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Nachhaltige Investments
Erstmals verbindliche Definition für grüne Geldanlagen

Lange haben die EU-Staaten darüber gestritten, was unter einer nachhaltigen Anlagestrategie zu verstehen ist: Darf etwa Atomkraft ins Portfolio? Nun ist darüber eine Einigung erzielt worden. Für die EU ist das eine wichtige Basis, um bis 2050 klimaneutral zu werden.

Von Peter Kapern | 17.12.2019
Reihe von pinkfarbenen Sparschweinen mit einem großen grünen Sparschwein in der Mitte
Bisher galt es bei grünen Geldanlagen ganz genau hinzusehen. Das könnte bald einfacher werden. (imago/Ikon Images)
Sven Giegold, der Finanzexperte der Grünen im Europaparlament, klingt rundum zufrieden:
"Diese Einigung bringt den Durchbruch für nachhaltige Finanzprodukte in Europa."
Und Valdis Dombrowskis, der zuständige EU-Kommissar, ein Mann mit dem Temperament einer Tiefkühltruhe, geriet sogar ins Schwärmen. "Wir haben Geschichte gemacht", jubelte er nach der Einigung der Unterhändler. Die hatten sich nach langen Gesprächen auf Regeln für die sogenannte Taxonomie geeinigt, mit der festgelegt werden soll, was ein nachhaltiges, grünes Finanzprodukt ist. Markus Ferber, Finanzexperte der CSU im Straßburger Parlament:
"Es gibt eine große Nachfrage auf dem Markt für nachhaltige Finanzpapiere. Und wir wollen nicht, dass jedes Bankhaus, jeder Emittent, seine eigene Definition macht. Deswegen macht es Sinn, eine europäische, klare Definition für nachhaltige Finanzprodukte zu erstellen."
Streitpunkte: Gaskraftwerke und Atomenergie
Der Streit darum, welche Kriterien ein grünes Finanzprodukt erfüllen muss, hatte sich über lange Zeit festgefressen. An einem Punkt, der derzeit immer wieder die Kompromisssuche auf EU-Ebene erschwert: Es geht um die Frage, welche Form von Energieproduktion als "grün" gelten darf. Die Kohleverstromung nicht – das ist mittlerweile Common Sense. Aber um Gaskraftwerke und Atomenergie wird immer wieder gestritten. Etwa, wenn die EU-Staaten festlegen wollen, welche Energieformen ihre gemeinsame Förderbank, die EIB, künftig noch finanzieren soll. Oder, wenn die Regierungschefs wie beim Gipfel der vergangenen Woche darüber streiten, ob die Atomkraft als nachhaltige Energiequelle auf dem Weg zur Klimaneutralität gelten kann.
Besonders umstritten war die Frage nachhaltiger Energieproduktion aber im Streit um die sogenannte Taxonomie, also um die Klassifizierung von Finanzprodukten als nachhaltig. Sven Giegold zum gestern Abend gefundenen Kompromiss:
"Dafür war entscheidend, dass die Atomkraft keinen Eingang in die Produkte nachhaltigen Investments findet, denn solche Produkte wären schlicht unverkäuflich – und ökologisch sind sie auch nicht."
Grundsatzeinigung soll bis 2021 umgesetzt werden
Künftig wird es drei Kategorien nachhaltiger oder weitgehend nachhaltiger Finanzprodukte geben. Die Kohleverstromung kann in keine dieser Kategorien eingeordnet werden, bei Gaskraftwerken hängt dies von der CO2-Bilanz im Einzelfall ab. Also beispielsweise von der Beimischung von Biogas zum Erdgas. Teil des gefundenen Kompromisses sind auch die sogenannten "No-Harm-Prinzipien", die besagen: Ein nachhaltiges Investment darf der Umwelt auch abseits der CO2-Bilanz keinen Schaden zufügen.
Dieses Kriterium, so Sven Giegold, sorgt dafür, dass AKW, obwohl die kein Kohlendioxid ausstoßen, niemals als nachhaltige Investments anerkannt werden können. Die Grundsatzeinigung muss jetzt noch bis Ende 2021 in Detailregelungen für ein EU-Label für Finanzprodukte und für nachhaltige Anleihen umgesetzt werden. Und die spielen eine wichtige Rolle für den European Green Deal der neuen EU-Kommission. Denn ohne das Vertrauen privater Anleger wird die Kommission nicht die Billionensummen mobilisieren können, die notwendig sind, um Europa klimaneutral zu machen.