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"Legal Highs"
Russisches Roulette mit psychoaktiven Substanzen

Gibt es harmlose, weil legale Drogen? Kaffee zum Beispiel oder Alkohol? Und wie ist das mit Substanzen, die irgendwo zwischen gesetzlich verbotenen Drogen und regulierten Arzneimitteln angesiedelt sind? Legale Rauschmittel, "Legal Highs" genannt, sind nicht immer gesetzeskonform und schon gar nicht harmlos. Darum ging es auf einem Symposium in Berlin.

Von Daniela Siebert | 05.12.2014
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    "Legal Highs" werden konsumiert, weil die traditionellen Drogen wie zum Beispiel Cannabis oder Extasy oder Amphetamine - also Speed - illegal sind, das heißt der Umgang damit ist kriminalisiert und darum werden legale Alternativen gekauft. (dpa/picture alliance/Ponizak Paulus)
    "Spice" war 2008 das erste "Legal High", das von sich reden machte. Der Freiburger Rechtsmediziner Professor Volker Auwärter hat es ausprobiert:
    "Die Augen waren also total rot, der Puls hat sich verdoppelt, der Mund war trocken, dass man kaum noch sprechen konnte und man fühlte sich etwas verwirrt und unkonzentriert für den restlichen Tag."
    Kräutermischungen, Badesalze, Partypillen
    "Spice" ist inzwischen verboten. Die Wirksubstanz, die darin steckte wurde dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Ebenso erging es anderen "Legal Highs". Der englische Name fasst psychoaktive Substanzen zusammen, die als Kräutermischungen, Badesalze, Partypillen und Ähnliches verkauft werden. Ständig kommen neue veränderte Varianten von Legal Highs auf den Markt, die von den Konsumenten vor allem geraucht, geschnupft oder geschluckt werden.
    Aktivierend, entspannend oder halluzinogen
    Die enthaltenen Wirkstoffe sind meist chemisch hergestellt und imitieren bekannte Drogen wie Ecstasy oder Cannabis, wirken also je nach dem aktivierend, entspannend oder halluzinogen. Allerdings können die Konsumenten ohne chemische Analyse nie so ganz sicher sein, was sie da wirklich einnehmen sagt der Toxikologe Auwärter.
    "Also im Grunde genommen ist es Russisches Roulette, weil man nicht weiß, was man bekommt und viele Produkte verzichten ja auch völlig auf eine Deklaration der Wirkstoffe."
    Auch die Wirkstoffmenge kann von einer Packung zur anderen beträchtlich schwanken. Das kann zu unabsichtlichen Überdosierungen führen. Ohnehin kann es unerwünschte Nebenwirkung des Rausches geben. Von Kopfschmerzen und Übelkeit bis hin zu Herzrasen, Muskelkrämpfen, Angstzuständen, Bewusstlosigkeit und Sucht. Zuletzt sorgten zwei Fälle in Thüringen für Schlagzeilen. Nach dem Konsum von "Legal Highs" verstarb eine junge Frau, ein 32jähriger musste ins Krankenhaus. Auch Nerven- oder Fruchtschädigende sowie kanzerogene Wirkungen sind bei den unerforschten Stoffen möglich.
    Handel weitgehend über das Internet
    Wer und wie viele Legal-High-Konsumenten es gibt ist unklar. Der Handel läuft im wesentlichen über das Internet, die Anbieter sitzen meist im Ausland. Der Pharmazeut Tibor Harrach charakterisiert die Nutzer so:
    "Es gibt einmal so Experimentierer, die relativ reflektiert und informiert konsumieren, und eben Interesse an neuen Wirkungen von neuen Substanzen haben. Dann gibt es aber auch einen großen Konsumentenkreis, der "Legal Highs" bestellt, weil die traditionellen Drogen wie zum Beispiel. Cannabis oder Extasy oder Amphetamine - also Speed - illegal sind, das heißt der Umgang damit ist kriminalisiert und darum kauft man dann lieber legale Alternativen."
    Rund 80 neue "Legal Highs" im Jahr
    Nach Erhebungen vom Drogenforschungszentrum der Universität Frankfurt sind die meisten Legal-High-Nutzer Männer, im Schnitt Anfang, Mitte 20. Neben den gesundheitlichen Risiken, die sie eingehen, kommen juristische hinzu. Denn was legal und was illegal ist, können Laien kaum beurteilen. Hier versucht die staatlich geförderte Internetseite "legal-high-inhaltsstoffe.de" Aufklärung zu bieten. Der Sozialpädagoge Karsten Tögel-Lins will dort von den Ratsuchenden immer genau wissen, um welches Produkt es geht:
    "Dann würde ich vergleichen, wie wir dieses Produkt getestet haben, und würde ihm dann eine Antwort schreiben. In der Antwort würde ich nie sagen: Du bist auf der legalen Seite, weil ich könnte höchstens sagen: Das letzte Mal als wir das getestet haben vor einem Monat war der oder der Inhaltsstoff drin, der ist momentan noch nicht unter dem Betäubungsmittelgesetz, aber es kann durchaus sein, dass mittlerweile etwas anderes drin ist."
    In der Bundespolitik wird derzeit diskutiert, das Betäubungsmittelgesetzes um ganze Stoffgruppen-Verbote zu erweitern, um weitere "Legal Highs" unterbinden zu können. In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat die Aufnahme von weiteren 32 Wirkstoffen in die Liste der verbotenen Betäubungsmittel genehmigt. Das bleibt aber ein Katz-und-Maus-Spiel. Denn: EU-weit kommen pro Jahr etwa 80 neue psychoaktive Substanzen auf den Markt.