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Mit vielerlei Hürden verbunden

Ein Haus im Ausland, wohin man jederezeit fahren kann. Für viele ein Traum, nicht nur im Alter. Doch die damit verbundenen Erfahrungen sind mitunter traumatisch.

Peter Kolakowski | 13.01.2011
    "Ein Haus direkt am Meer bei Calpe, das ist an der Costa Blanca, und das Haus liegt wunderschön über dem Wasser."

    Es war eine Traumimmobilie in Spanien. Doch was das Ehepaar Astrid und Ralf Tönnies aus Köln dann erlebte, entpuppte sich zunehmend als Albtraum. Das Haus – obwohl schon 1969 erbaut - verstieß gegen das 1988 erlassene spanische Küstenschutzgesetz - angeblich:

    "Man hat uns über alle Maßen verunsichert. Es sind Rechtsanwälte herumgelaufen, es gab Versammlungen, man wurde gebeten, 250 Euro Vorschuss zu bezahlen, um gegen Bescheide vorzugehen, die man nie bekommen hat. Also man hat manchmal das Gefühl, man befindet sich nicht in Mitteleuropa sondern woanders."

    Dabei hatte es für das Paar so gut begonnen. Das Feriendomizil im Süden war ein Erbstück. Doch damit fingen die Schwierigkeiten überhaupt erst an.

    "Es war auf einmal eine Botschaft, dass man nicht mehr erben kann, dass Enteignungen drohen, man hat in Nachbarorten schon Häuser abgerissen."
    Es dauerte fast ewig, bis das Paar das Haus endlich ihr eigen nennen konnte. Über mehrere Jahre kämpften sie an allen Fronten Ihre Gegner: eine diffuse Gesetzeslage, windige Rechtsanwälte, untätige Bürokraten und inkompetente Bankangestellte. Dabei ist Ralf Tönnies selbst vom Fach. Doch die Kenntnisse des Notars waren in Spanien, einem EU-Land wohlgemerkt, vollkommen wertlos:
    "Wir haben die groteske Situation erlebt, dass wir ein Konto nicht binnen vier Jahren umschreiben konnten auf uns, weil die Bank sich nicht damit begnügt hat, dass wir einen Erbschein vorgelegt haben, mit Apostille, mit vereidigter Übersetzung, das hat alles nicht gereicht, denn es musste auch noch eine Sterbeurkunde vorgelegt werden."

    Insbesondere auf der Bank fühlten sich das Paar und die andere Erben an Don Quichotte erinnert:

    "Erst mal, dass sie sagten, es wäre die falsche Filiale, wir sollten woanders hin, die Hauptstelle war aber im Umbau geschlossen, aber sie würden es dort hinschicken. Das war der eine Urlaub. Als wir im nächsten Urlaub wieder ankamen, da wusste keiner was, da war nichts geschickt worden, aber ich müsste mit meiner Schwester gemeinsam, gleichzeitig da sein, obwohl wir doch schon Vollmachten gegenseitig ausgetauscht hatten. Nein, gleichzeitig! Dann haben wir den dritten Urlaub geplant, dass wir eben gleichzeitig da sind. Dann fehlte wieder die Sterbeurkunde, obwohl wir Erbschein und alles hatten."
    Noch frisch und bislang positiv sind dagegen die Erfahrungen von Helmut und Michelle Schmitz. Sie erwarben vor zwei Jahren ein Ferienhaus in der Türkei .

    "Also wir sind mehrfach in die Türkei geflogen und haben uns im Schnitt 50 Häuser angeschaut und haben das über einen Makler gemacht. Wir haben aber letztlich die Kaufverhandlungen mit dem deutschen Konsulat gemacht, weil wir absolut sichergehen wollten."

    Mit dem Hauskauf im türkischen Bodrum erfüllten sie sich einen lang gehegten Wunsch, ihren Lebensabend in wärmeren Gefilden zu verbringen. Doch auch Michelle und Helmut Schmitz machten dabei Erfahrungen, dass es ihnen mitunter eiskalt den Rücken herunter lief.

    "Man kauft einen Gegenstand, sei es ein Haus oder ein Motorrad bei einem Notar und dann stellt man fest, wenn man das ummelden will, das Motorrad, dass der Vorbesitzer dem Staat in diesem Falle Geld schuldet. Also kann ich das Motorrad niemals auf meinen Namen anmelden, und nach einem Monat müsste es rechtmäßig aus dem Verkehr gezogen werden. Dasselbe kann dann auch mit einem Haus passieren. Man lebt ja nun mal im Ausland und man weiß nicht, wer mit wem verwandt ist und wer wen schmiert und ob das alles seine Richtigkeit hat."

    Mitunter wurden ihnen auch Neubauten angeboten, die von den Baubehörden gar nicht genehmigt worden waren. Kein Einzelfall. Geschädigte, die solche Häuser erworben haben, müssen sich dann nicht nur mit den Behörden herumschlagen. Sie sitzen auch ohne Strom, ohne Wasseranschluss und sogar ohne Zufahrtsweg in ihren nicht genehmigten also illegalen vier Wänden. Michelle und Helmut Schmitz zogen deshalb einen Fachfrau zurate, die sie zwar rund 2000 Euro mehr kostete, dafür aber ihr Traumhaus garantiert auf einem sicheren Fundament ruht.

    "Das ist eine Honorarkonsularin, die das macht, die ist auch Anwältin. Man muss es dann zwar zweimal bezahlen, einmal über den Makler und dann bei ihr. Aber lieber 2000 Euro zu viel bezahlt, als wenn nachher – was man ja oft hört – viele Leute etwas gekauft haben, was sie gar nicht besitzen."