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Masern, Mumps und Co

Masern gelten noch immer als Kinderkrankheit und werden deshalb selten ernst genommen. Doch Masern sind keineswegs harmlos, allein in Nordrhein-Westfalen sind dieses Jahr 1600 Menschen mit Masern infiziert worden. Jeder Reisende sollte daher vor dem Start in den Urlaub noch einmal überprüfen, ob er auch tatsächlich ausreichend geimpft ist, denn sonst könnten die Ferien ganz anders verlaufen als ursprünglich geplant.

Von Mark Bernet | 18.07.2006
    Petra Freynik, Leiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes in Essen:

    "Die Fluggesellschaften haben Hausrecht in ihren Maschinen und sind nicht verpflichtet, Personen, die an ansteckungsfähigen Krankheiten oder übertragbaren Krankheiten leiden, zu befördern. Heißt im Klartext: Das Kind hat einen Hautausschlag, und es besteht der Verdacht, dass das Masern oder Windpocken sind, darf die Crew darauf bestehen, dass diese Familie wieder aussteigt, und erst eine ärztliche Untersuchung vor Ort eine Unbedenklichkeit ergibt beziehungsweise. den Verdacht bestätigt."

    Aus medizinischer Sicht ist diese Vorgehensweise richtig, denn auch Kinder und Jugendliche, die sich in Deutschland zum Beispiel mit Mumps, Masern, Scharlach oder Windpocken anstecken, dürfen während der Krankheitsphase Kindergärten und Schulen nicht mehr besuchen. Ein ähnliches Schicksal kann erkrankte Urlauber aber auch im Ausland treffen:

    "Wenn man denn vor Ort ist, kann es einem passieren, wenn es zum Beispiel für die Kinder reichhaltige Angebote im Hotel oder in der Clubanlage gibt, dass der Reiseveranstalter auf deutschem Recht besteht, nämlich dem Infektionsschutzgesetz, und Kinder, die ansteckende Krankheiten haben, nicht an gemeinschaftlichen Aktionen teilnehmen dürfen, und auch diese Räume nicht betreten dürfen. Heißt: Die Familie hat Einzelhaft auf dem Zimmer."

    Infiziert sich ein Urlauber erst während seines Aufenthalts mit einer Krankheit, kann er das nicht generell als Reisemangel beanstanden. Diese Erfahrung machte zum Beispiel im vergangenen Jahr eine Familie aus Frankfurt. Sie hatte eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht und dabei zwei Wochen lang in einem Hotel gewohnt. Während des Aufenthalts kam es unter den Hotelgästen zu Fällen von Hepatitis A. Nachdem die Familie nach Deutschland zurückgekehrt war, erkrankte kurze Zeit später auch deren zehnjähriger Sohn an dieser Krankheit und musste im Krankenhaus behandelt werden. Für die Familie schien die Sache klar: Der Sohn hatte sich in Ägypten angesteckt, deshalb wurde der Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Doch das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage ab, da im Prozess unter anderem die Infektionsursache der Krankheit nicht eindeutig geklärt werden konnte, außerdem hatte der Reiseveranstalter allen Urlaubern eine Hepatitis A-Impfung ausdrücklich empfohlen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Claas Kuhfuß:

    "Also grundsätzlich ist es so, dass, wenn es bestimmte Hinweise für Erkrankungen vor Ort, oder für bestimmte Gefahren gibt, dass dann natürlich auch der Reisende verpflichtet ist, bestimmte Impfungen durchführen zu lassen. Und wenn er diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann trifft ihn hier sicherlich ein eigenes Verschulden mit der Folge, dass er dann auch den Reiseveranstalter in aller Regel dafür nicht haftbar machen kann."

    Doch selbst wenn ein Erwachsener geimpft ist, gibt es bei Masern noch immer ein Restrisiko. Bislang gingen die Mediziner davon aus, dass eine korrekt durchgeführte Schutzimpfung jahrzehntelang anhält. Mittlerweile haben jedoch Experten, die weltweit Krankheiten beobachten, bei Masern eine neue Entwicklung festgestellt. Thomas Küpper, Arzt am Zentrum für Reisemedizin in Düsseldorf:
    "Wir beobachten in der letzten Zeit, das zunehmend auch Personen erkranken, insbesondere jetzt bei Epidemien auch in den USA, die vorher geimpft waren. Wo die Impfung sicher vollständig war, aber schon sehr lange zurückliegt, in solchen Fällen würden wir mit den Betroffenen diskutieren, dass man, wenn sie in die Brennpunktgegenden fahren, die Impfung noch einmal auffrischt, eine Impfung reicht in diesem Fall."

    Zurzeit sind Masern vor allem in Teilen Großbritanniens, etwa in England und Wales, in Griechenland und der Ukraine stark verbreitet. Daneben wird eine erhöhte Anzahl an Erkrankungen aus Spanien, Dänemark und Schweden gemeldet. Urlauber sollten aber auch noch einmal ihren Impfschutz gegen Mumps überprüfen, denn nach Großbritannien und den USA meldet Österreich derzeit mit 150 Fällen die meisten Mumpserkrankungen. Betroffen sind vor allem die Regionen Kärnten, Niederösterreich und Wien.