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Legionellen
Die vermeidbare Gefahr

Im Sommer 2014 erkrankten 39 Menschen in und um Jülich an einer Lungenentzündung - hervorgerufen durch Legionellen. Ursache für diese Erkrankungen sind oft Verdunstungskühlanlagen, die in vielen Industriebetrieben und Verwaltungsgebäuden genutzt werden. Doch mit einigen simplen Maßnahmen lässt sich die Gefahr verringern.

Von Ralph Heinrich Ahrens | 08.06.2015
    Wasser läuft aus einem Duschkopf
    Das Warmwasser sollte sowohl im Speicher als auch in den Zuleitungen bis zur Dusche nie kälter als 60 Grad Celsius sein. (dpa / Carolina Camps)
    Auf dem Dach eines Bürohochhauses inspiziert Rainer Kryschi eine Kühlanlage. Sie verdunstet Wasser, um dadurch die Wärme abzuführen, die durch Sonneneinstrahlung an der Glasfassade und durch die Abwärme der Computer im Rechenzentrum entsteht. Ventilatoren treiben hinter einem Gitter Luft an, die rieselndes Wasser verdunsten lässt.
    "Das ist eine ganz typische Anlage, die inzwischen auch schon 20 Jahre alt ist. Sie sehen, in was für einen guten Zustand die Anlage ist. Was geschädigt ist, wird sofort erneuert."
    Das ist aber nicht selbstverständlich, sagt Wasserhygieniker Kryschi.
    "Es gibt Verdunstungskühlanlagen mit katastrophalem äußerem Bild."
    Häufig klappern Bleche, Gitter oder Ventilatoren. Manchmal rosten diese Teile. Und aus der Luft gelangt vieles in diese Kühlanlagen.
    "Das ist Straßenstaub, das sind Pollen. Im Frühsommer haben wir die Pappelblüten. Da kommen diese ganzen Pappelblüten in die Anlage. Vogeldreck. Das ist alles mikrobiologischer Nährstoff, der bakteriologisches Wachstum fördert."
    Allgegenwärtige Gefahr
    Das Kühlwasser ist oft 25 bis 45 Grad Celsius warm. Optimale Lebensbedingungen für die gefährlichen Legionellen-Bakterien. Im Luftzug reißen Klimaanlagen deshalb immer wieder Wassertropfen mit, die Legionellen enthalten. Hans-Peter Ewens, Fachmann im Bundesumweltministerium.
    "Legionellen sind im Grunde genommen allgegenwärtig in der Wasserphase. Wir haben sie also sowohl im Bereich des Industriewassers, wir haben sie auch im Bereich des Trinkwassers. Und entscheidend ist einfach für den Industriebereich, die Legionellen so weit als möglich zu verhindern. Wir werden sie nicht vollständig verhindern können, aber wir wollen sie soweit verhindern, dass keine Gefahren mehr entstehen für die Umwelt und auch für die Menschen."
    Anfang des Jahres gab nun der Verein Deutscher Ingenieure eine Hygienerichtlinie für Verdunstungskühler heraus. Sie legt den Stand der Technik für die Bekämpfung von Legionellen fest.
    "Die Richtlinie umfasst den gesamten Zyklus von der Planung über die Installation, also die Errichtung einer Anlage, die Betriebsführung bis hin zu dem ganz wichtigen Punkt der Instandhaltung und Instandhaltungsplanung, dass eben eine auch einwandfrei gekaufte und installierte Anlage dauerhaft in Ordnung bleibt."
    Die Ingenieure empfehlen etwa, Verdunstungskühler regelmäßig zu warten und alle drei Monate Proben aus dem Kühlwasser zu untersuchen. Werden dabei zu viele Legionellen gefunden, muss der Kühler gründlich desinfiziert werden. Kein Betrieb wird mehr sagen können, 'ich wusste nicht, was zu tun ist', betont Rainer Kryschi.
    "Wenn jetzt noch mal eine Legionellen-Erkrankung im größeren Maße auftritt, muss sich ein Betreiber den Vorwurf gefallen lassen, dass er diese Gefahrenabwehr nicht durchgeführt hat."
    Risikominimierung durch Hygieneregeln
    Der Wasserhygieniker glaubt, dass es mit diesen Hygieneregeln die vielen Lungenentzündungen in Ulm, Warstein und Düren nicht gegeben hätte. Die Bundesregierung will jetzt sogar gesetzlich vorschreiben, wie Verdunstungskühlanlagen ordnungsgemäß betrieben werden müssen – und dabei in zwei Punkten über die Richtlinie der Ingenieure hinausgehen. Es wird Vorschriften für Kühltürme von Kohlekraftwerken geben. Hans-Peter Ewens vom Bundesumweltministerium.
    "Dass auch aus den Kühltürmen in den Wannen, wo das Kühlwasser gesammelt wird, hoch Legionellen-koloniebildende Einheiten vorhanden sind, sodass wir uns diese Kühltürme auf jeden Fall jetzt mit anschauen müssen."
    Außerdem will das Bundesumweltministerium alle Verdunstungskühler von Industriebetrieben, Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden auflisten.
    "Die Betreiber von Anlagen werden verpflichtet, ihre Anlagen ihrer zuständigen Behörde zu melden, und es ist an ein Register gedacht. Ein Register, in dem alle Anlagen hier erfasst werden und den zuständigen Behörden – sprich den Immissionsschutzbehörden und bei Bedarf natürlich auch den Gesundheitsämtern – zur Verfügung steht."
    Gesundheitsämter wissen dann, wo sich Legionellen wohlfühlen. Sie können dann im Fall eines weiteren Legionellen-Ausbruchs sofort reagieren, den Ursprungsherd suchen und im Zweifelsfall all diese Anlagen desinfizieren lassen.