
Pflichtverteidigerin Dudkina hatte das Revisionsverfahren vor Gericht mit Verfahrensfehlern begründet. Das lehnte das Gericht nun ab. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.
Ein Moskauer Gericht hatte im April in Abwesenheits Tillys geurteilt, dass sich der 62-Jährige mit seinen Darstellungen im Düsseldorfer Rosenmontagszug der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht habe. Tilly hatte Kremlchef Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine immer wieder satirisch angeprangert.
Die Bundesregierung kritisierte den Richterspruch als "absurdes Schauspiel" und bekannte sich gleichzeitig zur Freiheit der Kunst. Eine Auslieferung nach Russland muss Tilly nicht befürchten.
Diese Nachricht wurde am 09.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
