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"Nein heißt Nein!"
Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht

Die Entscheidung ist historisch: Im Juli 2016 beschloss der Bundestag einstimmig, dass sich strafbar macht, wer einer Person gegen deren "erkennbaren Willen" sexuelle Handlungen aufzwingt. Jetzt ist die sexuelle Selbstbestimmung per se geschützt - zumindest theoretisch.

Von Beate Hinrichs | 17.02.2017
    Bei einer Demonstration werben Frauen für das Prinzip "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht.
    Bei einer Demonstration werben Frauen für das Prinzip "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht. (dpa/ Wolfgang Kumm)
    Bis zur Reform des Sexualstrafrechts galt: Ein Vergewaltigungsopfer musste sich massiv wehren oder sein Leben akut bedroht sein - sonst wurde der Täter freigesprochen. Nach der Neuregelung ist noch einiges ungewiss. Denn ob nun mehr Betroffene Anzeige erstatten, ob es mehr Verurteilungen gibt oder - wie Kritiker glauben - mehr Falschbeschuldigungen, bleibt abzuwarten.
    Die Reform hat einen weiteren Schönheitsfehler: Die sexualisierten Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof Silvester 2015 haben die Gesetzesänderung beschleunigt. Und Ausländer, die ein Sexualdelikt begehen, können künftig leichter abgeschoben werden.
    Das Manuskript des Dossiers zum Herunterladen:
    Nein heißt Nein.PDF
    Nein heißt Nein.TXT