Montag, 18. März 2024

Archiv

Mindestlohn für Azubis
Das Berufsbildungsgesetz - ein großer Wurf?

Viele Ausbildungsstellen in Deutschland bleiben unbesetzt. Mit dem Mindestlohn für Azubis soll Abhilfe geschaffen werden. Die Große Koalition verabschiedete entsprechend eine "Mindestausbildungsvergütung". Wirtschaftsverbände und vor allem das Handwerk laufen Sturm.

Moderation: Manfred Götzke | 18.05.2019
Junge Frau mit Bauhelm und Euromuenze . Young woman wearing safty hat and holding an euro coin . MODEL RELEASE vorhanden , MODEL RELEASED , Bonn DEU Deutschland PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xUtexGrabowskyx Boy Woman with Hard hat and Euromuenze Young Woman Wearing safty has and Holding to Euro Coin Model Release AVAILABLE Model released Bonn DEU Germany PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright xUtexGrabowskyx
Ab kommendem Jahr soll zunächst im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat gezahlt werden (imago / Ute Grabowsky)
Der Mindestlohn für Azubis könnte vor allem kleine Unternehmen davon abhalten, weiter auszubilden, so die Argumentation gegen die Maßnahme. Der Kritik zum Trotz brachte die Bundesregierung den von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek vorgelegten Gesetzentwurf auf den Weg. Demnach soll ab kommendem Jahr zunächst im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat gezahlt werden. In den Folgejahren soll sich die Ausbildungsvergütung erhöhen.
Campus & Karriere fragt: Ist das der große Wurf? Was bringt der neue Mindestlohn, wem nützt er und was spricht dagegen?
Gesprächsgäste:
  • Sybille Benning, stellv. Vorsitzende des Bildungsausschusses des Bundestags, CDU
  • Ansgar Klinger, Verantwortlicher für Berufliche Bildung bei der GEW
  • Roland Ermer, Präsident des sächsischen Handwerkskammertages
  • Denis Schatilow, ehemaliger Azubi in einer Düsseldorfer Klinik
Sie können sich beteiligen. Die kostenfreie Telefonnummer: 00800 – 44 64 44 64 oder senden Sie eine Mail an campus@deutschlandfunk.de. Sie können ab jetzt bis zur Sendung morgen auch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.