Donnerstag, 25. April 2024

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Nationale Anti-Doping-Agentur
"Das klassische Doping-Kontrollsystem lag brach"

Trotz Lücken in der Regelungs- und Sanktionskette haben alle deutschen Sportverbände eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA bekommen. Lars Mortsiefer, Chefjustiziar der NADA, begündet das mit Umstrukturierungen im Prüfsystem. Zudem sei 2020 ein schwieriges Jahr im Anti-Doping-Kampf gewesen.

Lars Mortsiefer im Gespräch mit Astrid Rawohl | 14.02.2021
NADA Dopingkontrolle nach dem Spiel in der 2. Bundesliga
NADA Dopingkontrolle nach dem Spiel ein Dopingkontrolleur der NADA Nationale Anti Doping Agentur b (imago )
Die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA hat alle 63 durch das durch das Bundesinnenministerium (BMI) geförderten Sportfachverbände für das Prüfungsjahr 2019 entlastet. Das verkündete der parlamentarische Staatssekretär im BMI, Stephan Mayer (CSU), am Mittwoch vor dem Sportausschuss. Ebenso erfreulich sei es, so Mayer weiter, dass für das laufende Förderjahr 2021 alle 63 Sportfachverbände eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten hätten. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird seit einem Jahr in die Zukunft gerichtet und ist Voraussetzung für die Fördergelder des BMI.
Aber es bleiben Ungereimtheiten. So betonte Andrea Grotzmann, Vorstandsvorsitzende der NADA, dass es Lücken in der Regelungs- und Sanktionskette gebe. "Grundsätzlich schauen wir uns noch einmal genauer an, wie die Sportfachverbände die Athletinnen und Athleten an das Anti-Doping-Regelwerk binden und wie das Anti-Doping-Regelwerk ausgestaltet ist. Und da ist uns für 2019 noch bei dem ein oder anderen Verband aufgefallen, dass es Lücken gibt", konkretisierte der Chef-Justiziar der NADA, Lars Mortsiefer, im Dlf.

"Corona-Zeit genutzt, um Prüfprozess zu beschleunigen"

Trotz dieser Mängel haben die Verbände eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Mortsiefer erklärt das so: "Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist es Instrument, dass wir zusammen mit dem BMI und dem Bundesverwaltungsamt jetzt erst aufgesetzt haben. Wir haben die Corona-Zeit genutzt, um zu schauen, wie wir den Prüfprozess beschleunigen können. Dementsprechend haben wir gesagt, das Ganze soll jetzt proaktiv laufen, also nach vorne gerichtet. 2019 ist jetzt ein Übergangsjahr gewesen, aber das nächste Prüfungszeitfenster 2020/21 steht vor der Tür und ich denke, da wird noch einmal genauer hingeguckt. Und da müssen die Verbände mitarbeiten, weil ja gerade erst ein neues Regelwerk umgesetzt werden muss."
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Generell sei das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ein schwieriges Jahr im Anti-Doping Kampf gewesen, sagte Mortsiefer. "Das klassische Doping-Kontrollsystem lag brach. Aber in dem Moment, wo wir wieder loslegen konnte, haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und Kontrollen durchgeführt und das Regelwerk vorangebracht. Seit dem 1. Januar gilt jetzt für alle Sportverbände in Deutschland der neue Welt-Anti-Doping-Code und der Nationale-Anti-Doping-Code."

"Glaube, dass wir Gesicht gezeigt haben"

Mortsiefer wehrt sich gegen den Eindruck, in der Corona-Krise nur eine Alibi-Institution im Anti-Doping-Kampf zu sein. "Ich glaube schon, dass wir Gesicht gezeigt haben über die Krise hinweg sichtbar waren." Zudem hätte niemand gewusst, wann genau es wieder losgehen würde. "Ich glaube, jeder der dopen möchte, setzt das unabhängig von Corona um. Aber niemand wusste, wann die Doping-Kontrollen wieder starten würden."
Ein weiteres großes Thema bei der NADA ist das Thema Transparenz. Dennoch ist die von der NADA selbst angestrebte Datenbank, über die sich Interessierte über abgeschlossene Disziplinarverfahren nach einem Doping-Vergehen informieren können, noch nicht online. Mortsiefer begründet das mit dem Datenschutz. Die zuständige Datenschutzbehörde habe die Veröffentlichung von Daten wie Namen oder Vergehen verboten. Für die Veröffentlichung der Daten gebe es laut der Behörde keine rechtliche Grundlage, so Mortsiefer. "Wir sind sehr enttäuscht, weil wir dachten, die Anti-Doping-Arbeit, so wie wir sie ausstellen, auch den Datenschutz bestmöglich berücksichtigt und die Veröffentlichung zulässig ist. Das ist nicht der Fall. Daran müssen wir arbeiten." Allerdings, so Mortsiefer, sei einer Veröffentlichung bei "berechtigtem Interesse" möglich.