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Nach 40 Jahren
Auch Schweiz lockert Blutspendeverbot für Homosexuelle

Schwule Männer dürfen kein Blut spenden – aus Sorge vor Krankheitsübertragung. So ist es in Deutschland geregelt. Ähnlich wie einige wenige andere europäische Länder geht nun auch die Schweiz einen kleinen Schritt auf dem Weg zur Aufhebung des Verbots: Homosexuelle Männer dürfen ab Juli Blut spenden - wenn eine Voraussetzung erfüllt ist.

31.01.2017
    Ein Mann spendet am 07.09.2015 Blut in der Blutbank der Universitätsklinik Leipzig (Sachsen).
    Nach einigen anderen europäischen Ländern erlaubt nun auch die Schweiz homo- und bisexuellen Männern, Blut zu spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit Männern hatten. (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Homosexuelle und bisexuelle Männer dürfen ab 1. Juli 2017 in der Schweiz Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit anderen Männern gehabt haben. Laut einer Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde Swissmedic trägt diese Karenzzeit dazu bei, das Risiko einer Krankheitsübertragung weiter sehr gering zu halten. Die Schweiz setzt bei dieser Regelung auf die Ehrlichkeit des Spenders: Jeder solle den verpflichtenden Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten, in dem vor der Blutspende auch nach der sexuellen Aktivität der vergangenen Monate gefragt wird.
    Ins Rollen gebracht hatte die neue Regelung im Juli vergangenen Jahres die Organisation Blutspende SRK Schweiz, ein Ableger des Roten Kreuzes. "Wirklich optimal scheint diese Lösung nicht, da vermutlich nicht viele schwule Männer davon profitieren können", kommentiert die Organisation die Pflicht zur zwölfmonatigen Sex-Abstinenz. Sie sei vielmehr ein erster Schritt "weg von einer Regelung, die viele zu Recht als diskriminierend betrachteten", heißt es von Organisationsdirektor Rudolf Schwabe.
    Aufsichtsbehörde schließt Gefahr für Empfänger von Transfusionen aus
    In einem zweiten Schritt müsse das konkrete, persönliche Risikoverhalten ausschlaggebend sein und nicht mehr die sexuelle Neigung. Bis es so weit ist, muss Blutspende SRK Schweiz nun bestimmte Auflagen erfüllen. Unter anderem soll die Organisation die Auswirkungen der neuen Spenderkriterien jährlich in einem Bericht beurteilen. Die Aufsichtsbehörde Swissmedic stellte jedoch klar, dass die neuen Kriterien nicht zu einem erhöhten Risiko für Empfänger von Bluttransfusionen führten.
    Die Schweiz hatte den Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende 1977 beschlossen. Die Entdeckung des HI-Virus in den frühen 1980er Jahren trug zur Beibehaltung des Verbotes bei. Andere europäische Länder wie Frankreich oder Großbritannien entschlossen sich zu ähnlichen Schritten. Swissmedic betont in seiner Stellungnahme, homosexuelle Männer seien immer noch überproportional durch das HI-Virus gefährdet. Etwa die Hälfte aller HIV-Neuinfektionen in der Schweiz geht demnach auf Männer mit gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten zurück.
    Blutspendeverbot auch für Homosexuelle in Deutschland
    Auch in Deutschland gilt ein komplettes Verbot seit Einführung des Transfusionsgesetzes 1998, über das der Lesben- und Schwulenverband ausführlich informiert. Entscheidend ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende. In den "Erläuterungen zum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)" aus dem Jahr 2010, zu finden auf der Homepage der Bundesärztekammer, heißt es:
    "Personen, deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen. Fußnote: z. B. homo- und bisexuelle Männer, Drogenabhängige, männliche und weibliche Prostituierte, Häftlinge"
    Bundesgesundheitsminister Gröhe denkt über Lockerung nach
    Im Jahr 2012 hatte eine Arbeitsgruppe einen Bericht vorgelegt, laut dem ein Dauerausschluss dieser Risikogruppen auch in eine zeitlich befristete Rückstellung - abhängig vom letzten Zeitpunkt des Risikoverhaltens - umgewandelt werden könnte. Mitte des vergangenen Jahres hatte sich auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) offen gezeigt für Karenzfristen, wie sie neben der Schweiz unter anderem Frankreich, Spanien und Finnland eingeführt haben. Es müsse überprüft werden, ob neuere Testverfahren für Blutproben und eine bessere Einschätzung von Ansteckungsgefahren einen befristeten Spenderausschluss als Schutzmaßnahme ausreichend erscheinen lassen.
    Mit dem Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer hat sich auch schon der Europäische Gerichtshof beschäftigt. Im April 2015 hatte er geurteilt, ein solcher Ausschluss könne rechtens sein - jedoch nur dann, wenn ein hohes Übertragungsrisiko bestehe.
    (tj/tzi)