Freitag, 29. März 2024

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Neue Regeln für Mobilfunkanbieter
Verbraucher werden vor ungewollten Abos besser geschützt

Ein Klick auf einen Werbebanner in der App oder der Internetseite und schon hat man ungewollt ein Abonnement abgeschlossen - diese Praxis soll künftig verboten werden. "Wir hoffen, dass es zumindest unseriösen Anbietern eine gewisse Grenze bietet", sagte Oliver Müller von der Verbraucherzentrale NRW im Dlf.

Oliver Müller im Gespräch mit Georg Ehring | 28.01.2020
Weibliche Hand tippt in ein Smartphone
Die Bundesnetzagentur schreibt Mobilfunkanbietern neue Maßnahmen vor, die Verbraucher bei ungewollten Abonnements besser schützen sollen (imago/AntonioGuillem)
Bezahlen per Mobilfunkrechnung – das ist einfach, gerade auch für Kleinbeträge. Aber vielleicht ist es zu einfach. Immer wieder gibt es Berichte über ungewollte Abonnements, die auf diesem Wege abgeschlossen werden. Unter Umständen haben die frischgebackenen unfreiwilligen Abonnenten nie etwas von dem Vertrag mitbekommen, bis ein genauerer Blick auf die Telefonrechnung sie stutzig werden lässt. Anfang Februar soll der Schutz vor solchen Abos verbessert werden. Dazu äußert sich Oliver Müller von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Georg Ehring: Herr Müller, wie funktioniert denn eine solche Abo-Falle rein technisch gesehen?
Oliver Müller: Früher war das oft der Fall oder ist es bisher der Fall gewesen, dass in einer App oder auf einer Internetseite zum Beispiel auf dem Smartphone ein Werbebanner dargestellt worden ist, und unter dem Werbebanner wurde ein Button versteckt, der den Bestellvorgang für ein solches Abonnement ausgelöst hat. Das heißt, es konnte hier passieren, dass man als Verbraucher überhaupt nicht sieht, dass man eine Bestellung auslöst, und dann hat man vielleicht unbedacht auf diesen Werbebanner geklickt, und tatsächlich hat man im Hintergrund dann eine Drittanbieterleistung gebucht und einen Zahlungsvorgang ausgelöst, ohne dass man das tatsächlich gemerkt hat. Das war so eine typische Falle.
Neue Maßnahmen ab dem 1. Februar
Ehring: Aber das soll sich ja jetzt ändern.
Müller: Genau. Das soll sich jetzt ändern. Die Bundesnetzagentur schreibt jetzt Mobilfunkanbietern ab dem 1. Februar neue Maßnahmen vor, um hier den Verbraucherschutz zu erhöhen, und eine Maßnahme ist, dass Dienste und Abos von Drittanbietern nur noch abgerechnet werden dürfen, wenn Verbraucher vorher, bevor sie den Zahlungsvorgang auslösen, auf eine separate Seite des Mobilfunkanbieters umgeleitet werden, und hier müssen dann die Preise und dieser Bestell-Button noch mal klar und deutlich dargestellt sein. Das nennt sich das sogenannte Redirect-Verfahren. Das heißt, damit soll verhindert werden, dass Verbraucher unbedacht auf Buttons klicken und hier Zahlungsvorgänge auslösen.
Alternativ zu dieser Umleitung können Mobilfunkanbieter sich auch verpflichten, bestimmte verbraucherschützende Maßnahmen einzuhalten. Da gehört dann zum Beispiel auch eine Geld-zurück-Garantie dazu.
Ehring: Wird das solche Abo-Fallen künftig tatsächlich verhindern? Was meinen Sie?
Müller: Das wird man in Zukunft sehen. Da Mobilfunkanbieter jetzt verpflichtet sind, entweder diese Umleitungslösung anzubieten, oder sich der Selbstverpflichtung zu unterwerfen, hoffen wir, dass das zumindest den unseriösen Anbietern hier eine gewisse Grenze bietet.
Vorsichtshalber das Abo kündigen
Ehring: Was raten Sie denn Menschen, die ungewollt etwas abgeschlossen haben und das Abonnement jetzt wieder los werden wollen und möglichst auch das Geld zurückbekommen?
Müller: Im ersten Schritt sollte man das Abo kündigen. Unter Umständen ist ein wirksames Abo vielleicht gar nicht zustande gekommen, je nachdem wie die Seite gestaltet war. Aber trotzdem sollte man vorsichtshalber dem Anbieter gegenüber das Abo kündigen. Welcher Anbieter das ist, das findet man meistens auf der Telefonrechnung, oder die Adresse sollte man auf der Handyrechnung finden, und dann sollte man dem Anbieter am besten schriftlich per Einschreiben mitteilen, dass man das Abo kündigt, und dass man davon ausgeht, dass noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist, und hilfsweise auch widerruft und anficht. Wenn man hier Hilfe braucht, dann helfen auch die Verbraucherzentralen, Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Dann sollte man die Rechnung innerhalb von acht Wochen auch am besten schriftlich per Einschreiben bei dem Drittanbieter und bei dem Mobilfunkanbieter beanstanden und den Sachverhalt schildern.
Ehring: Wie vermeide ich ein ungewolltes Abo?
Müller: Auch wenn diese neuen Vorschriften ein guter Schritt in die richtige Richtung sind – die beste Lösung, wenn man sich schützen will, ist immer noch die sogenannte Drittanbietersperre. Das heißt, man kann bei seinem Mobilfunkanbieter die Abrechnung von solchen Drittanbieterleistungen grundsätzlich sperren lassen. Das geht meistens sogar in der jeweiligen App oder online. Sonst muss man hier den Anbieter kontaktieren. Dann sind grundsätzlich keine Abbuchungen von Drittanbieterleistungen mehr möglich.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.