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Medien-ABC
Landesmedienanstalten

Was private Fernseh- und Radiosender in Deutschland tun, wird kontrolliert von den 14 Landesmedienanstalten. Sie überprüfen, ob sich die Sender an alle Gesetze und Vorgaben halten. Finanziert werden sie aus dem Rundfunkbeitrag.

Von Christiane Enkeler | 21.02.2018
    Ein Logo mit der Aufschrift «Demokratie beginnt mir Dir» steht in der Landeszentrale für politische Bildung in Niedersachsen
    Förderung der Medienkompetenz ist ein Aufgabenbereich der Landesmedienanstalten (dpa)
    Die Landesmedienanstalten beaufsichtigen seit 1984 den privaten Rundfunk. Auf der Grundlage des Grundgesetzes "staatsfern" organisiert, gibt es deutschlandweit 14 Anstalten, für beinahe jedes Bundesland eines. In Berlin und Brandenburg sowie in Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich jeweils zwei Bundesländer zusammengetan. Die Landesmedienanstalten dienen auch als Interessenvertretung der privaten Sender den öffentlich-rechtlichen gegenüber.
    33 Cent der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag gehen an die Landesmedienanstalten. Ihre Aufgaben seien auch in Zeiten sich wandelnder Medien "Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Nutzer und der Vielfalt in den Medien", sagt Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Bedenkliche Inhalte in Privatrundfunk oder -fernsehen oder im Internet können hier gemeldet werden.
    Es gibt vier zentrale Kommissionen:
    1. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vergibt und verlängert Lizenzen für Privatanbieter, die bundesweit senden. Sie kann Bußgelder verhängen, wenn journalistische Inhalte und Werbung nicht klar getrennt sind. Außerdem ist sie Ansprechpartner, wenn es um die journalistische Sorgfaltspflicht geht.
    2. Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) beschäftigt sich unter anderem mit Medienethik und hat gemeinsam mit Produzenten freiwillige Leitlinien für die Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten erarbeitet.
    3. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) regelt unter anderem Sendezeiten.
    4. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) soll die Meinungsvielfalt schützen und Meinungskartelle verhindern. Dazu prüft sie Veranstalter von Fernsehprogrammen zuvorderst auf der Grundlage des Zuschaueranteils.
    Die Landesmedienanstalten regulieren also vor allem, aber beauftragen auch Forschung.
    Sie beobachten Barrierefreiheit im Fernsehen und Hasskommentare im Internet. Sie achten darauf, ob Werbung gekennzeichnet ist und ob ein Youtube-Kanal eine Sendelizenz beantragen muss. Sie fördern Medienkompetenz, Bürgerfunk und -fernsehen, zum Beispiel Campus-Radios, sowie technische Neuerungen, die die Übertragungswege betreffen.
    Es gibt auch Kritik an den Landesmedienanstalten. 2010 soll die Bayerische Landesmedienanstalt auf 115.000 Euro an Bußgeld-Einnahmen verzichtet haben, indem sie die Bescheide nicht rechtzeitig zustellte. 2016 warf der sächsische Rechnungshof der Landesmedienanstalt "Überfinanzierung" vor - was diese zurückweist.
    Aktuell steht die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz in der Kritik, weil sie ihren neuen Direktor Marc Jan Eumann per Findungskommission und nicht per Ausschreibung gefunden hat. Eumann war zudem der einzige Kandidat. Der Fall wird vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Auf Eumanns Initiative kann man seit 2014 in Nordrhein-Westfalen nur unter Bedingungen Direktor werden, die er selbst in Rheinland-Pfalz nun gar nicht erfüllt. Eumann verteidigte das Verfahren in @mediasres.