Donnerstag, 18. April 2024

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Kritik des Bundesrechnungshofs
"Hochschulpakt ist eine Erfolgsgeschichte"

Der Bundesrechnungshof bemängelt Versäumnisse des Bildungsministeriums beim Hochschulpakt: Die Mittel seien zweckentfremdet worden. Eva Quante-Brandt, Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, verwahrt sich dagegen. Bessere Kontrolle und Transparenz seien schon vereinbart.

Eva Quante-Brandt im Gespräch mit Regina Brinkmann | 10.05.2019
Totale von oben auf den Hörsaal mit Studierenden und dem Dozenten am Pult
Kommt das Geld des Hochschulpakts auch wirklich bei den Studierenden an? (picture alliance / Stefan Puchner/dpa)
Regina Brinkmann: Der Bundesrechnungshof hat in dieser Woche ein vernichtendes Urteil über das Finanzierungsmodell Hochschulpakt gefällt. Einige Bundesländer hätten das Geld des Bundes gehortet oder direkt für etwas ganz anderes ausgegeben. Und das Bildungsministerium muss sich von den Prüfern den Vorwurf gefallen lassen, zu wenig zu kontrollieren, ob die Länder das Geld auch tatsächlich für bessere Studienbedingungen einsetzen.
- Über die Kritik an den Ländern habe ich mit Eva Quante-Brandt gesprochen. Sie ist Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und vertritt in diesem Gremium die Interessen der Bundesländer. Ich habe sie gefragt: Wie rechtfertigen Sie diese Zweckentfremdung der Mittel aus dem Hochschulpakt vor Studierenden, denen das Geld eigentlich zugutekommen sollte?
Eva Quante-Brandt: Also, ich möchte mich einmal erst mal gegen diesen Begriff der Zweckentfremdung ein bisschen davor verwahren. Also, wir haben mit dem Hochschulpakt, das ist, ehrlich gesagt, eine Erfolgsgeschichte. Es sind über 900.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger an den Hochschulen aufgenommen worden. Das ist eine Steigerung von 40 Prozent zum Referenzjahr 2005. Ich glaube, man muss hier erst mal sagen, wir haben das, was der Hochschulpakt wollte, nämlich der Studienplatznachfrage zu entsprechen, das ist damit hervorragend gelungen. Insofern kann ich die Kritik…
Brinkmann: Aber vielleicht hätte man noch ein bisschen mehr erreichen können.
Quante-Brandt: Ja, man kann bestimmt immer mehr erreichen, da bin ich ganz bei Ihnen, deswegen haben wir jetzt ja auch neue Bund-Länder-Vereinbarungen, auch insbesondere eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt getroffen. Und ich glaube, der zentrale Punkt, der jetzt auch ein Teil der Kritik, die der Bundesrechnungshof, den ich ja bisher immer nur aus dem, was woanders geschrieben wird, lesen konnte…
Brinkmann: Das heißt, der liegt Ihnen noch gar nicht vor?
"Positive Entwicklung mit dem neuen Hochschulpakt"
Quante-Brandt: Nein, uns liegt der Bericht nicht vor. Das ist ein Bericht, der ist vertraulich dem Haushaltsausschuss vorgelegt worden. Und ich kann mich insofern zum Detail in den einzelnen Punkten gar nicht dazu äußern, weil ich ihn gar nicht kenne. Aber die Grundlinie der Kritik ist ja, die haben sie ja in Ihrer Anmoderation auch zum Ausdruck gebracht, das Geld ist nicht genügend dort eingesetzt worden, wo es hätte hingehören sollen. Da, glaube ich, ist eine entscheidende, positive Entwicklung, dass wir mit dem neuen Hochschulpakt jetzt eben eine Verstetigung auch haben. Also, es ist jetzt völlig klar, die Mittel fließen regelmäßig entsprechend der Indikatoren, auf die sich die Länder mit dem Bund verständigt haben, in die Länder und dann auch an die Hochschulen. Und damit ist völlig klar, dass viel mehr entfristete Stellen dann auch geschaffen werden können und auch geschaffen werden müssen.
Brinkmann: Aber wenn viel mehr Geld fließt, und dann noch verstetigt, dann hat doch auch jeder Studierende – oder wir alle auch als Steuerzahler – ein Recht darauf, dass das Geld, was Ihnen der Bund so zur Verfügung stellt, dann auch in die richtigen Kanäle fließt – und das eben besser als bisher.
Quante-Brandt: Ich glaube, dass man da auch aufpassen muss. Das Geld ist an die Hochschulen gegangen. Wenn ein Teil des Geldes nicht direkt ausgegeben werden konnte, hat das was damit zu tun, dass eben so viel befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht immer eingegangen werden konnten, weil gerade bestimmte Hochschultypen ganz große Schwierigkeiten haben, auch befristete Stellen zu besetzen. Also insofern, das glaube ich, ist ein Punkt. Ich will nur noch mal sagen, wir haben ja in der neuen Bund-Länder-Vereinbarung, haben wir ja auch neue Akzente gesetzt, indem wir die Verteilmechanismen neu geregelt haben, indem wir auch das Monitoring neu geregelt haben zwischen Bund und Ländern. Und das halte ich auch für eine richtige Entwicklung. Und das halten, glaube ich, auch alle anderen Länder für eine richtige Entwicklung, dass man sagt, man muss die Verteilmechanismen auf die Studienanfänger, auf die Studierenden in Regelstudienzeit plus zwei Semester festlegen, man muss Absolventenzahlen mit einbeziehen. Und damit hat man Leistungsparameter, nach denen verteilt wird. Und wir haben uns als Länder ja auch ganz klar dafür ausgesprochen, dass wir Verpflichtungserklärungen eingehen und in diesen Verpflichtungserklärungen klarmachen, für welche Maßnahmen, für welche Ziele die Gelder ausgegeben werden.
Brinkmann: Aber Frau Quante-Brandt, jetzt liegt Ihnen dieser Bericht noch gar nicht vor, Sie haben aber gleichwohl Anfang Mai schon mal die Verstetigung des Hochschulpaktes groß gefeiert, alle haben sich sehr darüber gefreut. Noch bevor Sie eigentlich wussten, was in dieser Kritik des Bundesrechnungshofes eigentlich vorliegt. Jetzt ist doch vielleicht auch die Frage, müsste man diesen Pakt nicht vielleicht noch mal aufschnüren? Sie haben gesagt, Sie haben schon einiges in die Wege geleitet, aber viel Kritik ist da. Vielleicht muss man da noch mal ganz genau gucken, was vielleicht doch noch verändert werden muss. Oder würden Sie das generell ausschließen?
"Pakt nicht wieder aufmachen"
Quante-Brandt: Also ich schließe das ehrlich gesagt generell aus, dass man die Pakte wieder neu aufmacht, weil was ich der Presse entnommen habe, ist ja ein Teil der Kritik des Bundesrechnungshofes, dass die Transparenz und die Kontrolle ihnen fehlt. Und wenn man jetzt verständigt hat zwischen Bund und Ländern, Verpflichtungserklärungen, in denen jedes Land klar darlegt, für welche Ziele und für welche Maßnahmen ist das Geld verwendet. Wenn klar ist, dass die Betreuungsverhältnisse verpflichtend mit aufgenommen werden. Wenn klar ist, dass die Angaben zum Studienerfolg und Studienabbruch mit aufgenommen werden, dann ist das das, von dem ich lese, dass der Bundesrechnungshof damit seine Probleme hatte.
Brinkmann: Nun haben Sie ja schon durchblicken lassen, dass Sie nichts gegen Kontrolle haben und auch mehr Transparenz da künftig reinbringen wollen. Der CDU-Haushaltspolitiker Tankred Schipanski fordert aber nicht nur mehr Kontrolle, sondern auch die Möglichkeit, die Länder zu sanktionieren. Bis zu welchem Grad würden Sie das denn genehmigen?
Quante-Brandt: Na ja, sanktionieren ist ja immer so eine Sache. Wir haben ja auch gesagt, um noch mal mit der Transparenz weiterzumachen, wir haben ja auch gesagt, dass wir jährlich quantitative Berichte auch in diesem Zusammenhang abzuliefern haben. Darauf haben wir uns verständigt. Und in dem Moment, wo man quantitative Berichte abliefert, und sich dann da ein Missverhältnis erzeugt, ist doch klar, dass man dann wieder, nach einer bestimmten Zeit, nach einer bestimmten Form der Bewertung auch dazu kommt, dass man nach Prüfung dann sich überlegt, was muss verändert werden. Also das ist jetzt ein bisschen anderes Verständnis von Sanktionen, als das, was Sie mir eben gerade berichtet haben. Aber ich meine auch auf dieses Kriterium der Zusammenarbeit haben sich Bund und Länder für den Hochschulpakt verständigt. Und eigentlich trägt das dem Rechnung, was Sie jetzt von dem CDU-Kollegen als Forderung formuliert haben.
Brinkmann: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Quante-Brandt!
Quante-Brandt: Gerne!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.