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Mein Wille geschehe

Ein Unfall, ein Schlaganfall - keiner mag daran denken, aber schnell kann es geschehen, dass man auf Hilfe angewiesen ist. Im schlimmsten Fall ist man nicht mehr in der Lage, die eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Moderation: Susanne Kuhlmann | 29.07.2010
    Wer nach einer schweren Krankheit oder Verletzung seine eigenen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann, sollte dafür vorsorgen. Denn entgegen der landläufigen Meinung springen Ehepartner, Eltern oder Kinder nicht automatisch ein. Vielmehr bestellt ein Gericht einen Betreuer, und das ist im Zweifel eine völlig fremde Person.

    Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich das verhindern. Mit ihr lässt sich vorher festlegen, wer als Bevollmächtigter über ärztliche Behandlungen entscheidet und Krankenakten einsehen darf, wer einen Mietvertrag kündigen oder abschließen und über Vermögensangelegenheiten entscheiden darf. Es gibt allerdings auch Fälle von Vollmachtmissbrauch, wenn der Bevollmächtigte zum Beispiel Geld vom Konto abhebt und für sich verwendet. Was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist, ob ein Notar nötig ist oder ob die Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung ersetzt - darüber informiert Susanne Kuhlmann mit Studiogästen im Marktplatz.

    Die E-Mail-Adresse lautet: marktplatz@dradio.de

    Unsere Studiogäste waren:

    - Dr. Dirk Solveen
    Sprecher der Rheinischen Notarkammer

    - Dr. Claus-Henrik Horn
    Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten

    - Lutz Wilde
    Stiftung Warentest

    Weiterführende Links:

    Bundesjustizministerium:

    Link zur Vorsorgevollmacht

    Link zur Patientenverfügung