Das entschied das Landgericht Hamburg. Seine Begründung: die Fotos verletzten den ehemaligen Motorsportboss in seiner Privatsphäre. Pro Einzelfall droht nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Google habe trotz der Hinweise des Betroffenen kein Bemühen gezeigt, künftige Rechtsverletzungen zu verhindern, etwa durch Filterung der Suchergebnisse. Ein ähnliches Urteil hatte Mosley im November in Frankreich erstritten.
Geklagt hatten eine Frau, die ein Radio, aber keinen Fernseher besitzt und ein Mann, der während längerer Auslandsreisen vom Rundfunkbeitrag befreit werden wollte. Seit dem 1. Januar 2013 richtet sich die Abgabe nicht mehr nach der Art und der Anzahl der Geräte, sondern wird pro Haushalt fällig. Das Gericht entschied gegen die Ansicht der Kläger, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele. Rainer Vosteen, der Sprecher des Verwaltungsgerichts:
"Der Unterschied zwischen einem Beitrag und einer Steuer ist der, dass die Steuer ganz allgemein zur Finanzierung des Staatswesens erhoben wir und kein Entgelt für eine konkrete Gegenleistung darstellt, während der Beitrag immer an einen konkreten Vorteil anknüpft, der damit abgegolten wird. Und dieser abstrakte Vorteil liegt hier eben in der Möglichkeit, die Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen. Es reicht die Möglichkeit, dass ist die Möglichkeit habe, diesen Vorteil in Anspruch zu nehmen, der mir gewährt wird. Das ist der Unterschied dann wieder zur Gebühr. Eine Gebühr ist immer der konkrete Vorteil, der abgegolten wird und der Beitrag, da wird der abstrakte Vorteil abgegolten."
Es sei also, so Rainer Vosteen, für die Rechtslage ohne Bedeutung, ob die Möglichkeit zum Empfang öffentlich-rechtlicher Sender genutzt werde oder nicht.
"Die Kammer hat da insbesondere den Vergleich gemacht: ja, warum soll ein Langzeiturlauber jetzt anders beurteilt werden als z. B. jemand, der viele kurze Urlaube macht. In der Summe ändert sich da nichts und die abstrakte Empfangsmöglichkeit in der Wohnung bleibt auch weiter bestehen, ob er nun anwesend ist oder nicht."
Die Bistümer München-Freising und Augsburg sicherten der insolventen Verlagsgruppe einen Kredit in Höhe von 35 Millionen Euro zu. Das Geld soll helfen, das Unternehmen Deutsche Buch Handels GmbH, zu der unter anderem auch die Hugendubel-Filialen gehören, als Ganzes zu erhalten und damit Arbeitsplätze zu retten.
Weitere Entscheidungen werden vom Treffen der 27 deutschen Diözesanbischöfe Anfang kommender Woche in Würzburg erwartet. Die Diözese Würzburg hat sich gestern bereit erklärt, 1,5 Millionen Euro zur Abfederung sozialer Härten zu geben. Von der Weltbild-Insolvenz betroffen sind 5.300 Mitarbeiter.