Mittwoch, 24. April 2024

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@mediasres im Dialog
Wie wichtig ist das Vergessen?

Bei mediasres im Dialog haben wir mit Ihnen diskutieren, wie selbstbestimmt wir mit Informationen zur eigenen Person im Internet umgehen können: Sollte jeder Mensch selbst über die eigene Auffindbarkeit im Netz entscheiden? Die Sendung zum Nachhören.

Moderation: Sören Brinkmann | 29.11.2019
Das Foto zeigt den Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht von links nach recht: Christine Langenfeld, Doris König, Monika Hermanns, Peter Müller, Vorsitzender Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski.
Das Bundesverfassungsgericht hat über das "Vergessenwerden" im Netz geurteilt (dpa-Bildgunk / Uli Deck)
Millionen Menschen in Deutschland betreiben eigene Internetseiten, nutzen Soziale Netzwerke, posten Fotos und können dadurch auch noch nach vielen Jahren durch eine einfache Suche im Netz gefunden werden. Auch in der Berichterstattung von Zeitungen oder auf Nachrichtenportalen werden Namen und personenbezogene Informationen veröffentlicht und häufig unbegrenzt zur Verfügung gestellt.
Diese Erfahrungen scheinen eine weit verbreitete Überzeugung zu bestätigen: das Internet vergisst nicht. Offenbar können uns Nachrichten ein Leben lang verfolgen, während früher viele Berichte schnell in Vergessenheit gerieten, indem alte Zeitungen im Papierkorb landeten oder in Archiven verstaubten.
Allerdings gibt es auch in Zeiten der Digitalisierung ein Recht auf "Vergessenwerden" - auch in Fällen von schweren Straftaten. Das hat das Bundesverfassungsgericht jüngst entschieden. Die Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der 1982 wegen Mordes verurteilt worden war, und dessen vollständiger Name online in Presseartikeln auftauchte. Die Gerichte müssen nun abwägen zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines jeden einzelnen und der Pressefreiheit sowie dem öffentlichen Interesse.
Bei mediasres im Dialog möchten wir mit Ihnen darüber diskutieren, wie selbstbestimmt wir umgehen können mit Informationen zur eigenen Person oder auch mit Pressetexten, in denen der Name eigene Name erwähnt wird. Sollte jeder Mensch selbst über die eigene Auffindbarkeit im Netz entscheiden?