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Nach Produktionsstopp
VW und Zulieferer einigen sich

Im Lieferstreit zwischen dem Autokonzern Volkswagen und zwei wichtigen Zulieferern gibt es nach VW-Angaben eine Einigung. Die Lieferanten wollen kurzfristig wieder damit anfangen, Volkswagen zu beliefern, teilte ein VW-Sprecher mit.

23.08.2016
    Logo des deutschen Fahrzeugherstellers Volkswagen
    Volkswagen kann wieder produzieren. Das Unternehmen hat sich mit seinen Zulieferern geeinigt. (imago / Horst Galuschka)
    "Die betroffenen Standorte bereiten demgemäß schrittweise die Wiederaufnahme der Produktion vor", sagte der Sprecher. Wie die Einigung aussieht, sagte er nicht; über die Inhalte sei Stillschweigen vereinbart worden.
    Die Gespräche hatten gestern Mittag begonnen. Die beiden Lieferanten Car Trim und ES Automobilguss, die beide zur Unternehmensgruppe Prevent gehören, hatten die Lieferung von Bezügen für Autositze und Getriebegehäuse an Volkswagen eingestellt. Hintergrund ist ein Streit wegen eines von VW gekündigten Auftrags. Bei Europas größtem Autohersteller stehen deswegen viele Bänder still. Etwa 28.000 Mitarbeiter sind betroffen.
    Streit in der Politik um Kurzarbeit
    In sechs Werken war bereits Kurzarbeit vorbereitet worden. Darüber, ob dies ein geeignetes Mittel gewesen wäre, herrscht allerdings in der Politik Uneinigkeit. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Bernd Westphal, hatte vor der Einigung noch im DLF gesagt, er halte es für korrekt, wenn im VW-Streit Kurzarbeitergeld gezahlt würde, da Arbeitnehmer am wenigsten für das Problem könnten.
    Anders sieht man das Thema Kurzarbeit in der Union. Bundestags-Fraktionsvize Michael Fuchs sagte: "Es kann nicht sein, dass ein Großkonzern in einer solchen Situation Kurzarbeitergeld beantragt und sich damit offensichtlich gute Chancen ausrechnet." Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Karl Schiewerling, mahnte, dass Kurzarbeitergeld nicht als Finanzierungsinstrument bei wirtschaftlichen Machtspielen zwischen Unternehmen missbraucht werden dürfe.
    Das Kurzarbeitergeld wird aus einem Topf bezahlt, in den Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen.
    (stfr/vic/tgs)