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Mögliche Rentenzahlungen für Doping-Geschädigte

Seit über einem Jahr versuchen die staatlich anerkannten Doping-Geschädigten, einen Runden Tisch mit Vertretern von Bundesinnenministerium, Justizministerium und Deutschem Olympischen Sportbund zu arrangieren. Bisher vergeblich.

Von Thomas Purschke | 09.12.2010
    Immerhin hat jetzt das seit Monaten avisierte Gespräch zwischen der DOSB-Führung und Bundesjustiz-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger gegeben. Thema waren dabei auch mögliche Rentenzahlungen für Dopingopfer.
    Dem Gespräch zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund mit Generaldirektor Michael Vesper an der Spitze und, auf der anderen Seite, Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger waren zahlreiche Termin-Verschiebungen vorausgegangen. Der Briefwechsel der Dopingopfer dazu mit DOSB-Justitiar Holger Niese hat inzwischen beachtliche Ausmaße angenommen. "Wir möchten in diesem Jahr zu konkreten Ergebnissen kommen", hatte es in einem Schreiben der Ex-Athleten geheißen, "denn die Situation der Geschädigten verändert sich radikal zum Schlechteren." Es gebe "dringenden Handlungsbedarf." Zuletzt war in diesem Jahr Dopingopfer Birgit Uibel, eine Hürdenläuferin aus Cotttbus, im Alter von 48 verstorben.

    In der Unterredung mit der Justizministerin, zu der eine Abordnung der Geschädigten nicht geladen war, wurden nach DOSB-Darstellung auch die DDR-Dopingopfer-Problematik und mögliche Rentenzahlungen für Schwerstgeschädigte besprochen. DOSB-Justitiar Niese sagte dem Deutschlandfunk auf Anfrage, die Option von monatlichen Rentenzahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz durch das Bundesjustizministerium werde geprüft. Eine Rente sei aber erst ab 50 Prozent Körperschaden möglich, was bedeuten würde, dass eine erhebliche Anzahl von Geschädigten, die zum Beispiel derzeit einen attestierten Körperschaden von unter 50 Prozent haben, keine Rente bekommen würden.
    Die Berliner Hochschulprofessorin Ines Geipel, eine frühere Weltklasse-Sprinterin und selbst Doping-Geschädigte, kritisierte die angedachte Regelung als nicht ausreichend, psychische Schäden bisher kaum berücksichtigt worden. Der Dopingopfer-Hilfeverein bestehe, so Geipel, auf der früheren Forderung nach einem Runden Tisch gemeinsam mit Bundesinnen- und Bundesjustiz-Ministerium, Bundestags-Sportausschuss und DOSB, um die komplexe Schadensbilanz detailliert erläutern zu können. Dies sei aber bisher von Politik und Deutschem Olympischen Sportbund regelmäßig verschleppt worden.