädt Kriminelle geradezu ein, Geld aus Verbrechen zu waschen. Finanzexperten und Kriminalbeamte kritisieren vor allem die Politik.

Von Jens Rosbach | 10.02.2014
    Geldscheine hängen durch Wäscheklammern gehalten auf einer Wäscheleine.
    Geldwäsche im Garten - gerade deutsche Immobilien sind bei Kriminellen beliebt. (dpa / picture alliance / Jens Kalaene)
    "Der Immobilienmarkt ist der zweitgrößte Wirtschaftszweig in der Bundesrepublik Deutschland. Mit knapp einer Million Transaktionen im Jahr, mit einem Geldvolumen von rund 150 Milliarden. Das zeigt schon, hier kann unbemerkt viel Geld durchgeschleust werden von der Organisierten Kriminalität."
    "Weiterhin muss man natürlich sagen, dass die Globalisierung der Märkte, das heißt, ausländische Investoren investieren nach Deutschland, natürlich auch die ganzen Transaktionen komplizierter und schwerer ermittelbar machen."
    "Man weiß von abgehörten Telefonaten aus den 90er-Jahren, dass zum Beispiel die Mafia Gelder in den neuen Bundesländern damals investiert hat. Also, von daher klar: Im Immobilienbereich wird Geld gewaschen, ja, auch in Deutschland."
    Die Bank-Zinsen sind auf einem Tiefstand, so boomt der Bau und Kauf von Immobilien - vor allem in den Großstädten. Die Investitionen sind ein Einfallstor für Geldwäsche, warnen Ermittler; ein Einfallstor, um Gewinne aus Banden-Betrug, Waffenschmuggel und Menschenhandel zu legalisieren.
    Rückblick, 2010. Polizeibehörden aus mehreren Staaten gelingt ein Schlag gegen eine internationale Dealer-Bande. Mit dabei: das deutsche Bundeskriminalamt. Kriminalhauptkommissar Jochen Röth berichtet von den Ermittlungen, die bislang weitgehend geheim waren.
    "Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens war der weltweite Vertrieb von anabolen Produkten. Darunter versteht man Steroide, Wachstumshormone und rezeptpflichtige Medikamente. Man muss hierbei sagen, dass die Täter innerhalb von drei Jahren mehrere Millionen US-Dollar damit erlangt haben."
    Ein Jahr lang verfolgte das BKA die globalen Geldströme: Am Anfang kauften fast 200.000 Kunden von allen Kontinenten - online - die verbotenen Substanzen ein, mittels Bargeldüberweisungen. Am Ende landete ein Teil des kriminellen Gewinns in deutschen Immobilienfirmen.
    "Das strategische Ziel der Täter war es, diese inkriminierten Gelder zu nutzen, durch Verkauf und Vermietung scheinbar legales Geld zu erlangen. Sie haben insgesamt vier Immobilienfirmen gegründet, wobei der Schwerpunkt hier in Berlin lag und in Nordrhein-Westfalen."
    "Eingeschränkte Sensibilität für Geldwäsche"
    Röth gibt keine weiteren Details der Anabolika-Geldwäsche preis. Seine BKA-Spezialabteilung Financial International Unit, FIU, lässt sich beim Aufspüren krimineller Gelder nicht gern in die Karten schauen. Dafür klärt die FIU gern öffentlich über potenzielle Gefahrenquellen auf. So warnen die Experten, dass der Häusermarkt besonders geeignet sei für Geldwäsche. Denn mit jeder Transaktion wird eine hohe Summe bewegt. Zudem kann der tatsächliche Wert einer Immobilie leicht verschleiert werden. Schließlich können die wahren Besitzer gut im Dickicht von Strohmännern und verschachtelten Firmen abtauchen. Auf der anderen Seite stehen deutsche Haus- und Grundstücks-Makler, die nicht nach der Herkunft der Millionen-Summen fragen. Dies hat eine Branchen-Studie des Bundeskriminalamtes ergeben.
    "Ein Hauptergebnis der Studie war, dass bei einigen Marktteilnehmern nur eine eingeschränkte Sensibilität für Geldwäsche vorhanden war oder ist. Das heißt, hier hat man nicht erkannt, dass es durchaus auch Straftaten gibt, aus denen eben diese Gelder herrühren könnten. Zum Beispiel aus Drogenhandlungen, Erpressung oder sonstigen Straftaten."
    Die BKA-Studie "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland" wurde bereits 2012 publiziert, aber von der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen. Die Untersuchung bilanziert, dass zwei Drittel der befragten Branchenvertreter keine besondere Gefahr für Geldwäsche in ihren Unternehmen sehen. Dabei sind die Haus- und Grundstücksmakler "Verpflichtete" laut Geldwäschegesetz: Sie müssen - von sich aus - verdächtige Käufer an die Behörden melden. Etwa wenn hohe Bargeldbeträge im Spiel sind. Oder wenn der tatsächliche Käufer anonym bleiben will. Doch die Makler mauern.
    "Jeder hat auf den Nächsten verwiesen. Zum Beispiel der Immobilienmakler sagt, da ist eine Bank dazwischengeschaltet, oder es gibt einen Notar. Aber gerade in dieser Kette von mehreren Leuten, die melden können, ist es eben auch notwendig, dass der Immobilienmakler Verpflichteter des Geldwäschegesetzes ist."
    Makler schauen auf die Provision
    "Natürlich, da haben mit Sicherheit einige Makler eben geantwortet, also bevor ich die Provision verliere, mache ich natürlich das Geschäft! Ich kann auf der einen Seite den Makler verstehen, kann aber natürlich auf der anderen Seite durchaus verstehen, dass das nicht richtig ist."
    Rudolf Koch ist Vizepräsident des Immobilienverbandes IVD – und seit 38 Jahren selbst Makler. Der Branchenvertreter geht davon aus, dass auch Kriminelle – ob Mafiosi, Betrüger oder Drogendealer – in Häuser und Wohnungen investieren. Koch kennt aber auch die sonderbare amtliche Statistik: In den Jahren 2010 und 2011 hat, bundesweit, kein einziger Makler eine Meldung wegen Geldwäscheverdacht abgeben. 2012 – so die aktuellste Zahl - waren es gerade mal zwei Makler. Laut IVD liegt dies nicht nur am Provisions-Interesse der Immobilienvermittler, sondern auch an der Politik: Die Bundesregierung habe über das komplizierte Geldwäschegesetz nur schlecht informiert.
    "Und wenn über solche Gesetze in der Öffentlichkeit kaum berichtet wird, dann kriegt so eine Branche das auch nur sehr bedingt mit."
    Das deutsche Geldwäschegesetz unterscheidet zwischen Finanzsektor und Nichtfinanzsektor. Der Finanzsektor umfasst vor allem Banken; diese müssen jede verdächtige Geldbewegung ab 15.000 Euro an die Strafverfolger, wie das BKA, melden. Der Finanzsektor hat 2012 rund 14.000 Verdachtsmeldungen abgegeben. Aus dem Nichtfinanzsektor, zu dem neben Maklern unter anderem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte zählen, kommen hingegen kaum Hinweise für polizeiliche Ermittlungen. So gibt es beispielsweise in Berlin nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei rund 1.300 Geldwäsche-Verfahren pro Jahr lediglich ein bis zwei Dutzend Verfahren mit einem Immobilienbezug.
    "Man will nicht"
    "Man möchte nicht. Es ist nicht, dass man nicht kann, sondern man will nicht. Man macht nichts – man lässt Deutschland offen als Paradies für Geldwäscher."
    Andreas Frank ist Banker, ausgewiesener Geldwäsche-Experte – und einer der schärfsten Kritiker der deutschen Politik. Der 62-Jährige ist überzeugt, dass eigentlich niemand Interesse hat, kriminelles Geld zu entdecken. Der gebürtige Pforzheimer verweist auf den exquisiten Kurort Baden-Baden, wo so einige undurchsichtige Geschäftsleute aus Osteuropa Häuser gekauft haben sollen.
    "Zunächst mal ist der Zufluss von diesen Geldern zur Geldwäsche ja eher mal angenehm. Wie ein Gemeinderat mal sagte, ist doch schön, wenn die Russen die alten Villen kaufen und sie schön renovieren. Wenn hier mehr Umsatz gemacht wird. Wir haben natürlich zunächst Vorteile, aber die werden sich irgendwann ins Gegenteil umkehren."
    Frank war einst Direktor bei Goldman Sachs in der Schweiz. Dort stieß er in den 90er Jahren auf das brisante Thema Geldwäsche.
    "Mein Kollege hat auf der Spielbank zunächst sein eigenes Vermögen, 14 Millionen und danach Kundengelder in Richtung 9 Millionen verspielt. Und ich habe festgestellt, dass dieser Kollege bei jedem seiner Besuche rund 50 Prozent der Gesamteinnahmen der Spielbank gemacht hat. Und da die unter staatlicher Kontrolle sind, habe ich dann weiter nachgefragt und hab‘ dann festgestellt, dass es überhaupt gar keine Aufsicht gibt."
    Der Finanz-Fachmann, der später eine eigene Beratungs-Firma gründete, überschüttete deutsche Landes- und Bundesministerien mit Anfragen. Schließlich schaffte er es, dass die EU-Kommission zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitete - 2005 und 2009. Die beiden Verfahren - das letzte wurde vor zweieinhalb Jahren abgeschlossen – offenbarten: Die Bundesrepublik hatte die EU-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung nicht vollständig umgesetzt. Die staatliche Geldwäsche-Kontrolle sowie Sanktionsmöglichkeiten existierten im Nichtfinanzbereich nur zum Teil. Andreas Frank hat - als Privatperson – die Bundesrepublik bloßgestellt vor der Europäischen Kommission.
    "Man sagte mir, sie sind geradezu angewiesen auf die Mitarbeit, auf die Initiative der Bürger, um Vertragsverletzungen von Mitgliedsstaaten aufzuzeigen. Es ist eine sonderbare Situation!"
    Internationale Kritik
    "Und dann gab es eben diese Drohung, liebes Deutschland, wenn Du jetzt nicht verschärft in Sachen Geldwäsche was machst, dann kommst Du auf die sogenannte Schwarze Liste, die bei der OECD geführt wird. Schwarze Liste heißt zum Beispiel, dass Exporte in andere Länder erst irgendwo bei irgendwelchen Behörden angemeldet, kontrolliert werden müssen, dann darf das Ganze erst laufen. Das ist für einen Staat wie Deutschland, der vom Export lebt, tödlich."
    Rudolf Koch vom Maklerverband IVD erzählt die peinliche Geschichte, die bis heute zumeist nur Fachkreise kennen: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und die EU-Kommission hatten konkret gerügt, dass es in Deutschland - außerhalb des Bankensektors – so gut wie keine Behörden gab, die die Geldwäsche-Verpflichteten überwachten. Gemäß deutschem Geldwäschegesetz hätten bereits 1993 Aufsichtsbehörden für die Spielbanken arbeiten müssen. Eine EU-Richtlinie von 2001 forderte dies auch für andere Branchen, wie den Immobilienbereich. Doch erst mit dem zweiten EU-Vertragsverletzungsverfahren begann Deutschland ab 2010 – also 9 bzw. siebzehn Jahre später - Aufsichtsbehörden zu installieren.
    "Also hat dann die Regierung angefangen, also sprich die Bundesregierung, Druck zu machen. Den Druck aber an den Nächsten, sprich Länder, weitergegeben, und die haben es dann teilweise an die Kommunen und Kreise weitergegeben."
    O-Ton Monitor: "Es geht um die deutsche Schattenwelt. Schwarzgeld aus Steuerhinterziehungen und Immobilienspekulationen – Milliardengewinne zur Freude der Branche."
    In den Städten und Landkreisen wurden plötzlich einfache Verwaltungsbeamte zu Geldwäschebeauftragten ernannt. Für besonders heiße Debatten in den Kommunen sorgte ein Monitor-Report, der die Standesbeamtin Britt Paulsen zeigte. Bislang war die Schleswig-Holsteinerin für Geburten und Sterbefälle zuständig – und nun auch noch für Geldwäsche.
    Reporter: "Was verstehen Sie von Geldwäsche?"
    Paulsen: "Von Geldwäsche verstehe ich eigentlich gar nichts. ... Man muss im Wirtschaftsrecht fit sein, man muss ... Ja, ich denke mal einfach auch Buchführungsunterlagen lesen können, verstehen können. Und das haben wir bei uns in der Ausbildung einfach nicht gelernt."
    Die Kommunen in Schleswig-Holstein fühlten sich überfordert und protestierten. Im vergangenen Frühjahr musste die Landesregierung umsteuern – seitdem ist das dortige Wirtschaftsministerium für die Geldwäsche-Aufsicht verantwortlich. Ähnlichen Streit gab es auch in anderen Bundesländern, wie im vergangenen April in Nordrhein-Westfalen.
    Kommunen überfordert?
    "Kriminalitätsbekämpfung ist definitiv keine kommunale Kernaufgabe – definitiv nicht! Kommunen können hier höchstens begleitend tätig sein!"
    Im nordrhein-westfälischen Landtag machte FDP-Politiker Kai Abruszat Druck auf die rot-grüne Landesregierung. Nach seiner Ansicht hat NRW die Geldwäscheaufsicht wie einen Schwarzen Peter hin- und hergeschoben: Erst forderte die gesamte Länderkammer, der Bundesrat, die Bundesregierung dazu auf, die Geldwäsche-Überwachung auch für den Nichtfinanzbereich zu übernehmen - so wie es bereits im Bankenbereich geschieht. Der Bund lehnte ab. Daraufhin nahmen in NRW die Bezirksregierungen die Geldwäsche-Kontrolle wahr. Doch dann sollten - auch wenn es letztlich verhindert wurde - die Kommunen die Aufgabe übernehmen. Eine komplizierte Aufgabe für Städte und Gemeinden, die damit auch noch Investoren verschrecken könnten.
    "Kurzum: Es sind sämtliche Versuche unternommen worden, um in Sachen Geldwäschekontrolle bloß nicht eigenständig verantwortlich tätig werden zu müssen."
    Der Bund erklärt die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Geldwäschebekämpfung mit dem Föderalismus. Für Michael Meister, den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, hat sich die Debatte um die Geldwäsche-Aufsicht jedoch mittlerweile erledigt.
    "Wir haben mit Sicherheit in der Vergangenheit Defizite gehabt, aber auch drauf geachtet, dass wir gemeinsam mit den Bundesländern, die Umsetzung, den Vollzug der Gesetze verbessern. Insofern glaube ich, dass wir aktuell kein Geldwäscheparadies sind, sondern sehr wohl die Hinweise, die wir bekommen, umsetzen."
    Bereits im Januar 2011 hatte das Bundesfinanzministerium nach Brüssel gemeldet, dass nunmehr in allen Bundesländern die Behörden für Geldwäscheaufsicht bestimmt seien. Experten bemängeln aber, dass heute über 100 verschiedene Institutionen dafür zuständig sind: Kommunen, Bezirksregierungen, Landesverwaltungsämter, Regierungspräsidien. So schlägt auch das Bundeskriminalamt in seiner Studie Alarm: Die aufgesplittete Aufsicht "birgt die Gefahr der Begünstigung der Begehung von Geldwäschestraftaten." Immobilienverbands-Vertreter Rudolf Koch ergänzt, dass die meisten Kontrolleure auch nur formal verantwortlich sind.
    "Die Behörden sind genauso unsicher wie die Makler. Das ist schon mal positiv, deshalb redet man in der Regel miteinander."
    Die Geldwäscheaufsicht leide unter Personalmangel, weiß Koch. So gebe es nur wenig Überwachung und Anleitung durch den Staat.
    "Diese Behörden sind natürlich auch überfordert. Ich weiß nicht mal wie viele Makler es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen gibt. Vielleicht 4000. Von diesen 4000 sind damals, 2012, 30 Firmen angeschrieben worden: 15 im Regierungsbezirk Düsseldorf und 15 im Regierungsbezirk Münster. 30 Firmen sind angeschrieben worden!"
    Warnung der EU
    Dabei hatte die EU-Kommission bereits vor eineinhalb Jahren gewarnt, es reiche nicht aus, die europäische Geldwäscherichtlinie formell abzuhaken. Kommissions-Sprecher Jonathan Todd mahnte:
    "Wir haben uns schon mehrmals an die Bundesregierung gewandt, um eine wirkliche Umsetzung der EU-Richtlinie zu erreichen. Und das wird auch so weitergehen, denn schließlich ist es unsere Aufgabe sicherzustellen, dass die Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland wie in allen anderen Mitgliedsstaaten auch wirklich umgesetzt wird."
    Allerdings haben auch andere EU-Staaten Nachholbedarf. Zwar arbeiten alle Länder bei der OECD in der Financial Action Task Force zusammen – der Organisation zur Bekämpfung der Geldwäsche. Doch die FATF-Geldwäsche-Richtlinie werde nicht nur von Deutschland missachtet, klagt Ex-Banker Andreas Frank.
    "Keiner, keiner der 27, jetzt 28, Mitgliedsstaaten der EU setzt die Geldwäscherichtlinie voll um."
    Die Immobilienbranche im Interessenkonflikt: Auf der einen Seite wollen Makler Geschäfte machen. Auf der anderen Seite sollen sie ihre millionenschweren Kunden gegebenenfalls bei der Kripo melden. IVD-Vize Rudolf Koch sieht seine Mitglieder ungerecht behandelt: Ähnliche Berufsgruppen müssten keine Verdachtsmeldungen abgeben.
    "Es sind nur die Makler. Das heißt, der Bauträger, der Investor, der als Firma verkauft, der ist nicht Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz."
    Unzählige Aufsichtsbehörden, wenig staatliche Aufklärung und eine rechtliche Ungleichbehandlung. Makler Koch resümiert: "Das Gesetz ist schwer reformbedürftig, ja."
    Auch Strafverfolger geben der Politik die Schuld an fehlenden Geldwäsche-Ermittlungen. Denn das Gesetz stellt die sogenannte Selbst-Geldwäsche nicht unter Strafe. Jochen Röth vom Bundeskriminalamt erklärt: Kriminelle, die selbst Geld waschen, können dafür nicht belangt werden, weil das Einschleusen in den legalen Finanzkreislauf nur die Folge ihres ursprünglichen Delikts ist.
    "Sodass dann immer das Grunddelikt, was zum Beispiel ein Rauschgiftdelikt sein kann, eben zur Verurteilung führt und der Straftatbestand der Geldwäsche hinten runterfällt."
    Regierung kündigt Reformen an
    Die schwarz-rote Bundesregierung will nun zumindest einen Teil der Beschwerden berücksichtigen. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums soll künftig auch die Selbstgeldwäsche strafbar werden. Damit kommt der Bund einer Empfehlung nach, die die Financial Action Task Force der EU bereits 2010 formuliert hatte. Wer also künftig illegal mit Waffen handelt und von dem Gewinn selbst Grundstücke kauft, soll in Deutschland auch wegen Geldwäsche verurteilt werden. Staatssekretär und CDU-Politiker Michael Meister kündigt weitere Gesetzes-Reformen an:
    "Zum Zweiten geht’s aber auch darum, dass wir vielleicht einige Sektoren in der Wirtschaft haben, wo auch massiv Geldwäsche stattfinden kann. Nehmen wir mal den ganzen Medizinbereich, wo auch größere Summen bewegt werden könnten, dass wir auch dort entsprechend vertiefend eine Kontrolldichte bekommen, die das unterbindet."
    Das Bundesfinanzministerium geht allerdings davon aus, dass die jetzige, föderale Geldwäsche-Aufsicht tatsächlich effektiv arbeitet. So weist das Ministerium die alarmierende Studie des Bundeskriminalamtes zurück: Der befragte Personenkreis sei viel zu klein - und eine Dunkelfeldschätzung im Immobilienbereich sinnlos. Staatssekretär Meister erklärt, sein Haus habe eine eigene Untersuchung in Auftrag gegeben. Eine Untersuchung, die unter anderem die Haus- und Grundstückbranche durchleuchten und bis Anfang nächsten Jahres veröffentlicht wird.
    "Mir ist einfach die Faktenlage an der Stelle ein bisschen dünn. Mutmaßungen kann man selbstverständlich allerlei anstellen. Aber ich möchte mich sehr ungern an Spekulationen, die nicht faktenbasiert sind, beteiligen."
    Ermittler, etwa vom Bund der Kriminalbeamten, zeichnen dagegen ein anderes Lage-Bild: Deutschland reagiere bei der Geldwäschebekämpfung immer nur auf Druck. Kritiker Andreas Frank, der inzwischen mehrfach als Sachverständiger bei Anhörungen im Bundestag aufgetreten ist, wünscht sich eine deutsche Vorreiterrolle im Kampf gegen kriminelle Immobilien-Investoren.
    "Im Moment ist es so, dass die Bundesrepublik meistens hinten dran ist. Wir können nicht von Zypern oder Griechenland erwarten, dass sie die Gesetze umsetzen oder sich an Verträge halten, solange Deutschland weiterhin wichtige, ganz wichtige internationale Vereinbarungen nicht umsetzt."