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Moderne Technik und Datenschutz

Mit dem Protest gegen die Volkszählung 1987 trat der Schutz persönlicher Daten in das öffentliche Bewusstsein. Dabei war die Überwachung vor 20 Jahren noch vergleichsweise harmlos. Inzwischen durchleuchtet der Staat den Bürger umfassend, doch regt sich nur wenig Widerstand.

Von Mirko Smiljanic | 22.05.2007
    Berlin-Kreuzberg, 1. Mai 1987: Ein paar hundert Autonome nutzen den Tag der Arbeit für Proteste gegen alles und jeden. gegen Vermieter und polizeiliche Willkür, gegen Ausbeutung und schlechte Gesundheitsversorgung. Vor allem aber protestieren sie gegen die für den 25. Mai geplante Volkszählung.

    Ursprünglich sollte die Allgemeine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung, so der offizielle Titel, schon 1983 durchführt werden.

    "Wie viele Personen wohnen in ihrem Haushalt? Welcher Religion gehören Sie an? Wann sind Sie geboren? Welchen Schulabschluss haben Sie?"

    Doch das Vorhaben stand unter keinem guten Stern: Über die damalige Bundesrepublik brach eine Welle des Protestes herein, deren Heftigkeit kaum jemand vorhergesehen hatte: Boykottaufrufe waren an der Tagesordnung, viele wollten die Fragen falsch beantworten, andere überlegten gar ihre Wohnungstür zuzumauern, um dem Zähler den Zutritt zu verwehren. Dabei hatten Deutschlands Statistiker durchaus Seriöses im Sinn: Sie wollten den Politikern in Bund, Ländern und Gemeinden aktuelles Datenmaterial liefern.

    "Eine Volkszählung ist im Augenblick so notwendig wie zu keiner Zeit zuvor, die statistischen Ergebnisse über die Strukturdaten der Bevölkerung, die Arbeitsstätten, der Wohnungen, Erwerbstätigkeit sind mit so vielen Risiken behaftet, dass sich ein Leitsatz eines Statistischen Amtes kaum noch traut, sie zu veröffentlichen","

    sagte der damalige Präsident des Statistischen Bundesamtes, Franz Koppenstedt. Doch das Volk beziehungsweise ein lautstarker Teil von ihm wollte sich nicht zählen lassen. Die Angst vor dem gläsernen Bürger führte zu einer breiten Ablehnung, wobei die Kritik quer durch alle politischen Lager und sozialen Schichten ging. Als schließlich zwei Hamburger Rechtsanwältinnen Klage gegen den Zensus erhoben, stoppte das Bundesverfassungsgericht die Aktion per einstweiliger Verfügung und legte im Dezember 1983 in seinem Urteil zur Informationellen Selbstbestimmung die Bedingungen zukünftiger Volkszählungen fest.

    ""Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung eine Feststellung getroffen, die mir die allerwichtigste erscheint: Es hat gesagt, dass statistische Erhebungen nur dann einen Sinn haben, wenn sie auf dem Vertrauen der Bürger beruhen, also auf der Bereitschaft der Bürger zusammenzuarbeiten."

    Diese Bereitschaft, so der damalige hessische Datenschutzbeauftragte Spiro Simitis, sei aber nicht vorhanden. Viele hätten Angst, der Staat wolle sie aushorchen, um die Informationen gegen sie zu verwenden.

    (...)

    Noch, denn in den 90er Jahren setzte eine technische Entwicklung ein, die den überwachten Bürger in einer Perfektion möglich machte, wie ihn Volkszählungsgegner kaum für möglich gehalten hätten. (...)

    Drei Beispiele: Strom- und Wasserversorger können im Internet minutiös ablesen, wer gerade zur Toilette geht oder den Herd anstellt. Polizei und Geheimdienste werten auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten aus. Außerdem weiß der Staat demnächst per Fotofahndung, wer sich wo aufhält.

    Mainz Hauptbahnhof, Mitte Januar 2007, 11.30 Uhr, ein geschäftiger Vormittag: 78 Fernzüge fahren Mainz täglich an, 440 Züge im Nahverkehr, 55.000 Reisende kommen oder gehen. Kein großer Bahnhof, aber auch kein kleiner.

    Das Bundeskriminalamt testete im Rahmen des Feldversuchs Foto-Fahndung mit 200 Freiwilligen ein neues Überwachungssystem. Mehr Männer als Frauen nehmen an dem Versuch teil, eher Jüngere als Ältere, fast alle sind Pendler, die möglichst täglich die Rolltreppe vom Bahnsteig Richtung Ausgang nehmen und dabei von sieben gut sichtbaren Videokameras gefilmt werden.

    "Das ist für die Gesichtserkennung ein vollautomatisches Videoüberwachungssystem, um quasi jeden per Gesichtserkennung zu erkennen, um quasi zu kontrollieren","

    sagt dieser Mainzer Bürger.

    ""Wir befinden uns jetzt im Grunde genommen am Beginn des überwachten Bereiches der Rolltreppe, und direkt am Beginn der Rolltreppe ist auch entsprechend ein Empfänger installiert, die Versuchspersonen sind mit Transpondern ausgestattet, die sehen so aus","

    erläutert Andrew Pretzel, Leiter des Projektes Foto-Fahndung im Bundeskriminalamt, und hält einen in blauem Kunststoff eingeschweißten Funkchip in die Höhe.

    ""Dieses Transpondersignal wird hier von der Antenne aufgefangen, es ist eine Nummer, die übertragen wird, Datum, Uhrzeit, mehr nicht. Dann sind die Leute auf der Rolltreppe, unten hängt dann ein weiterer Empfänger, so wie er auch hier zu sehen ist. Die Zeit auf der Rolltreppe ist normalerweise so 20 Sekunden, dann habe ich unten wieder die gleiche Nummer, die übertragen wird, und dann kann ich sehen, in dieser Zeit hätte eine bestimmte Person 007 auf der Rolltreppe sein müssen und hätte müssen vom Gesichtserkennungssystem erkannt werden, und so habe ich einfach ein sicheres Referenzsystem, um die Güte der Gesichtserkennung im Nachhinein beurteilen zu können."

    Im Kern geht es um die Frage, ob sich mit der biometrischen Gesichtserkennung Personen aus Menschenströmen herausfiltern lassen, ohne dass es zu Verwechslungen mit Unbeteiligten kommt. Sie lassen sich herausfiltern, so viel steht heute schon fest. Nicht immer perfekt, wie Fachleute meinen, doch das sei nur eine Frage der Zeit.

    Würde diese Technik flächendeckend eingesetzt, wäre Deutschland ein Überwachungsstaat par excellence: Der Staat wüsste jederzeit, wer sich wo aufhält. Ein Aufschrei des Protestes? Fehlanzeige! Der Staat kann mit Zustimmung rechnen.

    "Einerseits ist es ja so, dass wir ohnehin Videokameras in der Stadt haben. Zweitens, wenn man bedenkt, dass dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist, um Terroristen zu erkennen, würde ich auf diesen kleinen Teil der Persönlichkeitsrechte schon etwas verzichten wollen."

    Und Hartmuth von Maltzahn von der Bochumer Firma L-1 Identity Solutions, sie entwickelt solche Face Finder beziehungsweise Gesichtsfinder, fügt hinzu.

    "Da kann man nur hoffen, dass es so nicht benutzt wird. Bei Google Earth, da sehen Sie heute meine Büsche im Garten stehen, und ob die blühen oder nicht, das ist die öffentlich zugängliche Version eines Satellitenbildes, jetzt können Sie Ihrer Fantasie freien Lauf lassen, was die Systeme können, für die wir keinen Zutritt und keinen Zugriff haben."

    Solche Szenarien muss man aber gar nicht bemühen, um die Problematik zu verstehen. Am 10. Mai 2007 verabschiedete die Große Koalition einen Kompromiss beim Passgesetz. Es ging um die Frage, ob zukünftig Pass- und Ausweisfotos online mit Datenbanken abgeglichen werden dürfen. Dazu Peter Schaar:

    "Es gibt natürlich einen technologischen Zusammenhang, auch im Hinblick auf die Biometrie, denn biometrische Gesichtserkennung wird ja beim Pass schon jetzt eingesetzt und soll auch beim Personalausweis zum Einsatz kommen, auch bei der Videotechnik geht es genau um diese Kombination, und ich sehe natürlich da einen Zusammenhang, wobei sich natürlich die Frage stellt, ob die Daten, die dann für den Pass oder für den Personalausweis erhoben werden in Zukunft, dann auch für solche Anwendungen verwendet werden? Dabei wird auch vorgesehen, dass ein Onlineabruf von Lichtbildern aus Personal- und Passausweisregistern in Zukunft zulässig sein soll. Bisher gab es so etwas nicht, das lässt einen als Datenschützer natürlich aufhorchen."

    Beispiel zwei für die Überwachung der Privatsphäre: Eine Frage der Volkszählung vom Mai 1987 lautete: "Haben sie eine eigene Küche?"

    "Bei den Wohnungen wird immer wieder gefragt, weshalb braucht Ihr Statistiker überhaupt zu wissen, ob wir eine Küche haben? Das ist eine ganz banale Frage, da stimme ich Ihnen zu, weisen Sie sie darauf hin, wir müssen wissen, ob Küche oder Wohnküche vorhanden ist, damit wir feststellen können, liegt überhaupt eine Wohnung vor oder liegt keine Wohnung vor? Eine Wohnung die keine Küche hat, ist keine Wohnung","

    erläutert im Januar 1987 dieser Meldamtsleiter seinen Zählern. Heute muss niemand mehr wissen, ob jemand eine Küche hat, er schaut einfach im Internet nach. Es offenbart alles: Ob Herd oder Waschmaschine, alles zeigt sich dort, sogar Duschgewohnheiten und die bevorzugte Zeit der Toilettengänge, vorausgesetzt die Verbrauchsmessung erfolgt automatisch über das Internet. Eine Tatsache, die Peter Schaar schon vor zwei Jahren in Staunen versetzt hat.

    ""Das sind alles keine Zukunftsvisionen, sondern das ist Realität. Ich habe mich davon überzeugt, bei großen Wohnanlagen, wo elektronische Verbrauchsmessungen schon gang und gäbe sind, wo praktisch jeder Wasserzähler elektronisch ablesbar ist, wo ich bei einer Vorführung einer großen Wohnungsbaugesellschaft war und dann feststellen konnte, dass das, was die da vorführten, ein realer Häuserblock war. Und dann sagte mir einer von diesen Herrschaften, dem nicht ganz klar war, dass ich Datenschützer bin: Sehen Sie, in dieser Wohnung wird jetzt gerade das Klo benutzt."

    Das klappt übrigens beim Strom genauso gut. So wunderten sich die Bewohner einer Reihenhausanlage in Baden-Württemberg, als sie über Wochen hinweg Werbeproben eines Herstellers von Mikrowellen-Fertiggerichten bekamen. Des Rätsels Lösung: Die Reihenhäuser waren mit intelligenten Stromzählern ausgestattet, die den Verbrauch via Internet an die Elektrizitätsgesellschaft übermitteln.

    Der Hausverwalter hatte Zugang zur Webseite für die Strom-Fernwartung und konnte zudem auf eine Datenbank der Stromerzeuger zugreifen, in der die Profile elektrischer Haushaltsgeräte gespeichert waren. Aus den Veränderungen im Stromverbrauch errechnet eine Analysesoftware, welche Geräte zu welcher Zeit und zu welchem Zweck in den einzelnen Wohnungen gerade betrieben werden.

    Beispiel drei für die Überwachung der Privatsphäre: Was wäre, wenn die Deutsche Post AG geöffnete Briefe ausliefert? Ein Aufschrei der Entrüstung wäre die Folge! Und wie sieht es bei E-Mails aus?

    "Ja, eine E-Mail hat sehr viel Ähnlichkeit mit der klassischen Postkarte, die E-Mail verlässt irgendwann meinen Computer, wo ich sie abgeschickt habe, wandert dann durchs Netz, kann dort von jedem Briefträger, im Internet heißen die Briefträger Router, gelesen werden und landet dann irgendwann beim Empfänger","

    sagt Professor Klaus Birkenbihl, Repräsentant des World Wide Web für Deutschland und Österreich. Wirklich lesen kann natürlich niemand die Flut selten interessanter und fast immer banaler Mails. Das erledigen Analyseprogramme, die mit speziellen Suchbegriffen gespickt, die Textflut scannen. Interessant sind auch die Header-Informationen, in der für jede Mail nach einem einheitlichen System Absender und Empfänger stehen, also die IP-Adressen, die Postanschriften der Rechner. Weil E-Mails häufig in kleine Pakete zerlegt werden, kopiert sich aber jede Einzelstation Absender und Empfänger.

    Vielleicht ist das Internet einfach noch zu jung und seine Nutzer entsprechend unerfahren, vielleicht kann das menschliche Hirn globale Kommunikationsprozesse in so hoher Geschwindigkeit nicht verarbeiten, vielleicht werden virenverseuchte Mails aber auch einfach aus schlichter Neugier geöffnet - mit fatalen Folgen natürlich. Möglich auch, dass die Idee einer Informationellen Selbstbestimmung kaum jemand ernst nimmt. Fast alle gehen mittlerweile davon aus, dass Staat und Wirtschaft fast alles über den Einzelnen wissen. Big brother is watching you, na und? Die Kontrolle aller Schritte im Internet ist erstaunlich ausgebaut.

    ""Wenn Sie bei einer Suchmaschine eine Anfrage starten, verraten Sie, was Sie interessiert, Sie verraten, was von den Sachen, die gefunden wurden, von Ihnen tatsächlich aufgerufen wurden, sie verraten das aber nicht nur bei der Suchmaschine, sondern auch bei dem Anzeigenprovider, der diese Suchmaschine bezahlt. Der kriegt nämlich Ihre Anfrage von der Suchmaschine auch noch geschickt, damit er Ihnen die richtigen Anzeigen zu Ihrer Anfrage schicken kann."

    Ein weiteres Problem ist die Vorratsspeicherung von Telefonverbindungen und besuchten Internetseiten. Sechs Monate sind EU-weit möglich. Viel zu lange, kritisierten Juristen in der vergangenen Woche auf dem 58. Deutschen Anwaltstag in Mannheim, die am Horizont den Überwachungsstaat heraufziehen sehen.

    Sie sehen nicht nur fundamentale Freiheiten gefährdet, manche Datenschützer fürchten gar um die Grundsubstanz des demokratischen Gemeinwesens.

    "Es ist ein Punkt eingetreten, wo ich merke, dass es den Leuten zu viel wird, wo die Leute Angst kriegen vor der ganzen Beobachtung und Kontrolle, vor dem Herstellen absoluter Transparenz. Es ist ein Punkt erreich, das Bundesverfassungsgericht hat ja, als es vom Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gesprochen hat, hat ja gesagt, wenn jemand sich ständig beobachtet fühlt, wird er von seinen Freiheiten keinen Gebrauch mehr machen. In diesem Bereich ist vom Schutz privater Lebensgestaltung nichts mehr übrig. Da stehen wir sozusagen nicht mal mehr in den Unterhosen vor dem Staat da","

    sagt Ulrich Goll vom baden-württembergischen Justizministerium.

    Es ist erstaunlich: 1987 waren die Fragen der Volkszählung und die tatsächliche Überwachung vergleichsweise harmlos, der Protest dafür umso heftiger. Heute, wo der Staat den Bürger wirklich durchleuchtet, regt sich nur wenig Widerstand. Peter Schaar sieht die Gründe dafür in einer schleichenden Entwicklung.

    ""Wir haben eine Vielzahl von parallelen Ereignissen, wir haben Gesetzesinitiativen, technologische Erneuerungen, die sich gegenseitig ergänzen, die bestimmte Entwicklungen beschleunigen, die bestimmte Entwicklungen perfektionieren, das ist eine völlig andere Situation als damals. Einer solchen eher vernetzten Entwicklung kann man nicht mit einer Aktion, einer politischen Aktion Widerstand leisten, da muss man sich schon mehr mit den zu Grunde liegenden Tendenzen und Rahmenbedingungen beschäftigen, und das machen wir als Datenschützer."

    Bei vielen macht sich Resignation breit angesichts der geballten Überwachungstechnik. Sollen sie mich überwachen, ich habe nichts zu verbergen! "Falsch", sagt Peter Schaar, "letztlich hat jeder etwas zu verbergen!"

    "Dieser Spruch, jeder kann alles wissen über mich, ist so dumm wie alt. Natürlich hat jeder etwas zu verbergen, dabei sind unterschiedliche Dinge, und wenn man dann mal den Leuten etwas auf den Zahn fühlt, kommt dann schnell ein Punkt, wo Sie sagen, aber das hab ich so nicht gemeint, das kann die Steuer sein, das kann die Gesundheit sein, das können bestimmte sexuelle Vorlieben sein, was weiß ich, also es gibt immer einen bestimmten Bereich, wo man an diese Grenze stößt."

    Die Proteste der 80er Jahre sind verhallt, wiederholen werden sie sich kaum. Auch 2010 und 2011 nicht, wenn sich Deutschland an einem EU-weiten Zensus beteiligt. Vielleicht liegt es auch an der Erkenntnis, dass der Staat ohnehin fast alles weiß, Volkszählungen sind fast unerheblich.

    Zu dem Beitrag erreichte uns folgende Gegendarstellung:

    "Deutschlandfunk ist gesetzlich zur Veröffentlichung der nachfolgenden Gegendarstellung verpflichtet. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht unabhängig von dem Wahrheitsgehalt der Gegendarstellung.

    G E G E N D A R S T E L L U N G

    Unter www.dradio.de wird der Text eines im Deutschlandfunk vom 22.5.2007 um 18:40 Uhr unter dem Titel "Der schmale Grat zum Überwachungsstaat" gesendeten Beitrages von Mirko Smiljanic verbreitet, in dem u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte Dr. Peter Schaar zu den Protesten gegen die Volkszählung im Jahre 1987 erklärt hat:

    "Es gab Überwachungsfantasien staatlicher Stellen, ich erinnere mich gut an ein Interview, das der damalige Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, mit Sebastian Cobler geführt hat, wo er sein sozialkybernetisches Überwachungsmodell für die Lösung aller Probleme angesehen hat. Jeder sollte in seinem ganz normalen Verhalten überwacht werden, und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob er sich einer Straftat schuldig gemacht hat oder ob schon von ihm konkrete Gefahren ausgehen. Und die Vorstellung war, daß man aus dieser quasi totalen Überwachung die Verdächtigen vorab schon aussondern kann."

    Hierzu stelle ich fest:

    Die behauptete Aussagen habe ich nie gemacht. Ich habe weder ein "sozialkybernetisches Überwachungssystem" entworfen, mit dem jeder in seinem ganz normalen Verhalten überwacht werden sollte, unabhängig von der Frage, ob er sich strafbar gemacht hat oder ob schon von ihm konkrete Gefahren ausgehen, noch war es meine Vorstellung, aus dieser quasi totalen Überwachung Verdächtige vorab schon auszusondern.

    München, den 2. Juni 2007
    Dr. Horst Herold

    Richtigstellung

    Der Deutschlandfunk hat am 22. Mai 2007 um 18:40 Uhr unter dem Titel ‚Der schmale Grat zum Überwachungsstaat’ einen Beitrag gesendet, in dem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zitiert wurde. Peter Schaar erklärte, er erinnere sich gut an ein Interview, das der damalige Präsident des Bundeskriminalamtes Horst Herold mit Sebastian Cobler geführt habe. Horst Herold habe sein sozialkybernetisches Überwachungsmodell für die Lösung aller Probleme angesehen. Jeder sollte in seinem ganz normalen Verhalten überwacht werden, und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob er sich einer Straftat schuldig gemacht habe oder ob schon von ihm konkrete Gefahren ausgingen. Die Vorstellung sei gewesen, dass man aus dieser quasi totalen Überwachung die Verdächtigen vorab aussondern kann.

    Herr Dr. Herold hat sich nicht in der behaupteten Weise geäußert.

    Die Redaktion
    Mirko Smiljanic
    Peter Schaar
    Volkszählung 1987
    Volkszählung 1987. (AP Archiv)
    Toilettenpapierhalter
    Toilettenpapierhalter. (Stock.XCHNG / Nick Leong)