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Medien-ABC
Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Was tun gegen strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken? Seit Anfang 2018 müssen die Betreiber diese löschen, wenn sie darauf hingewiesen werden. Wegen hoher Geldbußen befürchten Kritiker, dass deswegen zu viel gelöscht wird.

Von Christiane Enkeler | 24.01.2018
    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hetze und gefälschte Meldungen (Fake News) in sozialen Netzwerken unterbinden.
    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hetze und gefälschte Meldungen (Fake News) in sozialen Netzwerken unterbinden. (imago / Christian Ohde)
    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz: NetzDG, ist seit Oktober 2017 in Kraft. Anfang 2018 ist die Übergangsfrist abgelaufen. Nun gilt es ohne Einschränkung. Soziale Netzwerke sollen in die Verantwortung genommen werden, rechtswidrige Inhalte eigenständig zu löschen oder zu sperren, wenn sie ihnen gemeldet werden.
    Das NetzDG verpflichtet also beispielsweise Facebook und Twitter, den Eingang von Beschwerden auf einfachem Weg ständig zu ermöglichen und rechtswidrige Inhalte in Deutschland zu löschen oder zu sperren - innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde, wenn die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist, andernfalls innerhalb von in der Regel sieben Tagen. Beschwerdeführer und Nutzer sollen dabei begründend informiert werden.
    Wenn der Inhalt entfernt wird, soll er trotzdem für Beweiszwecke gesichert werden. In jedem Fall entscheiden zuerst Mitarbeiter der entsprechenden privaten Firmen, was sie für rechtswidrig halten.
    NetzDG nimmt Betreiber in die Pflicht
    Über den gesamten Vorgang sollen die Plattformen einen halbjährlichen Bericht auf der eigenen Homepage leicht zugänglich zur Verfügung stellen, zum ersten Mal für das erste Halbjahr 2018.
    Strafbar waren rechtswidrige Inhalte im Netz schon vor dem 1. Januar 2018; zuständig sind hier weiterhin Polizei und Staatsanwaltschaft. Durch das NetzDG sind nun allerdings nicht mehr allein die Nutzer dafür verantwortlich, wenn solche Inhalte online bleiben. Das Bundesamt für Justiz wird tätig, wenn die Plattformbetreiber keine Infrastruktur für Beschwerden zur Verfügung stellen und keine Berichte über ihre Arbeit verfassen. Dann drohen bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld.
    Angst vor Overblocking
    Wie die Netzwerke nun welche Inhalte löschen, daran hat sich eine heftige Diskussion entzündet. Im Vordergrund steht vor allem die Sorge, die Betreiber könnten zu viele, eigentlich legale Inhalte löschen ("Overblocking"). Das stünde der freien Meinungsäußerung und auch Satire und Kunst entgegen, zumindest im Netz und auf diesen Plattformen.
    Das Feld der Kritiker und Betroffenen ist weit: AfD-Mitglied Beatrix von Storch zum Beispiel klagte über nicht mehr sichtbare Beiträge auf Twitter und Facebook und zwischenzeitlich auch die Künstlerin "Barbara", mit Bezug auf Facebook und Instagram. Die künstlerischen Posts sind inzwischen wieder hergestellt.