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Mehr Klimaschutz im Baurecht

Wenn Bauherren ihr Haus besser dämmen oder Solaranlagen installieren, sind die Abmessungen des Hauses manchmal nicht mehr genau so, wie in der Baugenehmigung festgehalten. Das führt bisher zu Problemen mit dem Bauamt. Die Bundesregierung hat jetzt ein Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung ausgearbeitet.

Von Philip Banse | 16.05.2011
    Der Grundgedanke der Änderungen ist, dass Städte und Gemeinden stärker an den Klimaschutz denken sollen, wenn sie Bauten planen oder genehmigen. Vor allem soll es einfacher werden, erneuerbare Energien auszubauen, also Solaranlagen aufzustellen und Windräder zu erneuern. Außerdem soll es leichter werden, Solaranlagen an Gebäuden zu installieren und auszubauen. Das geht aus einem 31 Seiten starken Entwurf hervor für ein "Gesetz zur klimagerechten Stadtentwicklung", der mir vorliegt.

    Mit diesem Gesetz sollen in das Baugesetzbuch klimafreundliche Passagen eingefügt werden. So soll es ohne große Genehmigungen möglich sein, Solaranlagen auf Dächern zu errichten, wenn das Gebäude außerhalb von Orten liegt. Das Gesetz würde es außerdem erheblich erleichtern, alte Windräder gegen neue auszutauschen. Dieses so genannte Re-Powering ist ein wichtiger Weg, um mehr Strom aus Wind zu gewinnen, neue Flächen für Windräder nutzen zu müssen.

    Wenn Bauherren ihr Haus besser dämmen oder Solaranlagen installieren, kann es sein, dass die Abmessungen des Hauses nicht mehr genau so sind, wie in der Baugenehmigung festgehalten. Da gibt es heute oft Probleme mit den Bauämtern. Hier sollen die Gemeinden mehr Spielraum bekommen. Im Gesetz heißt es "geringfügige Abweichungen" von der Baugenehmigung sollen für erneuerbare Energien erlaubt sein - "soweit dies mit nachbarlichen und baukulturellen Belangen vereinbar ist".

    Mehr Spielraum für kommunale Behörden für Klimaschutz sei generell gut, sagt der baupolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, aber:

    "Das ist eine Regel, wo ich jetzt schon sage, so wie sie hier formuliert ist, sind da Gerichtsprozesse vorprogrammiert. Da ist der Versuch unternommen worden, etwas in Bewegung zu bringen, aber das ist auch ein Beleg dafür, dass es überhastet passiert."

    Der Gesetzentwurf sei ja noch ein Entwurf, sagt der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, da könne man sicher noch genauer formulieren. Generell sei es aber zu begrüßen, dass die Gemeinden mehr auf den Klimaschutz achten müssten und auch mehr Rechte bekämen. Gemeinden sollen zum Beispiel in ihren Flächennutzungsplänen festlegen, dass an bestimmten Stellen Windräder, dezentrale Kraftwerke oder Stromspeicher gebaut werden sollen. Würde aus dem Gesetzentwurf ein Gesetz, könnten Gemeinden etwa mit Investoren endlich rechtsverbindliche städtebauliche Verträge schließen:

    "Nehmen sie an, sie haben eine große Fläche, die soll bebaut werden, und sie haben einen Investor, der sagt: Okay, ich nehme das in die Hand, ich baue da 50 oder 60 Häuser. Da haben wir natürlich ein hohes Interesse daran zu fragen, wie werden diese Häuser mit Energie versorgt? Ist da eine Solaranlage auf dem Dach? Gibt es Kraft-Wärme-Kopplung? Wie ist die Verkehrsführung? Werden die klimapolitischen Ziele, die die Kommune sich gesetzt hat, erreicht? Das kann man in Zukunft in so einem städtebaulichen Vertrag regeln, und das finde ich gut."

    Eigentlich sollte das Baurecht erst im Laufe des Jahres erneuert werden. Nach Fukushima hat die Bundesregierung sich aber zur Energiewende entschlossen, ein Paket mit einer ganzen Reihe von Gesetzen geschnürt, und in diesem Paket ist nun auch der klimapolitische Teil der Baurechtsreform gelandet. Und wird der Gesetzentwurf wohl schon in drei Wochen vom Kabinett beschlossen werden, dann muss noch der Bundestag zustimmen.

    Bundesbauminister Peter Ramsauer, CSU, sagte der Süddeutschen Zeitung, mit den Änderungen im Bauplanungsrecht schaffe die Regierung mehr Rechtssicherheit für die notwendigen Maßnahmen zur Energiewende. Der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Beckmeyer, moniert, dass in dem Gesetzentwurf nichts gesagt wird über Bürgerbeteiligung:

    "Aber hier findet das überhaupt nicht statt. Wir haben es nicht gefunden. Das ist hier Fehlanzeige und daher unzureichend."

    Eine Sprecherin des Bauministeriums wies darauf hin, dass die klimapolitische Erneuerung des Baurechts ja vorgezogen wurde. Die restliche Reform folge im Herbst. SPD-Experte Beckmeyer kritisierte auch, dass Mieter zu stark belastet würden, wenn eine Solaranlage auf ihr Haus montiert werde:

    "Grundsätzlich ist begrüßen, dass die Zulässigkeit von Solaranlagen auf den Dächern erleichtert werden kann, aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Warum soll der Mieter über die Modernisierungsumlage die Zeche allein tragen?"