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Mutterschutzgesetz
Auch Schülerinnen und Studentinnen sollen profitieren

Der bisherige gesetzliche Regelung des Mutterschutzes stammt noch aus der Nachkriegszeit. Damals wurden weder Studentinnen, Schülerinnen noch Praktikantinnen darin berücksichtigt. Das soll sich jetzt ändern. Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung verabschiedet, die auch diese Mütter mit einschließt und ihnen die Wahl lässt.

Von Katharina Hamberger | 04.05.2016
    Ein Baby wird gestillt
    Auch Studierenden-Vertreterinnen begrüßen die geplante Novellierung. (picture alliance / dpa / Heiko Wolfraum)
    64 Jahre alt ist das Mutterschutzgesetz in seiner aktuellen Form schon. Dementsprechend ist es auch gestaltet. Zum Beispiel war es offenbar 1952 noch unvorstellbar, dass auch Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen schon Mütter sein können – sie werden im Mutterschutzgesetz überhaupt nicht berücksichtigt. Das soll sich nun ändern.
    An aktuelle Bedürfnisse angepasst
    Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, in dem nun auch junge Mütter, die noch in der Ausbildung sind, berücksichtigt werden. Die bisherigen Regelungen wurden aber nicht einfach eins zu eins aus dem alten Gesetz übernommen und auf Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen angewandt, sondern wurden auch noch für alle flexibilisiert – um sie an die Bedürfnisse anzupassen, die Mütter heute haben. Das heißt im Allgemeinen, wer sich fit fühlt und arbeiten möchte, soll das auch in Zukunft dürfen. Für Studentinnen heißt das konkret, sie sollen nicht verpflichtet werden, sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach zu Hause zu bleiben, sondern sie sollen sich aussuchen dürfen, ob sie nicht trotzdem in die Uni gehen wollen, zum Beispiel zu wichtigen Prüfungen.
    "Wenn sie aber selber sagen, vier Wochen nach der Geburt, ich will jetzt aber mitschreiben diese Klausur, weil ich nicht auf das nächste Jahr warten will. Dann hat natürlich die Studentin die Möglichkeit, aber sie bekommt eben auch den Mutterschutz", erklärt Familienministerin Manuela Schwesig, SPD, ihren Gesetzentwurf.
    Keine Änderung beim Mutterschaftsgeld
    Grundsätzlich sollen für Studentinnen und Schülerinnen auch dieselben Schutzregelungen für die Schwangerschaft gelten, wie für alle anderen auch. Also zum Beispiel wenn es darum geht, am Sonn- und Feiertagen in die Uni zu gehen. Das dürfen sie nur, wenn sie das auch wollen und es für das Studium erforderlich ist. Keine Änderungen soll es beim Mutterschaftsgeld geben. Dass Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen nun auch berücksichtigt werden ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Familien- und Bildungsministerium. Bildungsministerin Johanna Wanka, CDU sah zunächst nicht die Notwendigkeit, auch die jungen Mütter, die noch an der Uni sind, miteinzubeziehen. Dazu gebe es bereits ausreichende Regelungen der Universitäten selbst. Familienministerin Schwesig war anderer Meinung:
    "Meine Auffassung war dazu, dass der Mutterschutz für alle gleich gelten muss, es geht hier um den Schutz der Mutter, aber auch des ungeborenen Lebens."
    Der Bundestag muss noch zustimmen
    Am Ende hat sie sich durchgesetzt. Auch Studierenden-Vertreterinnen begrüßen die geplante Novellierung, die nun noch vom Bundestag beschlossen werden muss.
    "Der Alltag von Schülerinnen und Studentinnen ist nicht zu unterschätzen vom Zeitaufwand her vergleichbar mit dem von erwerbstätigen Personen. Und sicher ist es begrüßenswert, dass auch landesweit oder hochschulweit auch weitere ergänzende Regelungen gefunden werden, aber, wenn es keine zentrale Regelung gibt, führt das zu enormen Unsicherheiten bei den betroffenen Personen, deswegen finden wir es sehr wichtig, eine zentrale Regelungen zu finden, sodass man sich auf die Sicherheiten verlassen kann", sagt Ronja Hesse.
    Sie ist Mitglied im Ausschuss für Frauen- und Geschlechterpolitik beim freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften, fzs. Darüber hinaus fände sie es auch noch hilfreich, wenn es weitere Angebote geben würde, die vor allem auf die oft schwierige finanzielle Situation von Studentinnen, die Mutter werden oder geworden sind, eingehen. Aber die geplanten Mutterschutzregelungen sind schon ein wichtiger Schritt, findet Hesse.