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Lebensmittel
Regeln für die Nährwertkennzeichnung

Ob Belgien oder Zypern, Slowenien oder Frankreich: Wer in einem Supermarkt irgendwo in der EU Lebensmittel einkauft, soll sie einheitlich gekennzeichnet vorfinden. Das schreibt seit gut einem Jahr die neue EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vor. Und in der Tat haben viele Unternehmen sie bereits umgesetzt, obwohl noch eine Übergangsfrist gilt.

Von Susanne Kuhlmann | 06.01.2016
    Lactose- wie auch glutenfreies Essen findet sich heutzutage häufiger in den Regalen von Geschäften. Allerdings bezweifeln Ernährungsberater die Wirksamkeit einer glutenfreier Diät.
    Glutenfreies Brot: Allergene auch deutlich gekennzeichnet sein. (picture alliance / dpa / Peter Endig)
    "Jetzt haben wir hier "Chips Frisch ungarisch" mit einer Paprika drauf. 100 Gramm: 33 Gramm Fett, Kohlenhydrate 49 Gramm und 2,5 Gramm Zucker nur. Und Salz: 1,6. Wobei – das ist ja schon relativ viel, wenn man bedenkt, wie viel sollte man am Tag? Sechs Gramm oder so?"
    Ein Kästchen mit einer Tabelle: Von Energiegehalt bis Salz sind alle sieben verlangten Nährwerte aufgelistet. Der Hersteller dieser Kartoffelchips aus dem Knabbervorrat von Nicolas Jansen erfüllt also schon jetzt die ab Ende 2016 verlangten Vorschriften zur Nährwertkennzeichnung. Knapp ein Jahr bevor die Verordnung in Kraft tritt, machen das schon die allermeisten Hersteller. Worüber sie im Einzelnen informieren müssen, erklärt Gabriele Graf, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
    "Diese Nährwertkennzeichnung umfasst den Energiegehalt, also Brennwert, das Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und den Salzgehalt und jeweils bezogen auf 100 Gramm Lebensmittel oder 100 Milliliter des Lebensmittels. In der Regel ist das in einer Tabelle dargestellt, wo eventuell auch eine Portionsangabe dabei steht. Und es muss immer eine Angabe gemacht werden, auf was sich das bezieht, also auf eine erwachsene Person mit einem Energiebedarf von 2000 Kilokalorien."
    Nicht mehr als sechs Gramm Salz pro Tag
    Pro Tag sollte ein Erwachsener zum Beispiel nicht mehr als sechs Gramm Salz essen – und dazu zählt auch, was Brot, Käse, Schinken und die warmen Mahlzeiten enthalten. Wobei die Angabe zum empfohlenen Salzkonsum für die Hersteller freiwillig ist. Mit Hilfe der Nährwerttabelle lassen sich verpackte Produkte gut vergleichen.
    "Wenn Sie eine Salamipizza haben und vergleichen die mit einer vegetarischen Pizza, werden Sie deutliche Unterschiede feststellen im Salzgehalt. Wir hatten gerade so ein Beispiel vorliegen: Eine Salamipizza, die hat schon 5,5 Gramm Salz. Da fehlt natürlich die Angabe mit den sechs Gramm. Da bin ich schon bei 93 Prozent meiner Tageszufuhr."
    Und zwar ohne zu berücksichtigen, was am Tag außerdem noch gegessen wird. Auch Zucker- und Fettgehalt unterschiedlicher Lebensmittel sind mit Hilfe der Tabelle leicht vergleichbar. Nicolas Jansen probiert es aus.
    "Jetzt haben wir hier Schokotatzen mit 18 Prozent Schokolade drin. Da haben wir auch pro 100 Gramm 32 Gramm Fett. Bei den Chips haben wir 33 Gramm. Das ist ja fast das Gleiche. Zucker sind hier 55 Gramm beziehungsweise das sind Kohlenhydrate. Zucker rein sind 24,7 Gramm. Und jetzt haben wir hier noch Grünohrbärchen. ohne tierische Gelatine und vegetarisch. Da haben wir pro 100 Gramm: Zucker 54 Gramm, also relativ viel. Bei den Schokotatzen eben hatten wir 24,7 Gramm, also ungefähr die Hälfte. Das ist ja auch interessant."
    Ende 2016 tritt letzter Teil in Kraft
    Mit der Nährwertkennzeichnung, die jetzt schon von vielen Lebensmittelproduzenten umgesetzt wird, tritt Ende 2016 der letzte Teil der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung in Kraft. Andere Bestandteile mussten vorher umgesetzt werden. Zum Beispiel müssen Stoffe aufgeführt werden, die Allergien auslösen können.
    "Es ist in der Regel so, dass die Zutaten, die zu den 14 Allergenen gehören, fett gedruckt werden im Zutatenverzeichnis. So handhaben die das zum größten Teil."
    Zu finden sind dann etwa Hinweise auf glutenhaltiges Getreide, Soja oder Erdnüsse. Standard ist jetzt auch die Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter für alle aufgedruckten Informationen.
    Wer vor dem Kauf einen Blick auf die Nährwertinformationen werfen möchte, kann sie allerdings auch künftig nicht immer rasch erfassen. Der Blick könnte abgelenkt sein von Marketingaussagen, die Hersteller den Konsumenten auch nahebringen wollen. Insgesamt findet Verbraucherschützerin Gabriele Graf die neuen Regeln zur Nährwertkennzeichnung aber gelungen, weil sie den Vergleich erleichtern. Mit einer Einschränkung allerdings:
    "Es fehlt eine Bewertung. Das heißt: Was soll denn maximal zugeführt werden? Letztendlich kann der Verbraucher nicht sagen: Ist es im roten, gelben oder grünen Bereich, wie wir das gerne mit der Ampel gehabt hätten."
    Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hält viel von einer möglichst einfachen Nährwertkennzeichnung, findet das erwähnte Ampelsystem aber problematisch. Soll hochwertiges Rapsöl einen grünen Punkt wegen seiner vielen ungesättigten Fettsäuren bekommen? Und auch einen roten wegen des generell hohen Fettgehalts?
    Und wie müsste ein Snack gekennzeichnet werden, der zwar mit wenig Zucker auskommt, aber dafür viel Fett enthält, um den Geschmack zu verbessern? Deshalb bringt die DGE ihre Essempfehlungen auf eine möglichst einfache Formel: abwechslungsreich essen, vollwertig und möglichst bunt, also mit viel Obst und Gemüse.