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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"

"Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." - So hätte der Parlamentarische Rat den Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz formuliert, wenn nicht eine Frau dagegen breiten Widerstand auf die Beine gebracht hätte. Der Rechtsanwältin und hessischen SPD-Landtagsabgeordneten Elisabeth Selbert genügte das Wahlrecht für Frauen nicht.

Von Gudula Geuther | 15.05.2009
    Sie forderte die Umgestaltung des gesamten Zivilrechts. Zahllose Zuschriften von Frauen führten dazu, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes es immer schon gewusst haben wollten: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

    Trotzdem dauerte es fast 20 Jahre, bis die offenkundigsten Ungleichheiten aus dem Familienrecht getilgt waren. Bis dahin konnten Männer den Arbeitsplatz ihrer Frau kündigen und ihr Geld verwalten und erst nach weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen konnten Väter nicht mehr das letzte Wort in der Erziehung der Kinder beanspruchen. Heute steht in der Verfassung: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

    Darüber, ob Männer und Frauen heute tatsächlich gleichberechtigt sind, gehen die Meinungen auseinander. Einigkeit aber herrscht über die Vergangenheit: Die SPD hat die lange vergessene Elisabeth Selbert als Vorkämpferin echter Gleichberechtigung wiederentdeckt.

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