Dienstag, 23. April 2024

Archiv

Mietpreisbremse
Hausbesitzerverband will klagen

Die Bundesregierung will die steigenden Mietpreise in Ballungsgebieten per Gesetz stoppen. Der Verband Haus und Grund hält das für verfassungswidrig. Es greife zu massiv in die Rechte der Eigentümer ein - mit negativen Folgen auch für Mieter. Haus und Grund droht mit einer Verfassungsklage.

Von Anja Nehls | 13.11.2014
    Ein saniertes Gründerzeitviertel in Leipzig
    In begehrten Wohngegenden sollen die Mieten per Gesetz gedeckelt werden - das wollen Hausbesitzer verhindern. (dpa / picture-alliance / Jan Woitas)
    Die Mieten stiegen und steigen, besonders in Universitäts- und Großstädten. Das gefällt den Vermietern, den Mietern weniger. Um 2,5 Prozent im Durchschnitt sind die Mieten im vergangenen Jahr in Berlin gestiegen - in begehrten Innenstadtlagen auch gerne mal um 10 bis 30 Prozent. Für Mittel- oder Geringverdiener ist das Wohnen dort unbezahlbar. Damit soll Schluss sein, wenn die von der Bundesregierung geplante Mietpreisbremse greift. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass in angespannten Wohnlagen bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Den Gesetzentwurf hat Hausbesitzerverband Haus und Grund Deutschland nun von Rechtsprofessoren prüfen lassen und hält ihn für verfassungswidrig Rolf Kornermann:
    "Er greift zu massiv in die Rechte der Eigentümer ein. Wir haben ja bisher schon die Möglichkeit der sogenannten Kappung. Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr steigen. Aber bei der Wiedervermietung oder Neuvermietung waren sie relativ frei. Jetzt wird das zu massiv eingeengt. Das heißt für den Eigentümer oder Investor: er hat keine gesicherte Kalkulationsbasis mehr."
    Mietervertretern geht Gesetz nicht weit genug
    Und das wird dann letztendlich dazu führen, dass weniger Wohnungen gebaut werden, sagt Rolf Kornermann, obwohl die Mitpreisbremse für die Vermietung von Neubauten überhaupt nicht gelten soll. Haus und Grund findet, dass die geplanten Beschränkungen ein ungeeignetes Instrument ist, um auch Mittel- und Geringverdienern am Wohnungsmarkt eine Chance zu geben:
    "Die besser situierten Mieter werden immer eine Wohnung finden. Weil wenn das Angebot noch knapper wird natürlich sich der Vermieter sich den etwas besser situierten aussucht. Und den Nachteil haben finanzschwächere Wohnungssuchende und deshalb halten wir das Gesetz für absolut falsch."
    Das sehen Mietervertreter anders. Vielen geht das geplante Gesetz nicht weit genug. Denn ausgenommen von der Mietpreisbremse sind nicht nur Neubauten, sondern auch Wohnungen, die vor der Neuvermietung umfassend modernisiert wurden. Darüber hinaus müssen Mieten, die jetzt schon zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete auch bei Neuvermietung nicht gesenkt werden. Wibke Werner vom Berliner Mieterverein sieht dennoch in der geplanten Mietpreisbremse ein wirksames Instrument, die Mietentwicklungen zu stoppen:
    "Die Vermieter können über die Miete bisher frei verhandeln und fordern exorbitante Miethöhen. Und dadurch steigt insgesamt das Mietniveau, was wiederum auch auf die ortsübliche Vergleichsmiete Einfluss hat, die durch den Mietspiegel dargestellt wird. Das heißt, es schaukelt sich dann nach und nach die ortübliche Vergleichsmiete hoch, mit der dann auch die Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen begründet werden."
    Unklar für welche Gebiete Gesetz gelten wird
    Ein zu straken Eingriff in die Grundrechte kann der Berliner Mieterverein mit der Mitpreisbremse auch nicht erkennen.
    "In gewissem Maße dürfen diese Grundrechte ja beschnitten werden, was durch die Mietpreisbremse in der Tat ja geschieht. Aber da muss man halt immer gucken, ist ein Eingriff verhältnismäßig. Und vor dem Hintergrund, dass auch die Mieter sich auf das Besitzrecht berufen können, das sie an ihrer Wohnung haben, was auch durch das Grundgesetz geschützt ist, muss man hier zu einer Abwägung kommen, zu einem Ausgleich der Interessen. Und vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass eine Mietpreisbegrenzung insbesondere in der jetzigen Form, dass da keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen sollten."
    Gelten soll die Mietpreisbremse nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Welche das sind, sollen die Länder durch eine Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestimmen. Das Gesetz wird derzeit im diskutiert und könnte Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Der Hausbesitzerverband Haus und Grund möchte dann Verfassungsklage erheben.