Donnerstag, 28. März 2024

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Kritik an CSU-Politikern und Medien

Der Verfassungsrechtler Ernst-Gottfried Mahrenholz hat Kritik an der versuchten Einflussnahme auf Bundespräsident Horst Köhler geübt. In der Frage der Begnadigung von Christian Klar habe es eine "lautstarke Kampagne von bestimmten Presseorganen und aus bestimmten politischen Parteien" gegeben. Dadurch sei das Ansehen des Bundespräsidenten beschädigt worden, urteilte Mahrenholz.

Moderation: Silvia Engels | 07.05.2007
    Silvia Engels: Rückblick: Am Wochenende hatte die Debatte um eine mögliche Begnadigung des früheren RAF-Terroristen Christian Klar noch einmal an Fahrt gewonnen. Nachdem bekannt geworden war, dass sich Bundespräsident Horst Köhler mit Klar getroffen hatte, äußerten einzelne Unions- und FDP-Politiker harsche Kritik. Doch nun werden diese Kritiker wohl verstummen, denn Bundespräsident Köhler hat vor einer knappen halben Stunde seine Entscheidung bekannt gegeben. Es ist eine Ablehnung des Gnadengesuches.

    Am Telefon ist uns nun Ernst-Gottfried Mahrenholz zugeschaltet. Er ist ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes. Guten Tag Herr Mahrenholz.

    Ernst-Gottfried Mahrenholz: Guten Tag!

    Engels: Nun hat Bundespräsident Köhler das Gnadengesuch sowohl für Herrn Klar als auch für Frau Hogefeld abgelehnt. Wie beurteilen Sie diesen Schritt?

    Mahrenholz: Ich habe gerade nach dem Korrespondentenbericht, den wir eben gehört haben, den Eindruck, dass der Schritt des Bundespräsidenten nach den Materialien wohl fundiert war und dass Herr Klar nicht darauf rechnen konnte, begnadigt zu werden. Das ist ihm sicher auch deutlich gewesen. Das Bedauerliche an dieser Entscheidung ist eben nur, dass diese lauten und überlauten Stimmen, die seit Wochen, um nicht zu sagen seit Monaten immer in dieselbe Richtung gingen und jetzt - Markus Söder wurde eben schon erwähnt - bis hin zur möglichen Drohung einer Nicht-Wiederwahl gegangen sind, dass dieses ganze Konzert der Stimmen den Bundespräsidenten beschädigt hat, weil man sagen könnte er hat sich am Ende dann doch dem Druck gebeugt. Das hat er meines Erachtens nicht getan. Dafür hat er schon einige Proben geliefert. Aber der Verdacht bleibt im Grunde und die Betroffenen, die das gemacht haben, werden sich sagen es lohnt sich doch, laut zu reden, laut zu schreien könnte man fast sagen, und es ist uns egal, ob das Ansehen des Bundespräsidenten dadurch beschädigt wird.

    Engels: Wenn ich Sie recht verstehe, Herr Mahrenholz, sehen Sie also allein durch die Diskussion das souveräne Gnadenrecht des Bundespräsidenten in Frage gestellt. Können Sie sich an ähnliche Fälle erinnern, oder wird damit ein Recht des Bundespräsidenten generell ausgehebelt?

    Mahrenholz: Ich glaube das Recht des Bundespräsidenten soll gar nicht generell ausgehebelt werden. Schließlich hat Herr von Weizsäcker RAF-Täter auch begnadigt und da ist nichts geschehen. Nein, ich glaube das war jetzt aus welchen Gründen auch immer die Probe aufs Exempel, ob man eigentlich nicht mit einer lautstarken Kampagne von bestimmten Presseorganen und aus bestimmten politischen Parteien versuchen sollte, den Bundespräsidenten von der Begnadigung abzuhalten. Das Bedauerliche ist eben, dass das Ergebnis so aussieht, als hätten es diese Personen im Grunde richtig gemacht.

    Engels: Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller von der CDU wurde da aber grundsätzlicher. Er hat das Gnadenrecht in Deutschland grundsätzlich in Frage gestellt. Man könne mit guten Gründen fragen, ob es in einem Rechtsstaat eigentlich Raum für eine solche Institution gebe. So wird er in Berlin vor der CDU-Präsidiumssitzung zitiert. Sehen Sie die Gefahr auch?

    Mahrenholz: Nein, ich sehe die Gefahr nicht. Ich halte das Gnadenrecht für eine Sache - sie wird ja sehr behutsam ausgeübt -, die einem Täter zu Gute kommen kann, ohne dass die Gerechtigkeit verletzt wird, etwa im vorliegenden Fall. 24 Jahre würden der Gerechtigkeit ja auch Genüge tun. Es gibt Mörder, die sehr viel weniger gebüßt haben. Es gibt viele tausendfache Judenmörder, die weniger gebüßt haben, und da hat sich merkwürdigerweise niemand aufgeregt. Also mit 24 Jahren wäre der Gerechtigkeit Genüge getan und dann kann sich schon auch für einen Bundespräsidenten, der das Gnadenrecht ausübt, die Frage stellen, wie das Bundesverfassungsgericht unablässlich betont, dass Jedermann, auch jeder zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte, ein Recht auf Freiheit hat, weil dieses Recht im Grundgesetz steht. Sich einem solchen prinzipiellen Aspekt des Grundgesetzes nicht zu verschließen, dafür finde ich ist das Gnadenrecht eine gute Sache.

    Engels: Nun hatte sich ja auch regelmäßig eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die Begnadigung von Christian Klar gestellt. Hat der Bundespräsident so etwas doch im Sinne der Verfassungswirklichkeit vielleicht auch zu berücksichtigen?

    Mahrenholz: Er darf das nicht berücksichtigen. Das ist der einzige Punkt, von dem ich sage, das darf er nicht berücksichtigen, denn die Bevölkerung ist zu weit davon entfernt, um hier überhaupt ein vernünftiges gerechtes Urteil abzuwägen. Ich entsinne mich, dass nach jedem Taximord früher die Wiedereinführung der Todesstrafe mehrheitlich von der Bevölkerung verlangt wurde. Diese Fragen sind zu schwierig. Alle prinzipiellen Fragen vom Volk zu entscheiden, halte ich schon für gut. Aber das sind hier so delikate Fragen. Da kommt es so sehr auf das ruhige Gewichten der einzelnen Umstände an, dass ich meine, der Bundespräsident hat sich hoffentlich in keiner Weise davon beeindrucken lassen, dass es eine solche Mehrheit gibt. Vielleicht gibt es sie im Juni schon nicht mehr.

    Engels: Lange Zeit haben ja deutsche Politiker sich mit Kritik am Bundespräsidenten generell zurückgehalten. Das ist nun schon länger nicht mehr der Fall. Es wird offen kritisiert. Ändert sich hier auch die Verfassungswirklichkeit?

    Mahrenholz: Nein. Die Verfassungswirklichkeit ändert sich nicht. Dass ein Bundespräsident sich in die politische Arena begibt, muss er verantworten. Dann kriegt er Kritik. Wer meint, sein Amt so auszufüllen, dass er sich einmischt, der hat erstens ein gutes Recht dazu. Zweitens hat er vielleicht sogar vernünftige Argumente und drittens kann man sich dann nicht wundern, wenn man Kontra kriegt. Aber die Verfassungswirklichkeit wird dadurch nicht verändert.

    Engels: Ernst-Gottfried Mahrenholz, Verfassungsrechtler und ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Ich bedanke mich für das Gespräch.

    Mahrenholz: Bitte sehr!