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Kritik am NetzDG
Im Zweifel Löschen

Kurz vor der Sommerpause in Berlin und vor der Bundestagswahl will Justizminister Heiko Maas ein Gesetz zur Bekämpfung von strafbaren Kommentaren im Internet durchsetzen. Experten äußerten bei einer Bundestagsanhörung allerdings deutliche Kritik – sie fürchten, dass vieles voreilig gelöscht wird.

20.06.2017
    Eine Computertaste mit der Aufschrift "hass" und dem Schatten eines Paragraphen-Zeichens darüber
    Mit dem geplanten NetzDG soll gegen Hass im Netz vorgegangen werden (imago / Christian Ohde)
    Es könnte schnell gehen mit den Gesetzgebungsverfahren. Noch vor der Sommerpause, also innerhalb weniger Tage, soll nach den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) verabschiedet werden. Damit soll ein schärferes Vorgehen gegen Hasskommentare und Verleumdung im Netz ermöglicht werden.
    Der Justizminister will soziale Netzwerke gesetzlich verpflichten, zeitnah gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte vorzugehen und entsprechende Beiträge zu löschen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn Internet-Firmen illegale Inhalte nicht schnell genug löschen und die Zusammenarbeit verweigern.
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
    Doch am geplanten Gesetz gibt es auch massive Kritik. Das wurde besonders deutlich bei einer Expertenanhörung im Bundestag. Nicht nur Vertreter der Digital-Wirtschaft bemängelten am Montag das geplante NetzDG, sondern auch Rechtswissenschaftler und Organisationen wie Reporter ohne Grenzen.
    Mehrere Juristen zweifelten an der Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes, erklärte Deutschlandfunk-Korrespondent Falk Steiner im Gespräch mit @mediasres. Die Experten befürchteten, dass Netzwerke wie Facebook sich durch das Gesetz gedrängt sehen, im Zweifelsfall auch nicht strafbare Kommentare zu löschen, um auf der sicheren Seite zu sein. "Im Bewusstsein, sich der Gefahr hoher Strafzahlungen auszusetzen, werden die Netzwerke dazu neigen, im Zweifel Löschungen vorzunehmen", sagte Prof. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) äußert sich am 05.04.2017 in Berlin bei einem Pressegespräch zu den Entscheidungen des Kabinetts zu den Themen Kinderehen und Hasskommentare im Internet.
    Im Fokus der Kritik: Das von Justizminister Maas geplante NetzDG (dpa/picture alliance/Paul Zinken)
    Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, erklärte, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Regulierung sozialer Netzwerke seien ungeeignet, um gegen "Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte" vorzugehen. "Damit verfehlen sie den Zweck des Gesetzes. Stattdessen greifen sie in dieser Ausgestaltung unverhältnismäßig in die Presse- und Meinungsfreiheit ein."
    An die Seite von Bundesjustizminister Maas stellte sich unter anderen der Hamburger Staatsanwalt Ulf Bornemann: "Das Gesetz stellt ein klares Signal der Politik dar, gegen «Hasskriminalität» in sozialen Netzwerken vorzugehen." Damit werde die Verfolgung dieser Kriminalitätsform - insbesondere der Straftatbestände des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Volksverhetzung - ermöglicht.
    Künstliche Intelligenz gegen Hass im Netz
    In den vergangenen Tagen hatten Facebook und Google angekündigt, bei der Bekämpfung terroristischer Inhalte stärker auf künstliche Intelligenz zu setzen. So sollen selbstlernende Maschinen unter anderem erkennen, wenn jemand versucht, ein bereits bekanntes Video mit Terror-Propaganda hochzuladen. In der Vergangenheit hatten sich die Online-Plattformen weitgehend darauf beschränkt, Inhalte nur auf Hinweis von Nutzern hin zu entfernen. Inzwischen gehen sie aber zunehmend auch selbst auf die Suche nach strafbaren Einträgen.