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Naturschutzrecht
Erleichterter Abschuss: Es geht nicht nur um Wölfe

Weil Wölfe immer häufiger Nutztiere angreifen, soll ihr Abschuss erleichtert werden. Doch die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes erleichtert auch das Töten anderer geschützter Tiere, zum Beispiel von Bibern, Kormoranen oder Graureihern.

Von Philip Banse | 06.06.2019
Ein Elbe-Biber in Dresden
Das neue Naturschutzgesetz soll auch den Abschuss von Bibern und anderen geschützten Tierarten erleichtern (dpa/picture alliance/ Jürgen Lösel)
Wenn das Bundesnaturschutzgesetz so vom Bundestag geändert wird, wie es die Bundesregierung vorgelegt hat, können nicht nur Wölfe, sondern alle streng geschützten Tiere in Deutschland leichter getötet werden: Biber und Kormorane etwa, sagt Wolfgang Köck, Leiter der Abteilung Umweltrecht beim Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung:
"Der Wortlaut ist nicht auf den Wolf beschränkt und insofern bezieht sich das auch auf andere streng geschützte Tierarten."
Um ausnahmsweise streng geschützte Tiere töten zu dürfen, musste bisher ein "erheblicher" und auch "wirtschaftlicher" Schaden drohen, etwa für Bauern oder professionelle Fischzüchter. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll demnächst schon ein "ernster" Schaden reichen, und "wirtschaftlich" muss er auch nicht mehr sein.
"Und das ist natürlich eine Aufweichung der bisherigen Anforderungen," sagt Wolfgang Köck, der Experte für Umweltrecht im Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Denn so könnten auch Beschwerden von Hobby-Fischern dazu führen, dass Kormorane abgeschossen werden.
Anforderungen werden aufgeweicht
Magnus Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz kritisiert, dass völlig unklar sei, was ein "ernster Schaden" sein soll. Zentrales Problem sei aber: Schäden durch geschützte Tiere müssten keine wirtschaftlichen Folgen mehr haben, damit eine Behörde genehmigen kann, diese Tiere abzuschießen:
"Von der neuen Regelung betroffen ist letzten Endes jede Tierart, die Schaden macht: Der Buntspecht, der irgendwo ein Loch in die Fassade macht; der Eisvogel, der vielleicht aus dem heimischen Fischteich irgendwo mal einen Goldfisch holt – alles das fällt jetzt potentiell unter diese neue Regelung und das ist weder gut für die Behörden, die sich durch all diese Fälle durcharbeiten müssen, noch für den Artenschutz. Denn wir sind damit wieder auf dem Stand der 80er Jahre, wo jeder Graureiher Fischreiher hieß und gern um die Ecke gebracht wurde."
Auch die Bundesregierung schreibt auf ihrer Webseite, dass die Gesetzesänderung das Töten geschützter Tiere erleichtern würde. Auf Anfrage teilt das Bundesumweltministerium mit: Mit der geplanten Gesetzesänderung wolle die Regierung nur die entsprechende EU-Richtlinie wörtlich umsetzen, die auch "ernste Schäden" fordert, um geschützte Tiere töten zu dürfen. Diese ernsten Schäden müssen "von einigem Gewicht" und "mehr als nur geringfügig" sein. Umwelt-Jurist Wolfgang Köck, sieht jedoch noch ein anderes Problem des Gesetzentwurfs. Behörden könnten selbst dann den Abschuss eines geschützten Tieres erlauben, wenn nicht mal das Eigentum von Bauern oder Fischern beschädigt worden sei. So werde es möglich, geschützte Tiere zu vertreiben oder zu töten, wenn sie etwa der Expansion eines Bauern im Weg stünden, der sein Feld vergrößern wolle. Denn auch dann entstünde dem Bauern ja ein mitunter ein ernster Schaden durch entgangene Gewinne. Polen habe die EU-Richtlinie auch mal so ausgelegt, das habe der Europäische Gerichtshof aber untersagt
"Vor diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs würde ich sagen, das Ganze ist nicht ohne Risiko für die Bundesrepublik."
Jäger wollen weitere Erleichterungen
Dem Deutschen Jagdverband geht das alles nicht weit genug. Denn auch nach der jetzt geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes gilt: Für jeden Wolf, jeden Biber und jeden Kormoran, der ausnahmsweise getötet werden soll, muss eine Behörde eine Erlaubnis erteilen. Gegen diese Erlaubnis können Umweltverbände dann jedes Mal klagen. Die Jägerlobbyisten fordern letztlich, dass es für geschützte Tiere eine Quote gibt: Wie viele Tiere dürfen pro Jahr in welcher Jahreszeit erschossen werden? Entscheiden sollen darüber die Jäger – ohne extra Genehmigung und Klagemöglichkeiten.
Dass jetzt geschützte Tier leichter getötet werden können sollen, sei "ein Schritt in die richtige Richtung, auf jeden Fall," sagt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband. Denn in Bayern würden jedes Jahr 1.500 Biber getötet, weil sie mit ihren Dämmen wertvolle Eichenwälder unter Wasser setzen und bedrohen. Immer müsse die Behörde eine Erlaubnis erteilen:
"Das ist jedes Mal ein ungeheurer bürokratischer Aufwand. Da werden Behörden, ja, beschäftigt. Das kann man einfacher haben."
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, CDU, hat schon angekündigt, dass sie den Gesetzentwurf im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch ändern will - im Sinne der Bauern, Fischzüchter und Jäger.