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#Merkelstreichelt
Flüchtlingsmädchen darf wohl bleiben

Das Video eines vor den Augen von Bundeskanzlerin Angela Merkel weinenden Flüchtlingsmädchens hat im Internet für heftige Diskussionen gesorgt. Offenbar muss die 14-Jährige aber nicht befürchten, aus Deutschland abgeschoben zu werden.

17.07.2015
    Der Berliner "Tagesspiegel" berichtet, der Rostocker Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) wolle einen möglichen Abschiebebeschluss für die Familie des Mädchens zunächst nicht vollziehen. Nach Informationen der Zeitung stand eine Abschiebung der Palästinenser-Familie, die seit vier Jahren in Deutschland lebt, ohnehin nie wirklich zur Debatte.
    Die aus dem Libanon stammende palästinensische Schülerin hatte bei einem Gespräch Merkels mit Jugendlichen in Rostock zu weinen begonnen, weil sie eine Abschiebung fürchtet. Die Bundeskanzlerin versuchte sie daraufhin zu trösten. Die Reaktion Merkels wurde von vielen Menschen kommentiert, bei Twitter unter dem Hashtag #Merkelstreichelt.
    Neues Bleiberecht regelt Fälle gut integrierter Jugendlicher
    Noch in diesem Sommer soll zudem ein neues Bleiberecht in Kraft treten, das solche Fälle regelt. Jugendliche, die seit mindestens vier Jahren eine deutsche Schule besuchen und gut integriert sind, sollen dann unabhängig von ihrem Asylstatus in Deutschland bleiben dürfen. Das würde zwar nicht automatisch für die Eltern des Mädchens gelten. Aber, wie der "Tagesspiegel" weiter schreibt, würden sie nach Auskunft des Bundesinnenministeriums als Erziehungsberechtigte der Minderjährigen keinesfalls abgeschoben.
    Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özogus von der SPD, erläuterte bei "Spiegel Online", die 14-Jährige spreche perfekt Deutsch und lebe offenbar schon länger hier. "Genau für diese Lebenslagen haben wir gerade das Gesetz geändert, damit integrierte Jugendliche eine Perspektive bei uns bekommen."
    (adi/fwa)